5. Waldbauliche Grundlagen

5.4 Waldbauliche Eingriffe

Bestandesbegründung und Jungwuchspflege

Als Bestandesbegründung wird die Neuanlage einer Verjüngung durch Forstpflanzen bezeichnet. Die Bestandesbegründung erfolgt in Form von Natur-, Kunstverjüngung oder als Kombination der beiden. Naturverjüngung erfolgt über Samen oder vegetative Vermehrung (Stockausschläge, Wurzelbrut, Absenker).

Kunstverjüngung beruht auf der Tätigkeit des Menschen und inkludiert das Ausbringen von Samen, Pflanzen oder Stecklingen sowie die Pfropfung. Sie hat den Vorteil, dass genetisch hochwertige Pflanzen vermehrt werden und
die Wiederbewaldung unabhängig von Samenjahren erfolgen kann, ist aber meist mit hohen Kosten für Pflanzung,
Pflege und der Gefahr von Ausfällen verbunden. Die Kunstverjüngung kann auf verschiedene Arten erfolgen:

  • Die Saat ist eine seltene Form der Kunstverjüngung und erfolgt in Abhängigkeit von der Baumart im Frühjahr
    oder Herbst.

  • Bei der Pflanzung werden generativ oder vegetativ vermehrte Pflanzen ausgebracht. Am üblichsten sind Nacktwurzler (Pflanzen ohne Substrat) und Containerpflanzen (Pflanzen, die in Containern heranwachsen
    und darin inklusive Substrat ausgeliefert werden). Es werden verschiedene Arten der Pflanzung unterschieden:

  • Aufforstung : Sie erfolgt auf länger nicht bestockten Flächen (Blößen, Kahlflächen)

  • Nachbesserung : Schließung von ausfallsbedingten Lücken in den ersten beiden Jahren nach Anlage
    der Kultur

  • Ergänzung : Schließen von Lücken in der Naturverjüngung

  • Anbau unter Schirm : Künstliche Verjüngung unter dem Schirm des Vorbestandes

  • Voranbau : Bezeichnet das Pflanzen von langsamwüchsigeren Baumarten einige Jahre vor raschwüchsigen Baumarten um ihnen ausreichend Vorsprung zu verschaffen

  • Unterbau : Pflanzung von Schattbaumarten in Stangen- und Baumhölzern

  • Wildling : Pflanzung von an anderer Stelle ausgegrabenen Pflanzen aus Naturverjüngung

  • Die Pflanzung erfolgt in Abhängigkeit von den eingebrachten Baumarten in verschiedenen Arten von Verbänden. Zu diesen zählen Dreiecks-, Quadrat-, Rechtecks- und Reihenverband, die Nesterpflanzung (geklumpter Verband).

Bei der Baumartenwahl ist auf die Eignung der Baumart für den angedachten Standort zu achten („standortsgerecht“). Als standortsgerecht gilt eine Baumart, wenn sie nach gesicherten Erkenntnissen der Forstwissenschaft und generationen-langer Erfahrung der forstlichen Praxis an die standörtlichen Verhältnisse angepasst ist, die Standortskraft mit gesundem Wachstum nutzt, wenig krankheitsanfällig ist, die jeweiligen Böden mit Wurzelwerk erschließt, die Bodenkraft erhält bzw. verbessert und ein Gedeihen der anderen Glieder der Lebensgemeinschaft am Standort ermöglicht. Als standortsheimisch werden Baumarten bezeichnet, die sowohl standortsgerecht als auch heimisch sind; sie kommen also in dieser Gegend bereits über lange Zeit natürlich vor. Dieser Begriff wird oft im Zusammenhang mit der potenziell natürlichen Waldgesellschaft (PNWG) gebraucht; diese ist jene stabile Kombination von Pflanzenarten, die sich langfristig aufgrund der standörtlichen Bedingungen ohne menschliches Zutun einstellen würde. Sie kann sich aufgrund äußerer Einflüsse (Änderung des Klimas, Immissionen etc.) oder aufgrund der Eigendynamik des Waldes (Sukzession) ändern. Die PNWG ist ein Weiser für die Bewirtschaftung, stellt aber nicht notwendigerweise die produktivste Vegetationsform dar.

