Wiener Klimagesetz wurde beschlossen
Der Wiener Landtag stimmte in der Sitzung am 27. März 2025 über das Wiener Klimagesetz ab. Als erstes Bundesland Österreichs rückt Wien damit Klimaschutz in den Gesetzesrang.
Die Stadt Wien hat sich das Ziel gesetzt, die Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Das Wiener Klimagesetz garantiert, dass die städtischen Klimaziele über Legislaturperioden hinaus ihre Gültigkeit behalten.
Städtische Klimaschutzmaßnahmen zeigen Wirkung
Dass die städtischen Maßnahmen bereits fruchten, zeigt der Rückgang des Treibhausgas-Ausstoßes um ganze 12 Prozent im Jahr 2023. Das ist doppelt so hoch wie im österreichischen Durchschnitt. Verantwortlich dafür sind mehrere Faktoren, darunter:
- Weitreichender Sonnenstrom-Ausbau seit 2020 (250 MWp)
- Hohe Investitionen in den Ausbau öffentlicher Verkehrsmittel, Radwege und E-Mobilität
- Energieeffizienz neu errichteter Wohnhäuser
- Energie-Einsparungen durch (thermische) Sanierungen
- Mehr Effizienz im Produktionssektor
Wie der Weg in eine klimafreundliche Zukunft konkret aussieht, zeigt der Wiener Klimafahrplan. Im Monitoring-Bericht ist festgehalten, was bereits erreicht wurde.
Dynamisches Selbstbindungsgesetz mit Wirkung auf die Allgemeinheit
Das Wiener Klimagesetz ist ein Selbstbindungsgesetz mit großem positivem Effekt auf die Wiener*innen. Es verpflichtet die Stadt, ihre Klimaziele nicht nur einzuhalten, sondern auch weiterzuentwickeln:
- Gesetzlich vorgeschrieben ist die mindestens 5-jährliche Fortschreibung des Wiener Klimafahrplans, der mehr als 100 Maßnahmen und Hebel zu Klimaschutz- und Klimawandel-Anpassung enthält.
- Für dynamischen Klimaschutz sorgen die Klimachecks für Gesetze und Verordnungen sowie für Bauvorhaben der Stadt Wien. Damit ist sichergestellt, dass diese mit Weitblick und klimagerecht erstellt und geplant werden.
- Mit dem Klimabudget wurde ein Instrument gesetzlich verankert, mit dem die Wichtigkeit von Maßnahmen bewertet und damit Schutzmaßnahmen besser gesteuert werden könnten.
- Mit Klima-Allianzen stellt Wien sicher, dass sich auch private Unternehmen, Institutionen und Organisationen vermehrt zum Klimaschutz und zum Erreichen der Klimaneutralität bis 2040 verpflichten.
- Auch die Beteiligung der Öffentlichkeit am heimischen Klimaschutz ist mit dem Wiener Klimagesetz garantiert.
- Dass Klimaschutz keine Einzelangelegenheit ist, beweist das hohe Interesse, das das Klimaschutzgesetz im Vorfeld erfahren hat - auch in Form von Stellungnahmen. Das Ergebnis ist, dass sich Wien nun per Gesetz zu einer klimaneutralen Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen verpflichtet.
- Das Wiener Klimagesetz ist ein Gemeinschaftsprodukt, das mit Unterstützung von Expert*innen der Wiener Politik und Verwaltung sowie mit externen Expert*innen des Wiener Klimarats erarbeitet wurde. Der Wiener Klimarat, ein für die Stadt Wien zentrales Beratungsgremium, bekommt mit seiner Verankerung im Klimagesetz einen noch höheren Stellenwert.
Die 3 Ks: Klimaschutz, Klimaanpassung und Kreislaufwirtschaft
Das Wiener Klimagesetz verankert das Ziel der Klimaneutralität und die klimaneutrale Verwaltung bis 2040 und baut auf den 3 Ks der Stadt Wien auf: Klimaschutz, Klimaanpassung und Kreislaufwirtschaft.
Gleichzeitig wird die soziale Ausgestaltung der Maßnahmen und das gemeinsame Zusammenwirken aller Beteiligten in den Vordergrund gestellt. In diesem Sinne werden auch Bewusstseinsbildung und das Zusammenwirken von Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Gebietskörperschaften betont.
Steuerung und Umsetzung
Das Wiener Klimagesetz bildet einen klaren und verpflichtenden Rahmen für ein großes Bündel an Instrumenten und Maßnahmen.
Koordiniert wird die Umsetzung des Wiener Klimagesetzes von 3 Einheiten:
- Die Steuerungsgruppe Klimaangelegenheiten, die unter dem Vorsitz von Bürgermeister Michael Ludwig aus allen amtsführenden Stadträt*innen besteht
- Der Klimarat, der die Steuerungsgruppe berät
- Die magistratsübergreifenden Koordinierungsstelle Klimaangelegenheiten
Das Wiener Klimagesetz wurde von den Expert*innen der Wiener Politik und Verwaltung unter Einbeziehung von externen Expert*innen wie beispielsweise dem Klimarat und seinem Advisory Board erarbeitet.