1.2 Auszug aus der Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien
Zuständigkeiten der Magistratsabteilung 48 – Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (Stand: 19.12.2023)
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Durchführung von Grundlagenplanungen und Studien auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft gemäß Wr. AWG, der Straßenreinigung einschließlich des Winterdienstes und des städtischen Fuhrparks.
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Erbringung folgender Reinigungsleistungen:
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Reinigung und winterliche Betreuung von Gehsteigen über Auftrag der MA 28.
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Reinigung und winterliche Betreuung der Märkte nach der Marktordnung nach Vereinbarung mit der MA 59.
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Entfernung der Riss- und Fugenvegetation auf sämtlichen befestigten Teilen öffentlicher Verkehrsflächen (ÖG-Widmung) einschließlich der befestigten Teile von Wassergräben, auch auf den Hauptstraßen B.
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Reinigung der Fahrbahn, Schneebeseitigung auf Fahrbahnen und sonstigen Flächen, Schneeabfuhr, Bestreuung der Übergänge für Fußgängerinnen und Fußgänger und Fahrbahnen (mit Ausnahme der Autobahnen und Schnellstraßen) bei Glätte, Abfuhr des Straßen und Marktkehrichts.
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Betreiben von Geschirrmobilen.
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Reinigung von Grünanlagen, Straßenbegleitgrün und Baumscheiben im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen (ÖG-Widmung), ausgenommen der Spielplätze und der Hauptstraßen B.
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Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Wiener Reinhaltegesetz, soweit nicht die Magistratsabteilungen 22 oder 58 zuständig sind.
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Mitwirkung an der Vorbereitung von Verwaltungsstrafverfahren insbesondere nach dem Wiener Reinhaltegesetz und der Winterdienst-Verordnung nach Vereinbarung.
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Durchführung der Administrativmaßnahmen auf Grund der Verordnung betreffend die Freihaltung des Stadtbildes von störenden Werbeständern.
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Absicherung von Gefahrenstellen auf öffentlichen Verkehrsflächen und provisorische Behebung kleiner Straßenschäden, ausgenommen auf Autobahnen (notstandspolizeiliche Maßnahmen) sowie Vorschreibung der Kosten.
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Erstellung und Fortschreibung des Wiener Abfallwirtschaftsplans und des Abfallvermeidungsprogramms nach dem Wiener Abfallwirtschaftsgesetz einschließlich der durchzuführenden Umweltprüfung.
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Maßnahmen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz:
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Einrichtung von Abgabemöglichkeiten für Problemstoffe und Elektro- und Elektronikaltgeräte beziehungsweise Durchführung getrennter Sammlungen von Problemstoffen
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Wahrnehmung der Verpflichtung der Gemeinde bei der Entfernung von im Stadtgebiet widerrechtlich gelagerten oder abgelagerten Siedlungsabfällen und deren umweltgerechte Behandlung.
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Vollziehung folgender Bestimmungen des Wiener Abfallwirtschaftsgesetzes:
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§§ 19, 19a, 19b, 19c, 20 Abs. 2, 21 und 24; §§ 22a und 43, wenn dem Antrag nicht stattgegeben wird.
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Erbringung folgender abfallwirtschaftlicher Leistungen:
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Organisation und Durchführung der öffentlichen Müllabfuhr einschließlich der flächendeckenden, getrennten Sammlung von Altstoffen (öffentliche Altstoffsammlung) sowie der Abfallbehandlung.
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Weitergabe von Abfällen an befugte Sammlerinnen und Sammler sowie Behandlerinnen und Behandler zur Verwertung oder Beseitigung.
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Abfallsammlung, Abfallbehandlung und Abfallverwertung.
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Durchführung von Veranstaltungen, Herausgabe von Fachzeitschriften, Herstellung von Informations und Werbematerial im Einvernehmen mit der Magistratsabteilung 53; Einsatz von Abfallberaterinnen und Abfallberatern und Erteilung von Auskünften über Abfallvermeidung und Abfallverwertung.
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Planung, Errichtung und Führen von Deponien und Abfallbehandlungseinrichtungen sowie eines Labors.
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Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Verwertung von Abfällen einschließlich der Kompostierung.
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Wahrnehmung der Rechte der Eigentümerin Stadt Wien an der Wiener Kommunal Umweltschutzprojekt GmbH.
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Führen von Mistplätzen und ProblemstoffSammelstellen.
