9.2 Checkliste 11: Sicherheit im Gebäude
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Die Alarmierung ist barrierefrei | ja | nein | Anmerkungen & Notizen |
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Es gibt ein Entfluchtungskonzept für den Notfall, in dem auch Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. | |||
Es gibt akustische UND visuelle Alarmsignale, damit alle Personen den Alarm wahrnehmen. | |||
Die Brandschutz-Beauftragten sind allen Mitarbeiter*innen bekannt. | |||
Es werden regelmäßig Evakuierungsübungen mit Menschen mit Behinderungen durchgeführt. | |||
Es gibt einen Feuerwehraufzug. Feuerwehraufzüge dürfen, wenn es brennt, nur von den Rettungskräften verwendet werden. | |||
Bei Türen mit Panikstangen ist die Öffnungsseite taktil und visuell gekennzeichnet, damit die Türe so schnell wie möglich geöffnet werden kann. | |||
Es gibt barrierefrei erreichbare gesicherte Verweilbereiche mit einem Notfallkommunikationssystem und eine Brandmeldezentrale (BMZ). | |||
Es gibt einen Evakuierungsaufzug, um bei einem Brand Menschen mit Mobilitätsbehinderungen vertikal evakuieren zu können, bevor die Feuerwehr kommt. | |||
Der Brandschutzplan ist bekannt und es werden auch Menschen mit Behinderungen berücksichtigt. | |||
Bei den sicheren Verweilbereichen werden ausreichend viele Atemschutzmasken angeboten. Menschen mit Mobilitätsbehinderung können diese ohne fremde Hilfe aufsetzen. |
Alarmierung im barrierefreien WC | ja | nein | Anmerkungen & Notizen |
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Das barrierefreie WC hat eine Notrufeinrichtung. Das ist meist eine Notrufschnur, die höchstens 35 Zentimeter über dem Boden endet, damit sie bei einem Sturz auch vom Boden aus betätigt werden kann. | |||
Die Notrufschnur ist vom WC aus sitzend bedienbar. | |||
Der Notruf ist mit einer ständig besetzten Stelle (idealerweise im Haus um schnellstmöglich handeln zu können) verbunden. |