7.4 Pensionshöhe
Höhe der Pension
Die Höhe der Pension ist von folgenden Faktoren abhängig:
- Höhe des durchschnittlichen Aktivbezuges im Durchrechnungszeitraum,
- Lebensalter zum Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung und
- pensionswirksame Gesamtdienstzeit.
Bei einem Pensionsantritt mit 65 Jahren (= Regelpensionsalter) und einer pensionswirksamen Gesamtdienstzeit von 45 Jahren gebühren 80 Prozent des durchschnittlichen Aktivbezuges im Durchrechnungszeitraum.
Bei einer Ruhestandsversetzung vor Vollendung des Regelpensionsalters fallen Altersabschläge an. Das Nichterreichen einer pensionswirksamen Gesamtdienstzeit von 45 Jahren führt ebenfalls zu einer geringeren Pensionshöhe.
Durchschnittliche monatliche Bruttoruhe- und Bruttoversorgungsbezüge
Die nachfolgende Tabelle zeigt die durchschnittliche monatliche Bruttoruhebezugs- und Bruttoversorgungsbezugshöhe.
Euro |
2.666,74 |
2.738,62 |
2.917,92 |
Durchschnittliche monatliche Bruttoruhe- und Bruttoversorgungsbezüge bei Neupensionierungen
Die nachfolgende Tabelle zeigt die durchschnittliche monatliche Bruttoruhebezugs- und Bruttoversorgungsbezugshöhe bei Neupensionierungen.
Euro |
3.103,18 |
3.267,87 |
3.407,94 |