Ergebnis des Expert*innen-Gremiums - Otto-Wagner-Areal
Das Expert*innen-Gremium unter der Leitung von Architekt Adolf Krischanitz untersuchte eine mögliche Bebauung im Osten des Otto-Wagner-Areals. Im April 2013 veröffentlichte das Gremium einen Schlussbericht mit einer 9 Punkte umfassenden Empfehlung.
- Der Ostteil muss im funktionalen und räumlichen Zusammenhang mit dem Gesamtareal betrachtet werden.
- Das Gesamtareal des Otto-Wagner-Spitals soll im Eigentum der öffentlichen Hand bleiben und kann mit zeitlich begrenzten Nutzungsrechten (zum Beispiel im Baurecht) auf Basis genauer Gestaltungsrichtlinien vergeben werden.
- Für das Gesamtareal sollen in Abhängigkeit der Absiedlungspläne Nachnutzungsszenarien entwickelt und kontinuierlich umgesetzt werden.
- Eine ehest zu gründende Trägerbetriebsgesellschaft soll das ganze Areal verwalten.
- Im Hauptteil und im westlichen Sanatoriumsbereich dürfen in den Freiflächen und zwischen den Pavillons keine Neubauten errichtet werden.
- Für das gesamte Areal ist ein Parkpflegewerk auszuarbeiten.
- Die Grünstreifen zwischen Sanatoriumsbereich und Hauptareal beziehungsweise Ostareal sind wesentliche räumliche Ordnungselemente der Gesamtanlage und dürfen daher nicht oberirdisch verbaut werden. Die Achse Pathologie-Kirche muss frei bleiben.
- Die Umnutzung aller Bestandsgebäude ist nur unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten möglich.
- Es soll ein Testplanungsverfahren unter Teilnahme von ausgewählten, qualifizierten Architekt*innen im diskursiven Verfahren mit dem Expert*innen-Gremium stattfinden, um potenzielle Baufelder und deren Gestaltung im Ostteil auszuloten. Architekt*innen aus dem Expert*innen-Gremium können nicht am Testplanungsverfahren teilnehmen, sie werden beratend eingebunden.
Schlussbericht
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