Wien geht mit Klimagesetz in Vorlage
Die Stadt Wien gibt mit dem Wiener Klimagesetz einen klaren und verbindlichen Rahmen für den Weg zur Wiener Klimaneutralität 2040 vor.
2024 war das mit Abstand heißeste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen mit einem neuen Rekord an Tropennächten in Wien, in denen die Temperatur nicht mehr unter 20 Grad Celsius abgesunken ist. Zusätzlich gab es Extremwetter-Ereignisse wie Starkregen und Hagel, in Abwechslung mit langen Dürreperioden.
All das zeigt: Es gilt, angesichts der Klimakrise keine Zeit zu verlieren, sondern rasch und effektiv zu reagieren. Die Stadt Wien hat sich dabei das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 gesetzt.
Klimagesetz soll 2025 in Kraft treten
Um dieses Ziel erreichen zu können, hat die Wiener Stadtregierung gleich nach ihrem Amtsantritt einen umfassenden Klimafahrplan beschlossen und mit dessen Umsetzung begonnen. Jetzt bekommen diese Ziele und Maßnahmen mit dem Wiener Klimagesetz, das Mitte September in Begutachtung ging, einen rechtlich verbindlichen Rahmen.
Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky:
Damit legt die Stadt Wien als erstes Bundesland in Österreich einen rechtlich verbindlichen Rahmen für Wiens Klimaziele fest. Es verankert das Wiener Modell eines sozial gerechten Klimaschutzes mit effektiven Maßnahmen und Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die 3 Ks der Stadt Wien
Das Wiener Klimagesetz verankert das Ziel der Klimaneutralität und die klimaneutrale Verwaltung bis 2040 und baut auf den 3 Ks der Stadt Wien auf: Klimaschutz, Klimaanpassung und Kreislaufwirtschaft.
Gleichzeitig wird aber auch die soziale Ausgestaltung der Maßnahmen und das gemeinsame Zusammenwirken aller Beteiligten in den Vordergrund gestellt. In diesem Sinne werden auch Bewusstseinsbildung und das Zusammenwirken von Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Gebietskörperschaften betont.
Steuerung und Umsetzung
Das Wiener Klimagesetz startet nicht bei null, sondern bildet einen klaren und verpflichtenden Rahmen für ein großes Bündel an Instrumenten und Maßnahmen, die seitens der Stadt bereits gesetzt wurden: Sei es der Klimafahrplan, dessen Umsetzungsstrategien und Maßnahmen, oder auch das Klimabudget.
Koordiniert wird die Umsetzung des Wiener Klimagesetzes von 3 Einheiten:
- Der Steuerungsgruppe – Klimaangelegenheiten, die unter dem Vorsitz von Bürgermeister Michael Ludwig aus allen amtsführenden Stadträt*innen besteht.
- Dem Klimarat, der die Steuerungsgruppe berät
- Der magistratsübergreifenden Koordinierungsstelle – Klimaangelegenheiten
Erreicht werden soll die Klimaneutralität 2040 durch folgende Instrumente und Maßnahmen:
- Klimafahrplan, der mindestens alle 5 Jahre fortgeschrieben wird
- Klimabudget, das seit 2020 einen Überblick über die priorisierten Klimamaßnahmen der Stadt bietet. Das Klimabudget bewertet Maßnahmen nach Klimakriterien und ordnet Verantwortungen und Klimaziele zu.
- Klimacheck für Gesetze und Verordnungen
- Klimacheck für Bauvorhaben der Stadt Wien
- Klima-Allianzen, also Kooperationen der Stadt Wien mit in Wien tätigen Unternehmen, juristischen Personen, Institutionen oder Organisationen.
Die Fortschrittskoalition für Wien - Der Wiener Klimapakt
Beteiligung und Rechtsschutz
Weitere wichtige Elemente des Wiener Klimagesetzes sind Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtsschutz. So ist beispielsweise eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Wiener Umweltanwaltschaft bei der Fortschreibung des Klimafahrplans verpflichtend. Weiters können Personen mit Wohnsitz in Wien und Umweltorganisationen auch einen begründeten Antrag auf Fortschreibung des Klimafahrplans stellen, wenn die Frist von 5 Jahren überschritten werden sollte.
Das Wiener Klimagesetz wurde von den Expert*innen der Wiener Politik und Verwaltung unter Einbeziehung von externen Expert*innen (Klimarat, insbesondere mit dem Advisory Board) erarbeitet.
Weiterführende Informationen
wien.gv.at-Redaktion
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