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Verwertung und Verkauf von im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr und sonstigen abfallwirtschaftlichen Leistungen erfassten Abfällen und sonstigen Gegenständen sowie von aus Abfällen hergestellten Produkten.
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Unterstützung der MA 54 bei der Verwertung ausgeschiedener gemeindeeigener Sachgüter.
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Organisation und Durchführung der Sperrmüllabfuhr aus Haushalten; Entrümpelung von Haushalten.
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Beistellung von Amtssachverständigen für Deponiebetriebe und Abfallbehandlungseinrichtungen.
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Beistellung von Amtssachverständigen in Verfahren nach dem Wiener Abfallwirtschaftsgesetz.
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Technische Fachdienststelle für städtische Kraftfahrzeuge mit Ausnahme der Erteilung von Einzelgenehmigungen.
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Handhabung der Winterdienst-Verordnung, soweit nicht die Magistratsabteilungen 22 oder 58 zuständig sind; sowie Sammlung und Behandlung von Streusplitt.
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Ankauf, Betreuung und wiederkehrende Überprüfung der städtischen Kraftfahrzeuge sowie Erwirkung der Zulassung und Besorgung der Steuer- und Versicherungsangelegenheiten (einschließlich der Schadensabwicklung nach Unfällen), mit Ausnahme der Feuerwehrfahrzeuge und soweit nicht die Magistratsdirektorin bzw. der Magistratsdirektor diese Aufgaben einzelnen Dienststellen übertragen hat; Verkauf der städtischen Kraftfahrzeuge.
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Erbringung folgender Dienstleistungen:
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Führen der zentralen Reparaturwerkstätte sowie der Lehrwerkstätte und der Garagen des städtischen Fuhrparks.
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Erbringen von Fahrleistungen für Dienststellen des Magistrats.
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Vergabe von Fuhrwerksarbeiten und Überprüfung der Rechnungen von Fuhrwerksleistungen.
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Erbringen diverser Fahrleistungen.
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Verwertung der Kraftfahrzeugreifen und akkumulatoren.
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Errichtung, Betriebsführung, Verwaltung und Erhaltung von abteilungseigenen Gebäuden und Betriebseinrichtungen, soweit nicht die MA 01 zuständig ist.
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Verwaltung der abteilungseigenen Grundflächen.
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Wahrnehmung der Aufgaben nach § 42a Sicherheitspolizeigesetz (Führung des Zentralen Fundservices) einschließlich Sammeln und Verwahren der dezentral gesammelten Fundgegenstände.
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Führen, Errichtung, Betriebsführung und Erhaltung von öffentlichen Bedürfnisanstalten ausgenommen Bedürfnisanstalten auf der Donauinsel, auf dem rechten und linken Donaudamm (linke Dammverstärkung) sowie der Anlagen am Großmarkt Wien.
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Vollziehung des § 89a der Straßenverkehrsordnung 1960, insbesondere die Entfernung und Verwahrung von Fahrzeugen und sonstigen Gegenständen, Führung des Kostenersatzverfahrens, soweit keine andere Dienststelle dafür zuständig ist, und weitere Verfügung über in das Eigentum der Straßenerhalterin Stadt Wien übergegangene Fahrzeuge einschließlich der Amtshilfe für andere Behörden.
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Wahrnehmung folgender Aufgaben nach der Verordnung betreffend stationslose Mietfahrräder:
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Entfernung von Mietfahrrädern im Auftrag des Stadtservice Wien bzw. nach eigener Wahrnehmung und ihre Verwahrung, Entgegennahme von nicht mehr einsatzfähigen Mietfahrradrahmen sowie Vorschreibung der Kosten.
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Entfernung und Lagerung von Einrichtungen nach dem Gebrauchsabgabegesetz auf Anordnung der jeweils für die Erteilung von Gebrauchserlaubnissen für entsprechende Einrichtungen zuständigen Dienststelle, Führung des Kostenersatzverfahrens und weitere Verfügung über in das Eigentum der Stadt Wien übergegangene Einrichtungen.
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Mitwirkung in Fragen der Straßenpolizei und des Verkehrswesens, soweit sie Aufgaben der MA 48 betreffen; Erlassung von Verordnungen über die befristete Aufhebung von Kurzparkzonen.
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Vorschreibung der Kosten für die Reinigung von öffentlichen Verkehrsflächen.