Bestandesbegründung und Jungwuchspflege

Das charakteristische Aussehen von Waldbeständen hängt von den darin vorkommenden Baumarten (Mischungsart), ihrem relativen Anteil (Mischungsgrad) und ihrer Verteilung (Mischungsform) ab. Darüber hinaus prägen die Dichte des Bewuchses (Bestandesschlussgrad), die Anzahl der Schichten (vertikale Bestandesstruktur) und ihr Deckungsgrad sowie die Altersstruktur ihren Charakter. Schon bei der Bestandesbegründung wird der Grundstein dafür gelegt.

  • In Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsteilen ist bei der Bestandesbegründung einer standortsheimischen, klimafitten Naturverjüngung der Vorzug zu geben.

  • In Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsteilen wird eine hohe Diversität angestrebt. Daher werden keine Nadelholzreinbestände, insbesondere mit Fichte begründet, die zusätzlich mit einem hohen Risiko an Störungen (Windwurf, Borkenkäferbefall, Trockenheit) verbunden sind. Es werden des Weiteren keine standortsfremden, nicht heimische Arten eingesetzt.

  • Auf Kunstverjüngung wird nur zurückgegriffen, wenn die Naturverjüngung ungünstig verläuft, sich standortsfremde Baumarten etablieren oder sich eine naturverjüngungshemmende Vegetationsdecke bildet.
    Wo notwendig, wird sie in Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsteilen zur Überführung von standortfremden in standortsgerechte Bestände eingesetzt. Die Wahl der Baumart orientiert sich an der
    potenziell natürlichen Waldgesellschaft. Seltene regionale Baumarten werden nach Möglichkeit gefördert. Es
    wird an die Standortsbedingungen und Klimaveränderung angepasstes, heimisches Pflanzmaterial verwendet.

  • Die Naturverjüngung von Buche oder Eiche kann kleinflächig durch Bodenbearbeitung unterstützt werden; flächige Eingriffe in den Mineralboden werden zur Hintanhaltung von negativen Auswirkungen auf den Landschaftshaushalt vermieden.

  • Pioniergehölze tragen zur Baumartenvielfalt auf Jungwuchsflächen bei und haben vielfältige ökologisch Funktionen. Sofern sie die für den zukünftigen Endbestand definierten, standortsgerechte Baumarten nicht übermäßig beschatten oder verdämmen, sind sie bei der Jungwuchspflege zu belassen. Individuen standorts-fremder oder invasiver Baumarten hingegen (Götterbaum, Robinie, Blauglockenbaum etc.) werden nach Möglichkeit entfernt.

  • Der Schutz der Forstpflanzen vor Verbiss durch Wildtiere erfolgt bevorzugt als Einzelschutzmaßnahme. Die Zäunung von Jungwuchsflächen wird möglichst vermieden. Eine Ausnahme stellen Flächen dar, auf denen aufgrund des Verbissdrucks das Aufkommen der Verjüngung nicht sichergestellt werden kann (z. B. Eichenver-jüngungen oder Bestände zur Saatgutgewinnung). Beim Einzelschutz ist darauf zu achten, dass keine biologisch nicht abbaubaren Materialien vor Ort verbleiben (z. B. Wuchshüllen aus Plastik). Dies müssen also entweder
    durch Alternativprodukte ersetzt, oder am Ende des Einsatzes wieder von der Fläche entfernt werden.

  • Auf den Einsatz von Pestiziden und Mineraldüngern wird verzichtet. Biologische, mechanische und physikalische Maßnahmen werden chemischen vorgezogen.


Dickungspflege

Bei der Dickungspflege (Läuterung) werden unerwünschte Bäumchen entfernt, die Baumartenmischung geregelt und die Stammzahl reduziert, um den verbleibenden Individuen mehr Raum zu geben und somit ihr Wachstum zu fördern.

  • Bei der Läuterung werden die für den zukünftigen Endbestand definierten, standortsgerechten Baumarten gefördert und wo möglich Anteile an Pionierbaumarten als Füll- und Prossholz belassen. Zur Erhöhung der Diversität und des Erholungswertes werden Misch- und seltene regionale Baumarten belassen. Individuen standortsfremder und invasiver Baumarten werden nach Möglichkeit entfernt.

