1.1 Allgemeine Informationen
Die Stadt Wien bekennt sich zu einer fairen, effizienten, zielgerichteten und transparenten Förderabwicklung und -gewährung. Aus der Verantwortung über die Verwendung von öffentlichen Mitteln entsteht die besondere Pflicht, nicht nur auftretenden Missständen im Bereich der Förderabwicklung bzw. -gewährung wirkungsvoll nachzugehen, sondern auch vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen.
Die Stadt Wien hat sich daher eine Fülle von Verhaltensregelungen auferlegt, welche bei der Abwicklung und Gewährung von Förderungen einzuhalten sind (vgl. hierzu das Wiener Landesgesetz über die Transparenz von Förderungen der Stadt Wien – Wiener Fördertransparenzgesetz, LGBl. für Wien Nr. 35/2021, sowie die darauf basierende allgemeine Richtlinie zur Abwicklung von Förderungen im Magistrat der Stadt Wien (Förderhandbuch).
Der Stadt Wien ist es ein besonderes Anliegen, ethische Standards zu unterstützen und korruptes Verhalten zu unterbinden. Voraussetzung dafür ist ein gesetzestreues und ethisches Verhalten. Die Stadt Wien bekennt sich zu einer transparenten, unbestechlichen Verwaltung und verfügt seit vielen Jahren über ein umfassendes Antikorruptionsprogramm.
Förderungen sind nach fairen, transparenten und sachlichen Kriterien zu gewähren. Jegliche abstrakte sowie konkrete Interessenskonflikte oder mögliche Einflussnahmen auf die Fördergewährung sind zu vermeiden. Im Zuge des Förderansuchens gibt es daher aus Gründen der Transparenz beispielsweise ein Offenlegungsgebot für politische Funktionär*innen.
Ziel dieses Kodex ist über die bisherigen Regelungen hinausgehend die Festlegung von allgemeinen Verhaltensregelungen einschließlich Compliance-Regelungen, welche von (potentiellen) Fördernehmer*innen der Stadt Wien vor Beginn und während des Förderverhältnisses zu beachten sind, um die missbräuchliche Inanspruchnahme bzw. Verwendung von Fördermitteln zu vermeiden.
Der Verhaltenskodex und die darin festgelegten Compliance-Regelungen gelten spätestens für Förderungen ab dem Förderjahr 2024.
Die Fördernehmer*innen verpflichten sich daher, die Vorgaben des vorliegenden Verhaltenskodex einschließlich der Compliance-Regelungen während des gesamten Förderverhältnisses zu beachten und deren Einhaltung durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen. Verstöße gegen den Verhaltenskodex bzw. die Compliance-Regelungen werden von der Fördergeberin dokumentiert und bei künftigen Förderentscheidungen berücksichtigt.
Verweise auf gesetzliche Bestimmungen beziehen sich immer auf die jeweils aktuell geltende Fassung.