Forstgesetz 1975 i.g.F. BGBl. I 56/2016

§ 13 Wiederbewaldung

Nach einer Nutzung entstandene Kahlflächen sind innerhalb eines Zeitraums von maximal 10 Jahren (Naturverjüngung) bzw. 5 Jahren (Aufforstung) mit standorts-tauglichem Vermehrungsgut wieder zu bewalden. Für Hochlagen können Ausnahmen bewilligt werden. Der Naturverjüngung ist der Vorzug zu geben, sofern inner-halb von 10 Jahren eine Vollbestockung der Fläche erwartet werden kann. Als gesichert gilt die Verjüngung, sobald sie mindestens drei Wachstumsperioden angewachsen ist, eine nach forstwirtschaftlichen Erfordernissen ausreichende Pflanzenanzahl aufweist und keine erkennbare Gefährdung der weiteren Entwicklung besteht.

Die Jungwuchspflege umfasst die Nachbesserung größerer Fehlstellen, wenn der Verdacht auf Nährstoffmangel besteht, Düngung sowie das Beseitigen von Gras und krautiger Konkurrenz (Ausmähen, Freischneiden), sofern diese das Wachstum und die Entfaltung des Jungwuchses durch Beschattung, Nährstoffentzug oder dichte Überdeckung („Verdämmung“) gefährden. Darüber hinaus zählen auch die Beseitigung unerwünschter Bestandesglieder, wie etwa kranker oder krummer Forstpflanzen, Stockausschläge, verdämmende Pioniergehölze oder grobastige Vorwüchse („Protzen“), die Auflockerung zu dichter Naturverjüngung sowie die Mischregelungen (Freistellen von bedrängtem Mischbaumarten) zur Jungwuchspflege. Sofern notwendig, können Maßnahmen zum Schutz vor Wildverbiss (Zäunung, Einzelschutz, Verstreichen etc.), Mäusen, Insekten und atmosphärischen Schädigungen ergriffen werden.

Dickungspflege

Die Dickungspflege wird auch als „Läuterung“ bezeichnet. Bei ihr fällt noch kein Derbholz (oberirdische Holzmasse von Bäumen mit über 7 cm Durchmesser) an; sie ist also eine Investitionsmaßnahme. Im Zuge der Dickungspflege werden unerwünschte Bäumchen (negative Auslese, aufgrund schlechter Qualität oder Konkurrenz, z. B. Protzen, Zwiesel) entfernt, die Baumartenmischung geregelt (unterschiedliche Baumarten haben dabei unterschiedliche Anforderung bezüglich Dichte) und die Stammzahl reduziert, um den verbleibenden Individuen mehr Raum zu geben und somit das Wachstum der verbleibenden Bäumchen zu fördern. Sie wird mechanisch durchgeführt.


Pflege von Stangen- und Baumholzbeständen

Bei der Durchforstung handelt es sich um eine Pflegemaßnahme ab der Stangenholzphase, die bereits kosten-deckend sein sollte. Durch sie soll der Zuwachs des Bestandes auf ausgewählte Individuen konzentriert, eine Wertsteigerung erzielt und die Stabilität des Bestandes („H/D-Verhältnis“; Verhältnis von Höhe zu BHD; je niedriger, desto stabiler) erhöht werden. Darüber hinaus dient sie der Ernte von Holz und Nebenprodukten, der Sicherung des Bestockungszieles (Regulierung der Baumartenmischung) sowie dem Entfernen von qualitativ schlechten Stämmen
. In der Regel werden zwei bis drei Durchforstungseingriffe innerhalb einer Umtriebszeit durchgeführt, wobei diese
vor Erreichen eines der halben Umtriebszeit entsprechenden Bestandesalters durchgeführt werden sollten. Es wird
nur so stark eingegriffen, dass eine Beschattung des Bodens sichergestellt bleibt (keine Verjüngungseinleitung beabsichtigt). In der Baumholzphase wird nur mehr sehr vorsichtig eingriffen, um zu vermeiden, dass dem Wind Angriffsflächen geboten wird oder es infolge von zu viel Licht im Bestand zur Bildung von Wasserreisern und Sonnenbrand kommt. Durchforstungen können auf verschiedene Arten durchgeführt werden:

  • Hochdurchforstung : Bei dieser Art der Durchforstung wird in die vorherrschende und herrschende Schicht eingegriffen. Dadurch werden die besten Individuen gefördert und die Einzelbaumstabilität erhöht.
    Niederdurchforstung : Bei der Niederdurchforstung wird in die mitherrschende und beherrschte Schicht eingegriffen. Dadurch werden die maximale Volumenleistung und eine kollektive Stabilität erreicht.
    Auslesedurchforstung : Diese kann als positive und negative Auslese durchgeführt werden. Diese orientiert
    sich an den Baummerkmalen Stabilität, Vitalität und Qualität sowie der räumlichen Verteilung.