Durchforstung

Die Durchforstung dient dazu, Stabilität und Vitalität des Bestandes zu erhöhen und den Zuwachs auf ausgewählte Individuen zu konzentrieren, um eine Wertsteigerung zu erzielen. Durchforstungen können aber auch dazu dienen, Wälder von einer Bewirtschaftungsform in eine andere überzuführen.

  • In Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsteilen werden bei der Durchforstung gewünschte, definierte Baumarten unter Erhaltung der Baumartenvielfalt gefördert und es wird darauf geachtet, dass Schäden am verbleibenden Bestand möglichst geringgehalten werden.

  • Sind die Standortsbedingungen und die gewünschten Baumarten dazu geeignet, Altersklassenwälder in hinsichtlich Landschaftsgestalt, Landschaftshaushalt und Erholungswirkung vorteilhafte dauerwaldartige Strukturen überzuführen werden Struktur-, Z-Baum orientierte Durchforstungen oder ähnliche Durchforstungsarten eingesetzt.

Verjüngung der Bestände

Die Verjüngung stellt aufgrund des markanten Übergangs vom Altbestand zum Jungwuchs die am stärksten wahr-genommene Phase der waldbaulichen Tätigkeit dar. Die Art und Weise, wie sie durchgeführt wird, prägt das Aussehen eines Bestandes für die Dauer zwischen ihrem Beginn und Abschluss sowie das Aussehen von Wäldern als Ganzes.

  • Mit Blick auf die Landschaftsgestalt und den Erholungswert des Waldes soll bei der Einleitung der Verjüngung die Überschirmung je Eingriff um nicht mehr als 0,2 bei Schattbaumarten bzw. nicht mehr als 0,5 bei Lichtbaumarten abgesenkt werden. Bezugsfläche ist jenes Polygon, dass die von der Erntemaßnahme betroffene Fläche umfasst.

  • Kahlhiebe haben negative Auswirkungen auf Landschaftsgestalt, Landschaftshaushalt (Erosion, Vernässung) und Erholungswirkung. Daher wird auf Kahlschläge über 0,5 ha zur Verjüngungseinleitung verzichtet. Eine Ausnahme stellt die Verjüngung von Baumarten, bei denen dies aus lichtökologischen Gründen notwendig ist (Pionierbaumarten - Auwald), dar.

  • Die Nutzung in Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsteilen erfolgt kleinstrukturiert. Hierfür eignen sich insbesondere der Lichtwuchsbetrieb sowie Schirm- und Femelschlag bzw. Variationen davon.
    Um die Diversität des Keimbetts zu erhöhen, und so einer Vielzahl an Baumarten die Verjüngung zu ermöglichen, werden geradlinige Schlagränder zugunsten buchtförmiger vermieden (siehe hierzu Abbildung 4, Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Hiebsfolge beim Saumschlag). Diese fügen sich harmonischer in die Landschaft ein, was sich positiv auf deren Erholungswert auswirkt.

  • Bei Einleitung der Verjüngung im Nahbereich von zu Erholungszwecken genutzter Infrastruktur (Wanderwege, Mountainbikestrecken) und anderen exponierten Lagen wird darauf geachtet, dass sich die Verjüngungsmaßnahme harmonisch in das Landschaftsbild einfügt. Dies kann wo topologisch und technisch sinnvoll und möglich durch frühere Nutzung eines Randstreifens erfolgen, der während der eigentlichen Verjüngungseinleitung einen Sichtschutz bietet.

  • Nach Erreichen der gesicherten Verjüngung gem. § 13 Abs 7 FG kann eine Räumung des verbleibenden Bestandes (§ 86 Abs 1 lit a FG) unter besonderer Berücksichtigung des Landschaftshaushalts, des Landschaftsgestalt und des Erholungswerts erfolgen.


