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Edmund-Reim-Gasse

  • Beteiligung: Offen
  • Stand: Gemeinderatsbeschluss
  • 12., Edmund-Reim-Gasse 22A
  • Am 22.5.2024 vom Gemeinderat beschlossen.
schrägluftbild mit gebietsabgrenzung
Bearbeitungsgebiet und Umgebung

Wohnnutzung soll ermöglicht werden

Auf der Liegenschaft Edmund-Reim-Gasse 22A befinden sich straßenseitig ein veraltetes Betriebsaufseher-Haus und im hinteren Bereich ehemals gewerblich genutzte Gebäude. Eine weitere gewerbliche Nutzung des Grundstückes ist nicht mehr angedacht.

Aufgrund der Größe der Liegenschaft, der direkten Nachbarschaft zu Kleingarten und Einfamilienhäusern sowie aufgrund der schlechten Erreichbarkeit für Gewerbefahrzeuge (Sackgasse) soll die Bestimmung "Betriebsbaugebiet" entfallen und für den Straßentrakt eine Wohnnutzung ermöglicht werden. Um negative Auswirkungen für die angrenzenden Betriebe zu vermeiden, soll für den hinteren Liegenschaftsbereich die Errichtung von Wohnungen untersagt werden.

Projektstand

Grundlagenerhebung: Abgeschlossen

Die grundsätzliche Verträglichkeit des Vorhabens für den Standort wird geklärt. Dabei werden unter anderem baulich-technische Rahmenbedingungen geprüft. Außerdem werden Gegebenheiten wie zum Beispiel Freiflächen, Arbeitsstätten, öffentlicher Verkehr, Wegeverbindungen und Schulen untersucht. Auch mögliche Auswirkungen auf die Nachbarschaft werden abgeschätzt.

Konzepterstellung: Abgeschlossen

Für große Gebiete werden zuerst Zielvorgaben und Zukunftsbilder für die Entwicklung des Standorts ausgearbeitet. Die Möglichkeiten der Beteiligung der Bürger*innen werden geprüft. Das Ergebnis sind zum Beispiel Leitbilder oder Entwicklungskonzepte. Hier werden Themen wie Mobilität, Grünraum, Nutzungen oder Gebäudehöhen behandelt.

Widmungsverfahren: Abgeschlossen

Auf Grundlage von Leitbildern oder anderen Planungen wird der Entwurf für den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan erstellt und dem Fachbeirat vorgelegt. Während der öffentlichen Auflage können dazu schriftlich Stellungnahmen abgegeben werden. Der Entwurf und alle Stellungnahmen werden dem Wiener Gemeinderat vorgelegt.

Gemeinderatsbeschluss: Abgeschlossen

Der Wiener Gemeinderat beschließt den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan. Das Widmungsverfahren ist damit abgeschlossen. Das Plandokument kann in der Servicestelle Stadtentwicklung eingesehen beziehungsweise online abgerufen werden.

Beteiligung

Öffentliche Auflage: Abgeschlossen

Im Zuge der öffentlichen Auflage des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans im März 2024 gab es die Möglichkeit zur Stellungnahme. Über den Inhalt der Stellungnahmen wurde dem Wiener Gemeinderat, der den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan beschließt, im Vorfeld berichtet.

Karte

Edmund-Reim-Gasse

  • 12., Edmund-Reim-Gasse 22A

Kontakt

Stadt Wien - Servicestelle Stadtentwicklung

Telefon: +43 1 4000-8840
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