  • Z-Baumdurchforstung : Diese Durchforstung konzentriert sich allein auf die Erweiterung der Standfläche der „Zukunftsbäume“ (ausgewählte Bäume; „Wertträger“ eines Bestandes). Der zwischen den Z-Bäumen liegende Füllbestand wird nicht durchforstet.

  • Gruppendurchforstung : Dabei werden Gruppen (weniger als 7 Bäume) von Auslesebäumen gefördert und vorrangig zwischen den Gruppen eingegriffen. Diese Art der Durchforstung ist hauptsächlich für alpine Lagen gedacht.

  • Struktur- und Plenterdurchforstungen sind keine Durchforstungen im eigentlichen Sinn, sondern Maßnahmen zur Überführung von Altersklassenwäldern in dauerwaldartige Betriebsformen (Waldumbau).

Forstgesetz 1975 i.g.F. BGBl. I Nr. 56/2016

§ 80 Schutz hiebsunreifer Bestände

In hiebsunreifen Beständen sind Kahlschläge und über das pflegliche Ausmaß hinausgehende Einzelstammentnahmen verboten. Hiebsunreif sind Hochwaldbestände von nicht raschwüchsigen Baumarten, die ein Alter von 60 Jahren in gleichaltrigen Beständen und ein Durchschnittsalter von 60 Jahren in ungleichaltrigen Beständen noch nicht erreicht haben, wobei in letzterem Fall Hiebunreife solange vorliegt, als nicht mehr als die Hälfte der Stämme des Bestandes ein Alter von 60 Jahren erreicht haben. Raschwüchsige Baumarten sind vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft per Verordnung festzustellen und erforderlichenfalls ein Hiebsunreifealter festzusetzen. Alternativ oder ergänzend kann auch ein Mindestdurchmesser festgesetzt werden. Als nicht mehr pfleglich wird eine Unterschreitung einer Überschirmung von 6/10 angesehen, wobei diese Grenze unterschritten werden darf, wenn das Bestandesalter die Hälfte des Hiebunreifealters noch nicht überschritten hat und davon ausgegangen werden kann, dass die Überschirmung innerhalb von fünf Jahren wieder über 6/10 liegen wird. Ausnahmen vom Verbot nach § 80 gelten unter anderem für Fällungen im Zuge der Errichtung von Bringungsanlagen, Christbaumkulturen, Kurzumtriebsflächen, Aufhiebe bis zu einer Breite von 10 m, Vorbereitungsmaßnahmen für Aufforstungen oder sofern einem Antrag auf Ausnahmebewilligung aufgrund eines Grundes nach § 81 (Ausnahmebewilligung) durch die Behörde stattgegeben wird.

Die Astung bezeichnet das mechanische Entfernen von Ästen im unteren Stammabschnitt und wird meist in Kombination mit der Durchforstung bzw. nach dieser durchgeführt. Ziel ist die Erhöhung des Wertholzanteils bei totasterhaltenden Baumarten (Eiche, Edellaubholz, Nadelhölzer, Kirsche und Pappel). Die Astung erfolgt als Trockenastung (dürre tote Äste, ganzjährig) oder Grünastung (lebende Äste der Schattenkrone, nur außerhalb der Vegetationszeit) mittels Astungsschere, Handsäge, Stangensäge oder Klettersäge und mithilfe von Leitern.

Verjüngungsverfahren im Altersklassenwald

Kahlschlagwirtschaft mit Kunstverjüngung ist eine der häufigsten Betriebsformen im Altersklassenwald. Dabei wird der gesamte Bestand einer Fläche auf einmal genutzt und die Verjüngung erfolgt nach Ende einer eventuellen Schlagruhe mittels Pflanzung. Die Vorteile der Kahlschlagwirtschaft liegen in der einfachen Kontrolle der Nachhaltigkeit, einer starken Verkürzung der Verjüngungsphase, der klaren räumlichen Ordnung und die mit dem konzentrierten Massenanfall zusammenhängende hohe Produktivität der Holzernte. Das Öffnen großer Flächen hat allerdings auch Nachteile. So kommt es aufgrund der höheren Temperaturen auf der Freifläche zu einem rascheren Abbau organischer Substanz und somit rascherer Mobilisierung von Nährstoffen. Da auf Kahlschlägen ein höheres Erosionsrisiko besteht, kann es zum Austrag von Nährstoffen auf diesen Flächen kommen. Da aus Kahlschlägen homogene Bestände erwachsen, sind sie anfälliger gegenüber großflächig auftretenden biotischen (Wild, Borkenkäfer, etc.) und abiotischen Schäden.

