Aspern Seestadt Zentralbereich
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Beteiligung: Abgeschlossen
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Stand: Gemeinderatsbeschluss
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22., Nelson-Mandela-Platz
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Am 22.5.2024 vom Gemeinderat beschlossen.
Nachhaltige Städteentwicklung im Fokus
Der Planentwurf "Zentralbereich Aspern Seestadt" (PE 8320) legt die städtebaulichen Rahmenbedingungen für das Gebiet entlang des nördlichen Seeufers, der Verbindungsachse zum Bahnhof Aspern Nord und der Doris-Lessing-Allee fest. Die vorgeschlagenen Festsetzungen basieren auf den Grundsätzen des Masterplans Aspern Seestadt und den darauf aufbauenden vertiefenden Planungen.
Quartier Seeterrassen und Rote Saite
Die Baufelder am Nordufer des Sees bilden das sogenannte Quartier Seeterrassen. Für diesen Bereich wurden die städtebaulichen Rahmenbedingungen des Masterplans im Rahmen eines Wettbewerbs vertieft. Basierend auf dem Sieger-Entwurf wurde das Leitbild Seeterrassen vom Büro Studio VlayStreeruwitz und Carla Lo Landschaftsarchitektur ausgearbeitet.
Wesentliche Merkmale des Leitbilds Seeterrassen:
- Eine 3- bis 4-geschossige, weitgehend geschlossene Sockelbebauung, punktuell darüber höhere Bebauung ("Zinnen") zwischen 21 und 35 Metern
- Eine großzügige Arkade entlang des östlichen Seeufers als Verbindung zur "Roten Saite"
- "Superhöfe": Jeweils 2 bis 3 benachbarte Baufelder werden zusammen gedacht. Entlang der dazwischenliegenden Straßen wird niedrig gebaut und die Dächer tragen durch eine intensive Begrünung zum Freiraumerlebnis bei.
Handbuch Quartier Seeterrassen
Eine zentrale Geschäftsstraße für den täglichen Bedarf
Die Straße vom Verkehrsknoten Aspern Nord zum Landschaftsteich wird zentral für das urbane Leben in der Seestadt. Sie soll, im Sinne einer "Stadt der kurzen Wege", ein breites Angebot an Geschäften, Dienstleistungen und Gastronomie bieten. Im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan ist in diesem Bereich die Festsetzung einer Geschäftsstraße vorgesehen.
Gestaltung und öffentlicher Raum
Die Prinzipien der städtebaulichen Gestaltung wurden von Studio VlayStreeruwitz/Carla Lo Landschaftsarchitektur mit dem "Leitbild Rote Saite" geschärft. Wie in dem Konzept am See konzentriert sich die Bebauung am Blockrand. An der Geschäftsstraße beträgt die durchgehende Höhe der Gebäude 21 Meter. In den dahinterliegenden Bereichen wird das Bebauungsprinzip des Quartiers Seeterrassen (Hochpunkte oberhalb eines niedrigen Sockels) fortgesetzt.
Für den öffentlichen Raum entlang der "Roten Saite" wurden bereits Wettbewerbsverfahren für die Gestaltung durchgeführt. Auf Basis der Wettbewerbe wurde die weitere Planung gestartet. Dabei liegt der Fokus auf einer klimafitten Gestaltung und einem hohen Komfort für Fahrrad-Fahrende.
Die in den Leitbildern "Seeterrassen" und "Rote Saite" enthaltenen Hochhaus-Standorte sind im gegenständlichen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanentwurf nicht enthalten.
Auch für die Baufelder entlang der Doris-Lessing-Allee im Nordosten der Seestadt sollen Bebauungsbestimmungen festgesetzt werden. Hier soll ein durchmischt genutztes Wohnquartier entstehen. Dieses basiert auf den Grundsätzen des Masterplans Aspern Seestadt und den Vertiefungen des Masterplans, die von der Wiener Stadtentwicklungskommission zustimmend zur Kenntnis genommen wurden.
Der ruhende Verkehr soll wie in den bereits gebauten Quartieren der Seestadt in Sammelgaragen gebündelt werden.
Projektstand
Die grundsätzliche Verträglichkeit des Vorhabens für den Standort wird geklärt. Dabei werden unter anderem baulich-technische Rahmenbedingungen geprüft. Außerdem werden Gegebenheiten wie zum Beispiel Freiflächen, Arbeitsstätten, öffentlicher Verkehr, Wegeverbindungen und Schulen untersucht. Auch mögliche Auswirkungen auf die Nachbarschaft werden abgeschätzt.
Für große Gebiete werden zuerst Zielvorgaben und Zukunftsbilder für die Entwicklung des Standorts ausgearbeitet. Die Möglichkeiten der Beteiligung der Bürger*innen werden geprüft. Das Ergebnis sind zum Beispiel Leitbilder oder Entwicklungskonzepte. Hier werden Themen wie Mobilität, Grünraum, Nutzungen oder Gebäudehöhen behandelt.
Auf Grundlage von Leitbildern oder anderen Planungen wird der Entwurf für den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan erstellt und dem Fachbeirat vorgelegt. Während der öffentlichen Auflage können dazu schriftlich Stellungnahmen abgegeben werden. Der Entwurf und alle Stellungnahmen werden dem Wiener Gemeinderat vorgelegt.
Der Wiener Gemeinderat beschließt den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan. Das Widmungsverfahren ist damit abgeschlossen. Das Plandokument kann in der Servicestelle Stadtentwicklung eingesehen beziehungsweise online abgerufen werden.
Beteiligung
Öffentliche Auflage: Abgeschlossen
Im Zuge der öffentlichen Auflage des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans (Planentwurf 8320) gab es von 19. Oktober bis 30. November 2023 die Möglichkeit zur Stellungnahme. Über den Inhalt der Stellungnahmen wurde dem Wiener Gemeinderat, der den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan beschließt, im Vorfeld berichtet.
Informationsveranstaltungen: Abgeschlossen
Im Rahmen einer Online-Infostunde am 8. November 2023 sowie einer Dialogveranstaltung am 9. November 2023 konnten sich Interessierte über die städtebauliche Planung und die weiteren Schritte informieren sowie mit Fachleuten Gespräche führen.
Weitere Informationen
Karte
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Telefon: +43 1 4000-8840
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