7.1 Pensionsleistungen
Die Stadt Wien als Dienstgeberin übernimmt die Versorgung ihrer Ruhestandsbeamt*innen sowie deren Hinterbliebenen selbst. Diese unterliegen damit einem anderen System als die Vertragsbediensteten nach der VBO 1995 bzw. die Bediensteten nach dem W-BedG und die in der Privatwirtschaft beschäftigten Arbeitnehmer*innen, für deren Pensionsleistungen die Pensionsversicherungsanstalt zuständig ist. Für die Vertragsbediensteten nach der VBO 1995 und die Bediensteten nach dem W-BedG gilt dasselbe Pensionsrecht wie für Arbeitnehmer*innen in der Privatwirtschaft, weshalb für diese weiblichen Bediensteten bis 2024 ein um bis zu fünf Jahre früheres Pensionsantrittsalter als für Beamtinnen gilt. Hinsichtlich des Pensionsantrittsalters von Vertragsbediensteten nach der VBO 1995 und Bediensteten nach dem W-BedG liegen der Stadt Wien keine Daten vor, da sie in diesem Bereich keine Zuständigkeit besitzt.
Ruhebezugs- und Versorgungsbezugsempfänger*innen
Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der Beamt*innen mit Anspruch auf Ruhebezug sowie die Anzahl der Hinterbliebenen, die nach dem Ableben der Beamtin oder des Beamten Anspruch auf Versorgungsbezug haben. Weiters ist das jeweilige Durchschnittsalter der Empfänger*innen ausgewiesen.
Ruhebezugs- und Versorgungsbezugsempfänger*innen
2021 |
2022 |
2023 |
|
---|---|---|---|
Ruhe- und Versorgungsbezugsempfänger*innen |
24.132 |
24.611 |
25.004 |
Ruhebezugsempfänger*innen |
19.856 |
20.368 |
20.827 |
Versorgungsbezugsempfänger*innen |
4.276 |
4.243 |
4.177 |
2021 |
2022 |
2023 |
|
---|---|---|---|
Ruhe- und Versorgungsbezugsempfänger*innen |
71,93 |
72,06 |
72,09 |
Ruhebezugsempfänger*innen |
71,22 |
71,32 |
71,40 |
Versorgungsbezugsempfänger*innen |
75,20 |
75,63 |
75,57 |