Beim Schirmschlag handelt es sich um eine typische Art der Verjüngungseinleitung in Laubholzreinbeständen im Altersklassenwald. Er ist besonders für die Verjüngung von schwerfrüchtigen Baumarten (Eiche, Buche) geeignet, bei denen eine laterale Verfrachtung nur sehr eingeschränkt möglich ist. Durch die gleichzeitige, gleichmäßige und allmähliche Auflichtung entstehen gleichförmige, dichte Jungwüchse. Der Verjüngungszeitraum beim Schirmschlag beträgt etwa 20 bis 30 Jahre. In dieser Zeit werden folgende Hiebe durchgeführt:

  • Vorbereitungshieb : Anregen der Samenproduktion, Entfernen von Bäumen schlechter Qualität, Anregen des Keimbetts am Waldboden durch Lichteinfall

  • Besamungshieb(e) : Durchführung in Mastjahr, gleichmäßige Schirmstellung, Absenken des Bestockungsgrads auf 0,6 bis 0,7

  • Lichtungshieb(e) : Beibehalten der gleichmäßigen Schirmstellung, Förderung des Jungwuchses durch kontinuierliche Auflichtung; Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Auflichtung ausreichend ist, da Verjüngung ansonsten „sitzen bleibt“, dabei schließt sich das Kronendach, eine Teil der Verjüngung stirbt ab und der verbleibende Rest bildet verstärkt Äste aus („Schleierbildung“), wird allerdings zu stark geöffnet, kommt es zur Protzenbildung.

  • Räumungshieb : Räumung des verbliebenen Schirmes und Ausbesserung von Fäll- und Rückeschäden

Schematische Darstellung der 5 Phasen des Schirmschlags. Dargestellt wird das Verhältnis von Altbestand und Jungwuchs in jeder Phase.
Abbildung 2: Hiebsfolge beim Schirmschlag (eigene Darstellung, verändert nach Burschel & Huss 1997

Durch die Schirmstellung erhöht sich das Risiko für Sturmschäden. Aufgrund der vernachlässigten räumlichen Ordnung beim Schirmschlag müssen Fällung und Rückung besonders sorgfältig durchgeführt werden, um die aufkommende Verjüngung so weit wie möglich zu schonen. Weitere Probleme beim Schirmschlag sind das erhöhte Windwurfrisiko sowie die Neigung zur Verunkrautung.

Der Femelschlag wird zu Verjüngungseinleitung in Alterklassenmischwäldern eingesetzt. Ziel ist es, durch Variation
der Lichtverhältnisse Mischbeständen aus Schatt- und Lichtbaumarten zu schaffen. Dabei werden zuerst die Schattbaumarten gefördert, um es ihnen zu ermöglichen, etwas Vorsprung auf die raschwüchsigeren Lichtbaumarten zu gewinnen. Der Verjüngungszeitraum beträgt 20 bis 50 Jahre, während derer die über die ganze Fläche verteilten, kegelförmigen Femellöcher sukzessive erweitert werden und dabei zusammenwachsen. Dies erfordert mehrere Hiebe:

  • Vorhieb : fakultativ; nur, wenn schlecht geformte, kranke Bäume vorhanden

  • Femelhieb : Einleitung der Verjüngung durch unregelmäßige Gruppenschirmstellung und Bildung der Schatt-baum-Verjüngungskerne, vorhandene Verjüngungskerne/Vorwüchse werden übernommen

  • Rändelungshieb(e) : Erweiterung der Femel im Randbereich, Mischungsregulierung über Intensität des Eingriffs

  • Räumungshieb : Entfernen des verbliebenen Bestandes

Beim Femelschlag ist besonderes Augenmerk auf die Planung der Erschließung und Nutzung zu legen, um Ernteschäden so gering wie möglich zu halten.

