Otto Wagner Areal - Kulturjuwel erhalten und entwickeln
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Beteiligung: Abgeschlossen
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Stand: In Umsetzung
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14., Otto-Wagner-Areal
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Wissenschafts-, Kultur- und Bildungsstandort
Das historisch einzigartige Otto Wagner Areal soll nach der aktuellen Nutzung durch den Wiener Gesundheitsverbund erhalten und langfristig zu einem Wissenschafts-, Kultur- und Bildungsstandort entwickelt werden. Auch soziale und gesundheitsbezogene Nutzungen sind denkbar.
Mögliche Nutzungen
Künftige Nutzungen des Areals sollen die Ergebnisse des Mediationsverfahrens mit den Anrainer*innen berücksichtigen und damit auch die Bedürfnisse der Bevölkerung und der beiden angrenzenden Bezirke erfüllen.
Die Gesamtbaufläche von rund 20.000 Quadratmetern bietet Platz für 160 Wohnungen auf 20.000 Quadratmetern. Das ist eine bedeutende Reduktion gegenüber den ursprünglich geplanten 60.000 Quadratmetern. Neben Wohnungen könnten in den Gebäuden auch Kinderhorte und medizinische Einrichtungen einziehen. Die Grünflächen bleiben größtenteils unangetastet, der Baumbestand bleibt erhalten: Von den zehntausenden Bäumen auf dem Gelände müssen maximal 100 umgesiedelt werden. Die neuen Gebäude sollen über eine zentrale Zufahrt erreichbar sein. Es kann so die VAMED-Tiefgarage gemeinschaftlich genutzt werden.
Die Stadt Wien bekennt sich dazu,
- das Otto Wagner Areal in seiner Gesamtheit zu entwickeln,
- die historische Gebäudesubstanz zu erhalten,
- das Areal dauerhaft im Eigentum der Stadt Wien zu belassen,
- universitären, sozialen und kulturellen Nutzungen Vorrang einzuräumen,
- die Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit sicherzustellen sowie
- für die Nutzung bestimmter Gebäude (zum Beispiel Theater) eine dauerhafte Möglichkeit der Mitbestimmung zu erlangen.
Attraktive und langfristige "Ankermieter" können für die Gesamtentwicklung des Areals den entscheidenden Impuls setzen und langfristig ein Anziehungselement für ähnliche Nutzungen auf dem restlichen Areal sein. Auf strategischer Ebene ist die in der Baudirektion eingerichtete Projektkoordination für die Entwicklung des Gesamtareals und die Schaffung der Voraussetzungen für eine Verwertung des Areals verantwortlich.
Kulturjuwel, Grünflächen und öffentliche Wege werden gesichert
Schon bisher ist der historische Gebäudebestand durch den Denkmalschutz und durch die Schutzzone, die seit 2006 für das historische Ensemble gilt, gesichert. Die Stadt Wien hat die Abteilung Stadtteilplanung und Flächenwidmung beauftragt, die Ergebnisse aus der Bürger*innen -Beteiligung und den Expert*innen-Gremien für die zukünftige Nutzung des Areals in einer neuen Flächenwidmung festzuschreiben.
Mediationsverfahren
Das Planungsverfahren war Teil der 9 Vorschläge, die das Expert*innen-Gremium im Zuge einer Mediation erarbeitete. Dieses war von der damaligen Vizebürgermeistern und Planungsstadträtin Maria Vassilakou eingesetzt worden.
Flächenwidmung
Die neue Flächenwidmung enthält folgende Grundsätze:
- Eine Bebauung zwischen den Pavillons wird nicht möglich sein. Dadurch bleiben alle Grünflächen im Hauptteil und im westlichen Sanatoriumsbereich unangetastet.
- An den Gebäuden selbst werden nur minimale Veränderungen erlaubt - wie etwa für einen barrierefreien Zugang. Alle Änderungen müssen in enger Abstimmung mit dem Bundesdenkmalamt erfolgen.
