7.1 Bedeutung der Wälder in Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsteilen
Ziel und Zweck von Landschaftsschutzgebieten ist es, Gebiete mit besonderer Landschaftsgestalt, bedeutenden Kulturlandschaften oder Landschaften, die der naturnahen Erholung dienen, zu bewahren. Geschützten Landschaftsteile dienen dazu, regional bedeutende Naturräume zu erhalten. Diese kleinräumigen Gebiete prägen
die Landschaftsgestalt, dienen der naturnahen Erholung, oder weisen kleinklimatische, ökologische oder kulturgeschichtliche Bedeutung auf.
Der Wald gehört zu den Landschaftselementen und ist Teil des strukturellen (Landschaftsstruktur) und funktionellen Wirkungsgefüges (Landschaftshaushalt) einer Landschaft und verleiht ihr vielerorts ihren individuellen Charakter. Darüber hinaus ist der Wald ein bedeutender Naherholungsraum, insbesondere in Stadtnähe. Er bietet Naturerlebnis, für die Erholung günstige kleinklimatische Verhältnisse und wird von Erholungssuchenden am stärksten als ursprüngliche Natur empfunden.
Der Erholungswert von Wäldern nimmt mit zunehmender Größe der Bäume, stärkerer Variation der Größe der Bäume und ihrem Abstand sowie der Anzahl der Baumarten, der Variation zwischen den Beständen und der Natürlichkeit ihres Aussehens zu, während er mit zunehmender Größe von Kahlschlägen und Menge von Schlagrücklass abnimmt. Beim Ausmaß der Bedeckung mit Bäumen, der Sichtweite, der Dichte der Bodenvegetation sowie die Menge des Totholzes gibt es Optima, unterhalb und oberhalb derer der Erholungswert wieder abfällt. Entscheidend ist auch mit welchem Ziel ein Wald zur Erholung aufgesucht wird. Geht es darum, Erholung bei anhalten Hitzewellen zu finden, bevorzugen Besucher dichtere, stufige Wälder mit flächendeckender Bodenvegetation, während etwa zum Abbau von Stress lichte Wälder, die einen besseren Überblick über das Gelände bieten, bevorzugt werden.
Die Waldbewirtschaftung und Holzernte haben in jedem Fall einen starken Einfluss auf das Aussehen und die Funktionstüchtigkeit von Wäldern und in weiterer Folge auf Landschaftshaushalt, Landschaftsgestalt und Erholungswirkung der Landschaft. In Landschaftsschutzgebiete und geschützte Landschaftsteilen werden daher höhere Anforderungen in Bezug auf Landschaftsgestalt, Landschaftshaushalt und Erholungswirkung gestellt. Die nachfolgenden Empfehlungen zum Waldbau und zur forsttechnischen Umsetzung umreißen die Mindeststandards
für eine umweltverträgliche Waldbewirtschaftung und Holzernte.