Universitäten und Fachhochschulen - Statistiken

Die öffentlichen Universitäten, die seit wenigen Jahren durch die Privatuniversitäten ergänzt werden, sowie die Fachhochschulen legen den Grundstein für eine gebildete Gesellschaft, die eine notwendige Bedingung für eine florierende, innovative Volkswirtschaft darstellt. Die Statistik über die staatlichen und privaten Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und Lehrgänge universitären Charakters beruht auf dem Bildungsdokumentationsgesetz. Ergänzend zu den Daten aus der Gesamtevidenz der Studierenden des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung kommen primärstatistische Erhebungen zu Studienbeginn und -ende hinzu. Diese Vollerhebung garantiert qualitativ hochwertige Daten.


Daten

Die Daten und Tabellen zum Thema finden Sie auch im Statistischen Jahrbuch der Stadt Wien (Kapitel 7).

Übersichts-Tabellen

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Titel

Jahrbuch-
Tabellennummer

Zeitraum

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Studierende an Hochschulen in Wien nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht

7.3.1

seit 2003/04

4 KB CSV

Studierende an Hochschulen in Wien nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht

7.3.3

2022/23

3 KB CSV

Studienabschüsse ordentlicher Studierender an öffentlichen und privaten Universitäten und Hochschulen in Wien nach Geschlecht

7.3.4

2015/16

1 KB CSV

Studierende an Fachhochschulen in Wien nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht

7.3.5

seit 2002/03

1 KB CSV

Studienabschlüsse an Hochschulen in Wien nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht

7.3.6

2021/22

3 KB CSV

Erläuterungen

Hochschulen

Die Hochschulstatistik umfasst öffentliche Universitäten, Privatuniversitäten, pädagogische Hochschulen sowie Fachhochschulen und beruht ebenfalls auf dem Bildungsdokumentationsgesetz. Ergänzend zu den Daten aus der Gesamtevidenz der Studierenden des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung kommen primärstatistische Erhebungen zu Studienbeginn und -ende hinzu. Ab dem Wintersemester 2016/2017 ist für die statistischen Auswertungen ein sogenannter Verteilungsschlüssel maßgeblich. Sind an einem Studium mehrere Hochschulen beteiligt, gibt der Verteilungsschlüssel an, zu welchen Anteilen das Studium den einzelnen beteiligten Hochschulen zuzurechnen ist.

Definitionen

  • Akademien/Hochschulverwandte Lehranstalten: Berufs- und lehrerbildende Akademien, Akademien im Gesundheitswesen, verschiedene Universitätslehrgänge.
  • Hochschulverwandte Lehranstalten: Siehe Akademien.
  • Studierende an öffentlichen Universitäten: Ordentliche Studierende sind Personen, die zu einem ordentlichen Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudium an einer Universität zugelassen sind. In den hier ausgewiesenen Zahlen sind Mehrfachzählungen enthalten, da eine Person an mehreren Universitäten zu einem Studium zugelassen sein kann. Außerordentliche Studierende sind Personen, die nur zu einem Universitätslehrgang oder einzelnen Lehrveranstaltungen zugelassen beziehungsweise Gasthörer*innen sind. Außerordentliche Studierende können keine Prüfungen in ordentlichen Studien ablegen.
  • Wissenschaftliches Universitätspersonal: Gezählt werden Kopfzahlen mit Stichtag jeweils am 31.12., ohne Karenzierungen. Dabei wird jede einzelne haupt- oder nebenberuflich beschäftigte Person, unabhängig vom Beschäftigungsausmaß, berücksichtigt. Nicht berücksichtigt ist das Verwaltungspersonal der Universitäten.
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