Beschäftigung - Statistiken

Eine wesentliche Quelle für die Beschäftigung sind die Administrativdaten des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, der alle unselbstständigen Beschäftigungsverhältnisse erfasst. Der Hauptverband unterscheidet zwischen Standardbeschäftigung (inklusive freier Dienstverträge), geringfügiger Beschäftigung und geringfügig freien Dienstverträgen (wird durch einen Maximalverdienst definiert). Über das Ausmaß von Voll- und Teilzeitbeschäftigung geben die Daten des Hauptverbands keine Auskunft, da dieses Merkmal nicht erfasst wird. Hier muss auf die Daten der regelmäßig von der Statistik Austria durchgeführten Arbeitskräfteerhebung zurückgegriffen werden.

Seit dem Jahr 2008 steht mit der abgestimmten Erwerbsstatistik der Statistik Austria eine zusätzliche Datenquelle im Bereich der Arbeitsmarktstatistik zur Verfügung. Diese beinhaltet registerbasierte Werte, die jährlich zum Stichtag 31. Oktober erstellt werden. Sie ermöglichen eine regional tief gegliederte Beobachtung.

Im Wien 1x1 Blog: Zum Thema


Daten

Die Daten und Tabellen zum Thema finden Sie auch im Statistischen Jahrbuch der Stadt Wien (Kapitel 8).

Übersichts-Tabellen

Beschäftigungsverhältnisse

Titel

Jahrbuch-
Tabellennummer

Zeitraum

Download

Versicherte Beschäftigungsverhältnisse in Wien nach Geschlecht

8.1.1

seit 2000

3 KB CSV

Versicherte Beschäftigungsverhältnisse in Wien nach Geschlecht

8.1.2

2022

1 KB CSV

Unselbstständige Beschäftigung in Wien nach sozialrechtlicher Stellung und Geschlecht

8.1.3

seit 1994

3 KB CSV

Unselbstständige Beschäftigung in Wien nach Monaten, sozialrechtlicher Stellung und Geschlecht

8.1.4

2022

1 KB CSV

Unselbstständige Beschäftigung in Wien nach Staatsangehörigkeit

8.1.5

seit 2013

2 KB CSV

Unselbstständige Beschäftigung in Wien nach Altersgruppen und Geschlecht

8.1.6

2022

1 KB CSV

Unselbstständige Beschäftigung in Wien nach Wirtschaftstätigkeiten und Geschlecht

8.1.7

2022

5 KB CSV

Open Government Data

Hinweis zum Öffnen von CSV-Dateien der Stadt Wien in Microsoft Excel

Erläuterungen

Beschäftigte

Eine wesentliche Quelle für die Beschäftigung sind die Administrativdaten des Dachverbands der Sozialversicherungsträger, der alle unselbstständigen Beschäftigungsverhältnisse erfasst. Zu beachten ist dabei, dass es sich um die Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse handelt, nicht um die der beschäftigten Personen. Unterschieden wird nach aktiven und inaktiven Beschäftigungsverhältnissen.

Der Dachverband der Sozialversicherungsträger unterscheidet zwischen unselbstständiger Beschäftigung (inklusive freie Dienstnehmer*innen) und geringfügiger Beschäftigung. Kombinationen der Beschäftigungsverhältnisse einzelner Personen werden in den Statistiken des Dachverbands nicht wiedergegeben. So lässt sich aus diesen Daten beispielsweise nicht herauslesen, ob und wie viele Personen neben ihrer Hauptbeschäftigung zusätzlich einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Seit 1.1.2004 werden Personen, die eine Schulung des Arbeitsmarktservice besuchen und dafür eine Beihilfe zur Deckung ihres Lebensunterhaltes beziehen, nicht mehr in die unselbstständige Beschäftigung eingerechnet.

