Medizinische Versorgung - Statistiken
2021 wurden in Wien 44 Krankenanstalten betrieben. In diesen kümmern sich insgesamt über 6.800 Ärzt*innen und mehr als 23.000 Mitarbeiter*innen in nicht ärztlichen Gesundheitsberufen um das Wohl von jährlich rund 500.000 stationären Patient*innen.
Neben dem Spitalsbetrieb bildet der niedergelassene Bereich eine wesentliche Säule der medizinischen Versorgung. Knapp 1.500 Allgemeinmediziner*innen, 4.000 Fachärzt*innen sowie über 950 Zahnärzt*innen können in Wien konsultiert werden. Medikamente können in 330 öffentlichen Apotheken bezogen werden.
Daten
Die Daten und Tabellen zum Thema finden Sie auch im Statistischen Jahrbuch der Stadt Wien (Kapitel 6).
Übersichts-Tabellen
- Niedergelassene Ärzt*innen sowie Apotheken nach Gemeindebezirken 2022 (Jahrbuch-Tabelle 6.1.5)
Titel |
Jahrbuch- |
Zeitraum |
Download |
---|---|---|---|
Krankenanstalten in Wien |
6.1.1 |
seit 1981 |
|
Krankenanstalten in Wien |
6.1.2 |
2022 |
|
Meldepflichtige Infektionskrankheiten - Erkrankungen in Wien |
6.1.3 |
seit 2013 |
|
Niedergelassene Ärzt*innen sowie Apotheken nach Gemeindebezirken |
6.1.4 |
2022 |
|
Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen (Bevölkerung ab 18 Jahren) in Wien nach Geschlecht |
6.1.5 |
seit 1999 |
|
Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen (Bevölkerung ab 18 Jahren) in Wien nach Altersgruppen und Geschlecht |
6.1.6 |
2022 |
Statistisches Jahrbuch
- Zusätzliche Daten und Abbildungen zum Thema finden Sie im Statistischen Jahrbuch der Stadt Wien (Kapitel 6).
Erläuterungen
Medizinische Versorgung
Gemäß dem Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz des Bundes (KAKuG, BGBl. Nr. 1/1957 i. d. g. F.) werden alle gemeldeten bettenführenden Krankenhäuser innerhalb der Wiener Stadtgrenzen erfasst. Als Quellen dienen der Krankenanstaltenkataster und die Krankenanstaltenstatistik des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen. Bis 2003 erfolgten die Meldungen ohne Angaben über die dazugehörigen Wohnheime, ab 2004 inklusive der als Krankenanstalten geführten Anstalten mit Charakter von Pflegeheimen. Die Daten über stationäre Patient*innen basieren auf den Diagnosen und Leistungsberichten der Krankenanstalten. Erfasst werden sowohl entlassene, verstorbene als auch in den Krankenanstalten verbleibende Patient*innen. Aufenthalte, die innerhalb eines Tages wieder beendet werden, sind hier nicht berücksichtigt. Bei Langzeitkranken werden nur die Belagstage des aktuellen Jahres berücksichtigt.
Ärzt*innen
Bei den Zahlen zu niedergelassenen Ärzt*innen handelt es sich um Kopfzahlen. Doppel- und Mehrfacheintragungen aufgrund von Zweit- und Mehrfachpraxen von Ärzt*innen bleiben in dieser Darstellung unberücksichtigt.
Definitionen
- Apotheken: Öffentliche Apotheken ohne Anstaltsapotheken.
- Betten: Systematisierte Betten: durch die Sanitätsbehörde bewilligte Bettenanzahl. Tatsächlich aufgestellte Betten: belegbare Betten zuzüglich Notfallbetten. Belegbare Betten: systematisierte Betten minus der gesperrten Betten. Gesperrte Betten: systematisierte Betten, die aufgrund verschiedener Umstände (beispielsweise Quarantäne, Personalmangel et cetera) nicht genutzt werden können.
- Bettenbelagstage: Die Angabe erfolgt ohne Berücksichtigung der stationären Tagesaufenthalte, bei denen die Entlassung bereits wieder am Tag der Aufnahme erfolgte.
- Durchschnittliche Bettenbelagsdauer: Errechnet sich durch Division der Anzahl der Bettenbelagstage durch die Anzahl der stationären Patient*innen.
- Gemeinnützige Krankenanstalten: Krankenanstalten gemäß § 16 Absatz 1 des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes des Bundes (KAKuG). Wesentliche Kriterien für gemeinnützige Krankenanstalten sind: keine Gewinnorientierung, Aufnahme aller Aufnahmebedürftigen, Zahl der Sonderklassebetten nicht höher als 25 Prozent der Gesamtbettenzahl.
- Niedergelassene Ärzt*innen: Niederlassung gemäß Eintragung in die Liste der Wiener Ärztekammer oder Wiener Zahnärztekammer. Erfasst werden Ärzt*innen mit und auch ohne Verträge mit Krankenkassen. Der Status der Niederlassung ist durch eine zusätzliche Anstellung, zum Beispiel in einem Spital, nicht betroffen.
- Vorsorgeuntersuchung: Die Vorsorgeuntersuchung bietet allen Personen ab dem 18. Lebensjahr mit Wohnsitz in Österreich 1 Mal pro Jahr ein kostenloses umfangreiches Untersuchungsprogramm. Dadurch sollen Krankheiten schon früh erkannt und rechtzeitig behandelt werden. Für bestimmte Zielgruppen und Altersgruppen gibt es zusätzlich zur Vorsorgeuntersuchung spezielle kostenlose Untersuchungen, beispielsweise das gynäkologische Untersuchungsprogramm mit Mammografie zur Brustkrebsfrüherkennung.
Weiterführende Informationen
- Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA 15)
Stadt Wien | Wirtschaft, Arbeit und Statistik
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