10.4 Ausblick
Für die kommende Monitoringperiode 2024 bis 2026 ist eine Fortsetzung der Erhebungen vorgesehen. Die Beauftragung von Generalunternehmen hat sich bewährt, wurde jedoch zuletzt aufgrund organisatorischer Ursachen verzögert. Ein Projektstart ist frühestens im Herbst 2025 zu erwarten.
Wien hat zudem maßgeblich zur Verabschiedung der neuen EU-Wiederherstellungsverordnung (2024/1991) beigetragen, die ein standardisiertes Monitoring auf nationaler Ebene vorschreibt. Die Erarbeitung der konkreten Rahmenbedingungen erfolgt derzeit auf gesamtösterreichischer Ebene im Zuge der Erstellung eines gesamtösterreichischen Wiederherstellungsplans.
Ab 2025 beginnt darüber hinaus eine neue Berichtsperiode für die verpflichtenden FFH- und Vogelschutzberichte – Wien wird mit seinem umfangreichen Datenbestand auch hier einen bedeutenden Beitrag leisten.