8.3 Forsttechnische Auflagen und Vorschreibungen
Aus forsttechnischer Sicht bringen an vorderster Stelle Bodenschäden im Rahmen der Holzernte einen möglichen Eingriff in den Landschaftshaushalt. Wie schon oben beschrieben kann es hier zu einer massiven Störung des
Wasser- und Lufthaushalts im Boden kommen. Mögliche Auflagen müssen eine technisch unverträgliche
Befahrung verhindern. Besonderes Augenmerk muss auf sehr frische bis feuchte Standorte mit verdichtungs-empfindlichen Substraten gelegt werden.
Die beste Möglichkeit, um Bodenschäden im Bestand zu vermeiden, ist, im Sinne der Substitution, ein genereller Verzicht des Befahrens durch Maschinen. Abhängig vom bestehenden Erschließungsnetz ist etwa die
motormanuelle Fällung mit anschließender Rückung durch einen Schlepper mit Seilwinde der vollmechanisierten Holzernte vorzuziehen. Das Arbeitsfeld beträgt hierbei rund 100 – max. 150 m (im flachen Gelände auf beide Straßenseiten gleich verteilt, im geneigten Gelände mit einem größeren Anteil des Arbeitsfeldes an der Straßenunterseite z. B. 2/3 unter der Straße und 1/3 über der Straße). Wo dies die bestehende Erschließung
zulässt, kann also eine Nutzung ohne Befahrung der Fläche vorgesehen werden.
In vielen Bereichen kann schon der Einsatz von Maschinen der vollmechanisierten Holzernte (in erster Linie
Harvester und Forwarder) mit mehreren Achsen/ breiteren Reifen oder Traktionshilfswinde zu einer erheblichen Verringerung der Gefahr von Bodenschäden führen. Auch äußere Einflüsse wie Jahreszeit und Witterung müssen
in die Betrachtung einbezogen werden. Befahren wird ausschließlich das permanente Feinerschließungssystem
(keine flächige Befahrung bei der Holzernte). Mögliche Vorschreibungen können hier sein:
-
Einsatz von Maschinen mit acht Rädern
-
Einsatz von Bogiebändern
-
Einsatz von Traktionshilfswinden
-
Kontrolle des Reifendrucks (Verringerung des Reifeninnendrucks zur Vergrößerung der Aufstandsfläche)
-
Versehen der Rückegasse mit deckender Reisigauflage
-
Lastfahrt ausschließlich bergab
-
Mitfuhr von Vakuumpumpen und Ölbindemittel, um bei Unfällen eine Kontamination des Bodens zu vermeiden
-
Keine Nutzung nach ausgeprägten Niederschlagsereignissen
-
Abbruch bzw. Unterbrechung des Ernteeinsatzes zur Evaluierung der Maßnahme, wenn während des
Einsatzes Bodenschäden auftreten
Sollten diese Maßnahmen nicht reichen, um Bodenschäden zu vermeiden und das vorhandene Erschließungsnetz
auch einer anderen bodengestützen Rücketechnologie entgegenstehen, muss der Einsatz von Seilgeräten in
Betracht gezogen werden (sowohl im geneigten als auch im flachen Gelände). Längere Seilungen mit Rückedistanzen über 800 m erfolgen hierbei mit einer Schlittenwinde.
Wie schon oben erwähnt muss bei allen Auflagen immer im Blick behalten werden, dass jene Vorschreibung bzw. Auflage zu wählen ist, die bei Erreichung des Schutzzweckes die geringste Belastung mit sich bringt. Können landschaftshaushaltsgefährdende Schäden bereits durch den Einsatz von mehrachsigen Maschinen oder Traktionshilfswinden vermieden werden, muss nicht auf die kostenintensivere Seilnutzung zurückgegriffen werden.
Die Rückung mit Pferd wird immer wieder mit einer besonders naturnahen Waldbewirtschaftung in Zusammenhang gebracht. Beachtet werden sollten allerdings auch Faktoren wie Verfügbarkeit, Last- bzw. Einsatzbereich, Tierschutz sowie auch hier entstehende Schäden am Boden und am verbleibenden Bestand. Rückedistanzen für die Rückung mit Pferd liegen durchschnittlich bei 30 m (maximal bei 100 m). Es ist des Weiteren nur eine Bergabrückung möglich, wobei die maximale Hangneigung bei 30-50 % liegt. Es muss auch bedacht werden, dass die geringere Produktivität
im Zusammenhang mit längeren benötigten Pausenintervallen zu einem längeren Holzernteeinsatz (verbunden mit länger bestehenden befristeten Sperrgebieten) führt, was sogar dem Wert der Landschaft für die Erholung oder den Fremdenverkehr entgegenstehen kann. In den allermeisten Fällen wird eine Vorschreibung zum Einsatz von Pferden für die Vorrückung nicht das gelindeste Mittel zur Erreichung bzw. Erhaltung des Schutzzweckes sein.
Um den übermäßigen Entzug von Nährstoffen auf den Flächen zu vermeiden und den Landschaftshaushalt zu schützen, müssen alle Maßnahmen im Sortimentsverfahren bzw. Stammverfahren durchgeführt werden (Ast und Blatt bzw. Nadelmaterial verbleiben auf der Fläche). Die Arbeit im Sortimentsverfahren verringert gleichzeitig auch
die Gefahr von Schäden an der Verjüngung sowie Bestandesschäden am verbleibenden Bestand.