Gebäude und Wohnungen - Statistiken

Zwischen den Jahren 1951 und 2011 hat sich der Gebäudebestand in Wien mehr als verdoppelt. Besonders hervorzuheben sind die Bezirke Liesing, Donaustadt und Favoriten. Hier hat sich der Bestand sogar mehr als verdreifacht. Von insgesamt rund 920.000 bewohnten Wohnungen in Wien waren im Jahr 2018 fast die Hälfte Single-Haushalte. Die durchschnittliche Wohnnutzfläche pro Wohnung ist im 1. Bezirk am höchsten: Sie liegt bei knapp über 100 Quadratmetern. Die meisten Wohnungen in Wien haben eine Nutzfläche von 60 bis 90 Quadratmetern. Die durchschnittliche Wohnnutzfläche pro Person in Wien liegt bei 38 Quadratmetern.


Daten

Die Daten und Tabellen zum Thema finden Sie auch im Statistischen Jahrbuch der Stadt Wien (Kapitel 2).

Übersichts-Tabellen

CSV-Tabellen

Titel

Jahrbuch-
Tabellennummer

Zeitraum

Download

Gebäudebestand nach Gemeindebezirken

2.1.1

seit 1951

2 KB CSV

Gebäude nach Eigentumsverhältnissen und Gemeindebezirken

2.1.2

2001 und 2011

2 KB CSV

Wohnungsbestand und -nutzfläche nach Gemeindebezirken

2.2.1

1991, 2001 und 2011

2 KB CSV

Wohnungen nach Hauptwohnsitz und Gemeindebezirken

2.2.2

1991, 2001 und 2011

2 KB CSV

Wohnungen nach Nutzfläche und Gemeindebezirken

2.2.3

1981, 1991, 2001 und 2011

3 KB CSV

Wohnungen nach Ausstattung und Gemeindebezirken

2.2.4

1991, 2001 und 2011

3 KB CSV

Bewohnte Wohnungen in Wien

2.2.5

seit 1991

3 KB CSV

Bewohnte Wohnungen nach Gemeindebezirken

2.2.6

2023

3 KB CSV

Open Government Data

Hilfsdaten

Hinweis zum Öffnen von CSV-Dateien der Stadt Wien in Microsoft Excel

Erläuterungen

Die Informationen über Gebäude und Wohnungen in Wien sind das Ergebnis der Auswertungen der Gebäude- beziehungsweise Häuser- und Wohnungszählungen durch die Bundesanstalt Statistik Österreich, die Teil der alle zehn Jahre durchgeführten Großzählung (Volkszählung, Arbeitsstättenzählung, Gebäude- und Wohnungszählung) sind. Die Großzählung 2001 war die letzte traditionelle Zählung mittels direkter Befragung der Bevölkerung. Die Zensusrunden nach 2001 basieren ausschließlich auf vorhandenen Registern und Administrativdaten. Daten über Gebäude und Wohnungen werden aus dem Gebäude- und Wohnungsregister abgefragt werden können. Dieses ist seit Herbst 2004 in Betrieb und wird nach Abschluss der Aufbauphase Strukturdaten über Gebäude, Wohnungen und sonstige Nutzeinheiten bereithalten. Die Meldepflicht obliegt den Gemeinden.

Die Anzahl der tatsächlich bewohnten Wohnungen ist aus der amtlichen Statistik nicht unmittelbar zu ersehen. Die Stadt Wien, Wirtschaft, Arbeit und Statistik hat diese Größe für eine in der Praxis ausreichende Näherung durch die Anzahl der Wohnungen mit mindestens einer Hauptwohnsitzmeldung zum Stichtag 1.1.2022 aus dem zentralen Melderegister approximiert.

Definitionen

  • Ausstattungskategorien: Die Ausstattungskategorie richtet sich nach dem Ausstattungszustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Großzählung:
    • A = Zentralheizung oder gleichwertige Heizung, Bad/Dusche, WC in der Wohnung
    • B = Bad/Dusche, WC in der Wohnung
    • C = WC und Wasserentnahme in der Wohnung
    • D = Keine Wasserentnahmestelle oder kein WC in der Wohnung
  • Gebäude: Gebäude sind frei stehende oder – bei zusammenhängender Bauweise – klar gegeneinander abgegrenzte Baulichkeiten, deren verbaute Fläche mindestens 20 Quadratmeter beträgt. In Wohnhausanlagen gilt jedes Stiegenhaus als eigenes Gebäude.
  • Großzählung: Zwischen 1951 und 2001 wurde in Österreich alle zehn Jahre eine Großzählung mit den drei Bereichen Volkszählung, Gebäude- beziehungsweise Häuser- und Wohnungszählung sowie Arbeitsstättenzählung durchgeführt. Der Stichtag der letzten Großzählung war der 15. Mai 2001. Damit endete die Tradition der klassischen Großzählungen durch direkte Befragung der Bevölkerung. Alle Zensusrunden nach 2001 werden als Registerzählung durch Verknüpfung der Informationen aus den vorliegenden Verwaltungsregistern durchgeführt.
  • Wohngebäude von Gemeinschaften: Gebäude, in denen bestimmte Personengruppen gemeinschaftlich wohnen, beispielsweise Altersheime, Studentenheime, Lehrlingsheime et cetera.
  • Wohnsitzangabe: Die Wohnsitzangabe ergibt sich durch die Ergebnisse der Volkszählung. Hauptwohnsitzangabe bedeutet, dass mindestens eine Person in dieser Wohnung zum Zeitpunkt der Großzählung ihren Hauptwohnsitz hatte.
  • Wohnung: Als Wohnung gelten ein Raum oder mehrere Räume mit Nebenräumen, die eine in sich abgeschlossene Einheit bilden und mindestens mit Küche oder Kochnische ausgestattet sind.

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Wirtschaft, Arbeit und Statistik
Kontaktformular