Die Gliederung der Beschäftigten nach Wirtschaftsklassen erfolgt über den Betriebsort der*des Dienstgeber*in auf Basis der Daten des Unternehmensregisters der Statistik Austria. Dabei erfolgt die Zählung der Beschäftigten nach Wirtschaftsklassen ohne Rücksicht auf den tatsächlich ausgeübten Beruf nur nach der Zugehörigkeit des Betriebes zur Wirtschaftsklasse. Präsenz- bzw. Zivildienstleistende sowie Karenz- und Kindergeldbeziehende werden nicht nach Wirtschaftsklassen gereiht, sondern gesondert ausgewiesen. Die regionale Zuordnung der Beschäftigten erfolgt generell über den Betriebsort der*des Dienstgeber*in. Personen, die bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau oder der Versicherungsanstalt für öffentlich Bedienstete versichert sind, werden nach dem Wohnortprinzip zugeordnet.

Rückwirkend mit Jänner 2008 wurde Anfang 2011 die offizielle Statistik der unselbstständigen Beschäftigung des Dachverbands der Sozialversicherungsträger umgestellt. Durch Änderungen in den Erfassungskriterien weicht der Beschäftigtenbestand von den bisherigen Ergebnissen ab und bedingt daher einen Bruch in der Zeitreihe. Seit der Umstellung sind auch freie Dienstverträge in den unselbstständigen Beschäftigungsverhältnissen enthalten.

Die Daten zu selbstständig Beschäftigten stammen von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS). Die Daten der unselbstständigen Beschäftigungsverhältnisse sowie die Daten zu den Selbstständigen nach Bauernsozialversicherungsgesetz sind gewichtete Jahresdurchschnittswerte. Die Daten zu den Selbstständigen nach Gewerbesozialversicherungsgesetz und Versicherten nach dem Freiberuflich Selbstständigen-Sozialversicherungsgesetz sind bis 2019 Jahresendwerte und ab 2020 ebenfalls gewichtete Jahresdurchschnittswerte. Bei den Daten der Selbstständigen handelt es sich jeweils um Jahresendwerte (31.12.). Ab 1.1.2013 sind alle Mitglieder der Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammer mit einer aufrechten Befugnis nach dem Freiberuflichen Sozialversicherungsgesetz (FSVG) in der Pensionsversicherung pflichtversichert, daher kommt es 2012/2013 zu einem Zeitreihenbruch.

Arbeitslosigkeit

Primäre Datenquelle für den Bereich Arbeitslosigkeit ist das Arbeitsmarktservice Wien (AMS). Die Zahl der Arbeitslosen wird stichtagsbezogen erfasst, und jeweils am Monatsende wird die Anzahl der an diesem Tag als arbeitslos vorgemerkten Personen als Bestand ausgewiesen. Durch Bildung des Mittelwertes aus den 12 Monatswerten wird der Jahresbestand an Arbeitslosen errechnet. Bei den berechneten Durchschnittswerten können sich daher Rundungsdifferenzen ergeben. Die regionale Zuordnung der Arbeitslosen erfolgt über den Wohnort.

Lehrlinge

Daten zu Lehrlingen basieren auf der Lehrlingsstatistik der Wirtschaftskammer Wien, die aus administrativen Zwecken erstellt wird. Bei nicht kammerzugehörigen Betrieben handelt es sich u. a. um die Verwaltung der Gebietskörperschaften, Interessensvertretungen der Arbeitgeber*nnen und Arbeitnehmer*nnen, Sozialversicherungsträger, Vereine, Rechtsanwält*innen, Apotheker*innen. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag 31.12.