Schematische Darstellung der 5 Phasen des Femelschlags. Dargestellt wird das Verhältnis von Altbestand und Jungwuchs in jeder Phase.
Abbildung 3: Hiebsfolge beim Femelschlag (eigene Darstellung, verändert nach Burschel & Huss 1997)

Der Saumschlag ist durch eine scharfe Grenzlinie zwischen Bestand und Freifläche charakterisiert, wodurch sich
ein weiter Gradient zwischen Bestandesinnen- und Freiflächenklima ergibt. Dadurch ist es möglich, diversen Mischungen von Schatt-, Halbschatt- und Lichtbaumarten die Verjüngung zu ermöglichen. Je nach gewünschter Baumartenmischung wird beim Saumschlag ein zwischen ein und drei Baumlängen breiter Streifen geschlägert.
Sollen Schattbaumarten verjüngt werden, werden schmale Säume angelegt; bei Lichtbaumarten breite. Je nachdem, wie schnell die Saumschläge aufeinanderfolgen, ist der vertikale Aufbau homogen oder abgestuft. Der Saum kann gerade oder gebuchtet ausgeführt werden, wobei durch Krümmung des Saumes die Vielfalt der Verjüngungs-bedingungen erhöht wird. Die klare räumliche Ordnung bietet Vorteile bei der Fällung und Rückung und
verhindert durch die differenzierte und dauernde Bodenbedeckung, dass Konkurrenzvegetation aufkommt.
Durch das Aufreißen der Bestände erhöht sich aber das Windwurfrisiko.

Schematische Darstellung der 3 Phasen des Saumschlags. Dargestellt wird das Verhältnis von Altbestand und Jungwuchs in jeder Phase.
Abbildung 4: Hiebsfolge beim Saumschlag; Saum einmal gerade und einmal gebuchtet ausgeführt
(eigene Darstellung, verändert nach Burschel & Huss 1997)

Beim Saumschirmschlag handelt es sich um eine Mischform aus Saum- und Schirmschlag, bei der dem Saum ein Streifen mit Schirmschlag vorauseilt. Die Verjüngung der Schattbaumarten erfolgt unter Schirm, während am Saum Halbschattbaumarten aufkommen.

Der Saumfemelschlag ist eine Mischform aus Saum- und Femelschlag. Hierbei löst sich der Altbestand durch Rändelung der Femelhiebe sukzessive auf und der Saum holt die Femellöcher mit der Zeit ein, wobei sich unregelmäßige Bestandesränder ausbilden.

Der Schirmkeilschlag wird zur großflächigen Verjüngung von Schattbaumarten verwendet. Dabei erfolgen die Lichtungs- und Räumungshiebe in Form von schmalen Streifen, die allmählich mittels Säumen keilförmig erweitert werden.

Der Loshieb stellt kein Verjüngungsverfahren per se dar, sondern dient dazu, homogene Stangen- und Baumholzbestände zu strukturieren, die oft aus großflächigen Schadereignissen entstanden sind und so die allgemeine Bestandesstabilität zu erhöhen. Der Loshieb weist eine Breite von ein bis eineinhalb Baumlängen auf.

Forstgesetz 1975 i.g.F. BGBl. I 56/2016

§ 82 Verbot von Kahlhieben

Das Forstgesetz verbietet Kahlhiebe, die 1) die Produktionskraft des Waldbodens dauernd vermindern, 2) den Wasserhaushalt des Waldbodens erheblich oder dauernd beeinträchtigen, 3) eine stärkere Abschwemmung oder Verwehung von Waldboden herbeiführen oder 4) die Wirkung von Schutz- oder Bannwäldern gefährden. Im Hochwald sind Großkahlhiebe verboten, wobei ein Großkahlhieb vorliegt, wenn die entstehende Kahlfläche bei einer Breite von bis zu 50 m eine Länge von mehr als 600 m aufweist bzw. bei einer Breite über 50 m die Fläche 2 ha überschreitet. Bei der Beurteilung der Größe sind angrenzende Kahlflächen und Flächen mit nicht gesicherter Verjüngung einzubeziehen. Auf Antrag kann bei Vorliegen eines der Ausnahmegründe und wenn keine Bedenken aus anderen Gründen vorliegen eine Ausnahme vom Kahlschlagverbot bewilligt werden.

