Begriffe und Definitionen zum Thema Migration

In der Bevölkerungsstatistik und in der öffentlichen Debatte gibt es zahlreiche Begriffe für Migrant*innen. Oft sind sie vage, unklar oder missverständlich definiert oder werden generalisiert gebraucht. Dies ist einer sachlichen Darstellung und Diskussion wenig zuträglich.

Die Stadt Wien benutzt daher - je nach Einsatzgebiet und Datenlage - folgende einheitlichen Begriffe (in Anlehnung an nationale und internationale Normen):

Begriff
(bezogen auf Person)

Definition

ausländische Staatsangehörigkeit

Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit

ausländisches Geburtsland

im Ausland geborene Personen

ausländische Herkunft

nicht-österreichische Staatsangehörige oder österreichische Staatsangehörige mit nicht-österreichischem Geburtsland

Migrationshintergrund

Von Personen mit Migrationshintergrund wurden beide Elternteile im Ausland geboren, wobei Angehörige der ersten Generation selbst im Ausland geboren wurden und Personen der zweiten Generation in Österreich zur Welt gekommen sind (Statistik Austria/UNECE).

Da die Umsetzung des einheitlichen Gebrauchs der Definitionen in der Stadt Wien schrittweise erfolgt, sollten bei der Analyse von Daten oder Publikationen stets die Meta-Informationen beachtet werden.

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