Totholzmanagement

Totholz ist ein typisches Merkmal naturnaher Wälder und wird insbesondere von Erholungssuchenden als solches wahrgenommen. Darüber hinaus dient es der Erhaltung der Produktivität des Standorts, als Lebensraum, als Nahrungsquelle, zur Stabilisierung des Bodens und als Kohlenstoffspeicher. Bei konventioneller Bewirtschaftung
bleibt nur ein Bruchteil an Totholz zurück. In Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsteilen wird zugunsten des Erholungswerts eine Erhöhung des Totholzanteils angestrebt.

  • In Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsteilen werden mindestens 5 geeignete Biotopschutzbäume/ha aktiv außer Nutzung gestellt. Biotopschutzbäume haben durch Merkmale wie Stammhöhlen, natürliche Wasserbecken, Flechten- und Moospolster, Horste etc. besonderen Wert für Flora
    und Fauna. Diese verbleiben auch als liegendes Totholz im Wald. Die Biotopschutzbäume werden durch
    farbliche oder anderweitige Markierung vor einer Nutzung erkennbar gemacht.

  • Besonders markante, alte Einzelbäume und Exemplare seltener Baumarten werden erhalten; selbiges gilt für markante Altholzzellen und Altholzinseln. Einzelne absterbende Exemplare oder durch abiotische Einwirkungen zerstörte Bäume ab der Wuchsklasse Baumholz verbleiben im Wald, sofern dies kein Haftungsrisiko darstellt.

  • Wo dies kein phytosanitäres Risiko oder Hemmnis für die Verjüngung darstellt, wird der Totholzanteil durch Belassen von Schlagrücklass auf der Fläche erhöht.

  • Stehendes Totholz wird nur in Bereichen belassen, wo dies die Verkehrssicherungspflicht nicht berührt. In allen Fällen wird darauf geachtet, dass das Belassen kein Forstschutzrisiko darstellt und die Arbeitssicherheit nicht gefährdet wird.

Waldränder und Kleinstrukturen

Waldränder erhöhen die Stabilität von Wäldern und stellen einen wichtigen Lebensraum für viele heimische Pflanzen- und Tierarten dar. Als ästhetisches und optisches Element haben sie besondere Bedeutung für die Landschaftsgestalt und in weiterer Folge für den Erholungswert der Landschaft.

  • Waldränder werden in ihrer Struktur- und Artenvielfalt der natürlichen Sukzession folgend erhalten und, soweit möglich, verbessert. Gut strukturierte, abgestufte Waldränder entstehen aus Naturverjüngung oder werden
    durch Pflanzung standortsgerechter Sträucher und Bäume erreicht.

  • Ideale Waldränder sind auf einer Breite von etwa 10 m abgestuft mit Kräutern, Sträuchern und Bäumen bestockt. Dabei wird auf eine naturnahe Strauch- und Baumartenzusammensetzung geachtet, wobei eine Kombination
    aus tief- und flachwurzelnden Laubbaumarten mit unterschiedlicher Stockausschlagfähigkeit zu bevorzugen ist. Beeren- und Blütensträucher attraktiveren ihr Aussehen zusätzlich. Stehendes Totholz wird nach Möglichkeit integriert.

  • Zur Erhöhung der strukturellen Vielfalt wird ein wellenartiger, mit Buchten durchsetzter Verlauf des Waldrands angestrebt.

  • Die Gehölze am Waldrand sollten einmal in Dezennium auf den Stock gesetzt werden. Zum Schutz des
    Bestandes und um im Waldrand beheimateten Tieren das Ausweichen zu ermöglichen, erfolgt dies abschnittsweise. Das anfallende Astmaterial wird dabei am Ort in Haufen aufgeschichtet. Der Krautsaum wird
    im einem mehrjährigen Rhythmus gemäht, was entweder zu Beginn des Frühjahrs oder im Herbst erfolgt.

  • Kleinstrukturen wie Felsblöcke oder Vernässungsstellen werden erhalten. Aus ästhetischer Sicht
    (Waldstrukturen oder Bäume aufgrund von Form oder Farbgebung (Laub, Früchte, Blüten) besonders
    attraktive Bereiche werden erhalten.