- Die Grünflächen zwischen Sanatoriumsbereich und Hauptareal beziehungsweise Ostareal bleiben bestehen und werden von Bauland in Grünland umgewidmet. Auch die zentrale Sichtachse Pathologie - Kirche wird freigehalten. Eine Verbauung ist damit ausgeschlossen.
- Im ehemaligen Wirtschaftsareal im Osten wird die Widmung auf genau jenes Minimum reduziert, das die Planung der Expert*innen-Kommission empfiehlt und das eine Eingliederung des Bereichs in das Gesamtensemble ermöglicht.
- Das gesamte Erholungsgebiet Steinhofgründe bleibt erhalten.
Geschichte der Flächenwidmung
Der weitläufige Spitalskomplex der damaligen "Niederösterreichischen Landes-Heil- und Pflegeanstalt" wurde nach den Plänen von Otto Wagner errichtet. Er besteht aus 60 Pavillons und der Kirche zum Heiligen Leopold. Die Umfassungsmauer schließt bis heute auch das nördlich angrenzende Erholungsgebiet Steinhof mit ein.
Projektstand
Die grundsätzliche Verträglichkeit des Vorhabens für den Standort wird geklärt. Dabei werden unter anderem baulich-technische Rahmenbedingungen geprüft. Außerdem werden Gegebenheiten wie zum Beispiel Freiflächen, Arbeitsstätten, öffentlicher Verkehr, Wegeverbindungen und Schulen untersucht. Auch mögliche Auswirkungen auf die Nachbarschaft werden abgeschätzt.
Für große Gebiete werden zuerst Zielvorgaben und Zukunftsbilder für die Entwicklung des Standorts ausgearbeitet. Die Möglichkeiten der Beteiligung der Bürger*innen werden geprüft. Das Ergebnis sind zum Beispiel Leitbilder oder Entwicklungskonzepte. Hier werden Themen wie Mobilität, Grünraum, Nutzungen oder Gebäudehöhen behandelt.
Auf Grundlage von Leitbildern oder anderen Planungen wird der Entwurf für den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan erstellt und dem Fachbeirat vorgelegt. Während der öffentlichen Auflage können dazu schriftlich Stellungnahmen abgegeben werden. Der Entwurf und alle Stellungnahmen werden dem Wiener Gemeinderat vorgelegt.
Der Wiener Gemeinderat beschließt den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan. Das Widmungsverfahren ist damit abgeschlossen. Das Plandokument kann in der Servicestelle Stadtentwicklung eingesehen beziehungsweise online abgerufen werden.
Die detaillierte Entwicklung des Vorhabens wird begonnen. Die konkreten Entwürfe werden bei der Baubehörde zur Bewilligung eingereicht. Wenn diese einen positiven Bescheid erteilt, kann mit der baulichen Umsetzung begonnen werden.
Mit der Fertigstellung und dem Einzug der neuen Bewohner*innen wird der Standort belebt. Durch das Zusammenwachsen mit der bestehenden Nachbarschaft entsteht ein neues soziales Gefüge.
Beteiligung
Beteiligungsphase 1: Abgeschlossen
Beteiligungsphase 2: Abgeschlossen
Der Flächenwidmungsplan (8139) lag von 9. Jänner bis 20. Februar 2020 öffentlich auf. In diesem Zeitraum hatten Bürger*innen die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Der Flächenwidmungsplan wurde am 24. Juni 2020 vom Wiener Gemeinderat beschlossen.
Downloads
- Mediationsvereinbarung - Abschlusspapier der 1. Phase der Hauptmediation
- Ergebnis des Expert*innen-Gremiums - Schlussbericht
- Entwicklungsplanung - Schlussbericht
- Plankonzept Otto Wagner 1902
- Spitalsanlage zur Erbauungszeit und Luftbild 1925
- Rechtslage bis Sommer 2006 - Plandokument 5611 R
- Gültige Rechtslage ab 15. Dezember 2006 - Plandokument 7572
- Schutzzonen und Schutzgebiete im Plandokument 7572
Otto Wagner Areal
14., Otto-Wagner-Areal
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