§ 85 Bewilligungspflichtige Fällungen

Kahlhiebe oder ihnen gleichzuhaltende Einzelstammentnahmen auf einer zusammenhängenden Fläche ab 0,5 ha sind bewilligungspflichtig. Dies ist auch der Fall, wenn die vorgesehene Hiebsfläche an Kahlflächen oder Flächen ungesicherte Verjüngung angrenzt bzw. die Fläche mit nicht gesicherter Verjüngung nach Durch-führung der Fällung eine Fläche von mindestens 0,5 ha aufweist. Einzelstammentnahmen sind Kahlhieben gleichzuhalten, wenn nach der Fällung weniger als 5/10 der Überschirmung zurückbleiben, wobei Flächen gesicherter Verjüngung als voll überschirmt anzurechnen sind. Darüber hinaus können Fällungen bewilligungs-pflichtig sein, wenn der Waldbesitzer in den letzten 5 Jahren wegen Verstößen gegen das Forstgesetz (§16 Waldverwüstung, § 13 Wiederbewaldung, § 85 Abs. 1 Bewilligungspflicht bzw. § 88 Abs. 4 bescheidmäßig vorgeschriebene Bedingungen und Auflagen) rechtskräftig bestraft wurde.

§ 86 Freie Fällungen

Eine freie Fällung liegt vor, wenn nach ihrer Durchführung eine gesicherte Verjüngung zurückbleibt (Räumung), es sich um Fällungen infolge höherer Gewalt handelt (z. B. Windwurfaufarbeitung), Fällungen von Einzelstämmen und Baumgruppen auf Waldflächen auf denen ein Bringungsrecht besteht, soweit für die Bringung notwendig sowie alle anderen Fällungen, soweit sie nicht einer Bewilligungspflicht nach § 85 unterliegen. Sofern die Fläche der Fällung mehr als 0,5 ha beträgt, ist die Fällung spätestens eine Woche vor Beginn der Behörde zu melden. Bei der Fällung und Aufarbeitung ist jede Beschädigung stehender Bäume und Jungbäume tunlichst zu vermeiden.

Bewirtschaftung von Dauerwäldern

Dauerwälder zielen darauf ab, Wälder „naturnah“ zu bewirtschaften. Dabei sollen Produktionsverhältnisse wie in Urwäldern geschaffen werden, um das Wachstumspotential auf der gesamten Fläche zu nutzen. Im Unterschied zu Altersklassenwäldern erfolgt bei der Verjüngung kein Generationswechsel. Verjüngt wird andauernd und auf der gesamten Fläche, während die Nutzung nur einzelstammweise erfolgt, wodurch ungleichaltrige Bestände entstehen. Weitere Formen des Dauerwaldes sind der Mittelwald und die Zielstärkennutzung nach Reininger.

Eine Ausprägung des Dauerwaldes ist der Plenterwald. Diese Rein- oder Mischbestände sind dadurch charakterisiert, dass die Kronen sich seitlich nicht berühren, vertikal den gesamten Wuchsraum ausfüllen, ein außerordentlich enger Zusammenschluss aller Entwicklungsstufen auf kleinster Fläche vorliegt (alle BHD- und Höhenklassen, BHD ist Ausdruck des Alters, nicht der Konkurrenz). Im Plenterwald ersetzt der Plenterhieb alle anderen Eingriffe, wobei immer nur die stärksten Stämme entnommen werden. Der Plenterwald eignet sich besonders für Schutzwälder und ermöglicht nachhaltige jährliche Ernte auf kleinen Flächen. Typisch sind hohe Durchmesser und Stabilität sowie höhere Wertholzanteile. Allerdings erfordern Plenterwälder hohes waldbauliches Können, generationsübergreifende Kontinuität und eine Erschließung, die erlaubt, ständig auf der gesamten Fläche zu arbeiten. Darüber hinaus werden lichtbedürftige Baumarten benachteiligt. Plenterwälder imitieren die Zerfalls- und Verjüngungsphase von Urwäldern und halten diese in einem künstlichen Gleichgewicht. Sie entsprechen zwar einer der Entwicklungsphasen des natürlichsten Waldsystems, sind aber gleichzeitig eines der pflegeintensivsten und künstlichsten Waldbausysteme. Wird die Plenterbewirtschaftung eingestellt, entwickeln sich Plenterwälder Richtung Altersklassenwald.

Bei der Zielstärkennutzung nach Reininger werden einschichtige, gleichaltrige Bestände durch Strukturdurchforstung für die Zielstärkennutzung vorbereitet. Dadurch werden zweischichtige Bestände (Dauerschirmstellung des NebenBestandes) ausgebildet und der Dimensionsfächer durch Erhalt und Pflege des Nebenbestandes erweitert. Die Nutzung erfolgt einzelstammweise, sobald ein bestimmter Zieldurchmesser erreicht wird. Durch die Nutzung wird der Nebenbestand aktiviert und in eine herrschende Position überführt. Im Laufe der Zeit entwickeln sich dann Plenterwälder.