Definitionen

  • Aktiv unselbstständig Beschäftigte: Die Gruppe der aktiv unselbstständig Beschäftigten umfasst alle unselbstständig Versicherten ohne Karenzgeld- bzw. Kindergeldbezieher*innen und ohne Präsenz- bzw. Zivildiener.
  • Arbeitslosenquote nach internationaler (Eurostat-)Definition: Die internationale Arbeitslosenquote wird auf Basis der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung berechnet. Ihr liegt die internationale Definition von Arbeitslosigkeit und Erwerbstätigkeit nach dem Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zugrunde, jeweils im Alter von 15 bis 74 Jahren. Aufgrund einer neuen EU-Sozialstatistikverordnung kam es bei der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung beginnend mit dem Jahr 2021 sowohl bei der Erwerbstätigkeit als auch bei der Arbeitslosigkeit zu einigen Definitionsänderungen, weshalb die Werte vor und nach 2021 nicht miteinander vergleichbar sind.
  • Arbeitslosenquote nach nationaler Definition (Registerquote): Die Registerquote als nationale Arbeitslosenquote basiert auf den beim Arbeitsmarktservice (AMS) vorgemerkten Arbeitslosen und den beim Dachverband der Sozialversicherungsträger erfassten unselbstständig Beschäftigten. Sie entspricht dem Anteil der vorgemerkten Arbeitslosen am Arbeitskräftepotenzial (unselbstständig Beschäftigte plus vorgemerkte Arbeitslose).
  • Erwerbspersonen: Die Zahl der Erwerbspersonen ergibt sich aus der Summe der Erwerbstätigen und der Arbeitslosen.
  • Freie Dienstverträge: Arbeitnehmer*innen, die auf Grund eines freien Dienstvertrages (im Rahmen eines Dienstverhältnisses) tätig werden, beziehen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, für welche der*die Arbeitgeber*in Sozialversicherungsbeiträge einbehält. Ein sozialversicherungspflichtiger freier Dienstvertrag unterliegt der Pensions-, Kranken-, Unfall- und seit 2008 auch der Arbeitslosenversicherung.
  • Geringfügige Beschäftigung: Eine geringfügige Beschäftigung ist eine Erwerbstätigkeit als Dienstnehmer*in mit freiem Dienstvertrag und wird durch einen Maximalverdienst (Geringfügigkeitsgrenze) definiert. Sie begründet keine Pflichtversicherung in der Pensions- und Krankenversicherung, sondern nur eine Unfallversicherung.
  • Inaktiv unselbstständig Beschäftigte: Die Gruppe der inaktiv unselbstständig Beschäftigten umfasst alle unselbstständig Versicherten, die derzeit aufgrund des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld oder aufgrund des Präsenz- bzw. Zivildienstes nicht aktiv sind.
  • Leistungsbezieher*innen: Personen, die zum jeweiligen Stichtag eine Leistung nach den gültigen Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (beispielsweise Arbeitslosengeld, Notstandshilfe), des Überbrückungshilfegesetzes oder des Sonderunterstützungsgesetzes erhalten, werden Leistungsbezieher*innen bezeichnet.
  • ÖNACE: ÖNACE bezeichnet die österreichische Version der europäischen Systematik der Wirtschaftstätigkeiten (NACE - Nomenclature générale des activités économiques dans les Communautés européennes). Sie ist hierarchisch gegliedert in Abschnitte, Unterabschnitte, Abteilungen, Gruppen, Klassen und Unterklassen.
  • Offene Stellen: Die sich aus den Vermittlungsaufträgen der Betriebe an die regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice ergebende Zahl der freien Arbeitsplätze werden als offene Stellen ausgewiesen. Die regionale Zuordnung erfolgt nach dem Arbeitsort.
  • Unselbstständige Beschäftigung: Unselbstständige Beschäftigung umfasst klassische, voll sozialversicherungspflichtige unselbstständige Beschäftigungsverhältnisse im Vollzeit- oder Teilzeitausmaß (inklusive Kinderbetreuungsgeldbezieher*innen und Präsenz- bzw. Zivildienstleistende mit aufrechtem Dienstverhältnis). Seit der Umstellung der Beschäftigtenstatistik (rückwirkend ab 2008) sind auch freie Dienstnehmer*innen inkludiert.
  • Vormerkdauer: Die Vormerkdauer ist jene Zeitspanne, die zwischen dem Beginn einer Arbeitslosigkeit und dem Stichtagsdatum liegt. Sie stellt die Dauer der Arbeitslosigkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt dar und wird aus Bestandsmengen ermittelt. Um bei kurzfristigen Unterbrechungen einer Arbeitslosigkeit diese nicht in einzelne Kurzperioden zu unterteilen und damit die Berechnung der Vormerkdauer immer wieder von vorne beginnen zu lassen, werden Unterbrechungen bis zu 28 Tagen nicht berücksichtigt.

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