1.2 Sonnenschutz allgemein
Fenstermarkisen, Rollläden, Außenjalousien und dergleichen sind außerhalb von Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre nach der Wiener Bauordnung bewilligungsfrei. Ob sich Ihr Gebäude in einer Schutzzone befindet, erfahren Sie hier.
Um unsere Stadt zukunftsfähig und klimafit weiterzuentwickeln, gleichzeitig aber auch das örtliche Stadtbild mitzudenken, soll außenliegender Sonnenschutz so gestaltet werden, dass ein einheitliches Erscheinungsbild der Straßenfassade erhalten bleibt. Sind bereits Sonnenschutzvorrichtungen an einzelnen Fenstern der Straßenfassade vorhanden, sollten sich neue Sonnenschutzvorrichtungen daran bestmöglich anpassen. Eine Mischung von unterschiedlichen Sonnenschutzsystemen (z. B.: Markisen und Raffstores) und verschiedenen Farben sollte an der Straßenfassade vermieden werden.
An Seiten des Hauses, die nicht zur Straße gerichtet oder aus dem öffentlichen Raum sichtbar sind, ist grundsätzlich mehr gestalterischer Spielraum gegeben. Auch im Dachbereich wird ein flexibler Beurteilungsmaßstab angelegt.