8.3 Pensionsaufwand
Ausgaben
Die Stadt Wien als Dienstgeberin leistet für ihre Beamt*innen keine Pensionsversicherungsbeiträge an die Sozialversicherungsträger, sondern übernimmt die Ruhestandsversorgung für die Beamt*innen („Eigenpensionen“) und deren Hinterbliebene („Versorgungsbezüge“) selbst.
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2022 |
2023 |
2024 |
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Euro |
1.007.745.440,64 |
1.094.241.109,93 |
1.218.414.065,72 |
Einnahmen
Beamt*innen, die vor dem 1.12.1959 geboren sind und zumindest seit 30.6.1995 ohne Unterbrechung in einem Dienstverhältnis zu einer inländischen Gebietskörperschaft stehen, leisten während ihrer aktiven Dienstzeit einen monatlichen Pensionsbeitrag von 12,55 Prozent. Der Pensionsbeitrag der übrigen aktiven Beamt*innen beträgt 11,05 Prozent. Die Pensionsbeiträge sind nicht mit der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt.
Die pensionierten Beamt*innen leisten zur nachhaltigen Sicherung der Finanzierbarkeit des Pensionssystems einen Pensionssicherungsbeitrag. Dieser beträgt, bei Pensionierung bis 2002, bis zu 2,8 Prozent. Bei Pensionierungen ab dem Jahr 2003 verringert sich der Pensionssicherungsbeitrag abhängig vom Jahr der Pensionierung. Bei Pensionierungen ab dem Jahr 2020 ist ein Pensionssicherungsbeitrag nur noch von vor dem 1.12.1959 geborenen Beamt*innen zu leisten. Nur von Pensionen, für die ein Pensionssicherungsbeitrag zu leisten ist, ist zusätzlich ein Solidarbeitrag von Pensionsteilen zu entrichten, die über 70 Prozent der monatlichen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage liegen.
Dieser beträgt für jenen Teil, der zwischen 70 und 140 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage liegt, 5 Prozent und für den darüber liegenden Teil 10 Prozent.
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Personen mit Pensionssicherungsbeitrag |
2022 |
2023 |
2024 |
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bis 70% ASVG-Höchstbeitragsgrundlage |
20.219 |
19.450 |
18.192 |
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>70% bis 140% ASVG-Höchstbeitragsgrundlage |
2.587 |
2.790 |
3.464 |
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>140% ASVG-Höchstbeitragsgrundlage |
199 |
236 |
320 |
Anmerkung: Vertragsbedienstete nach der VBO 1995 und Bedienstete nach dem W-BedG sind wie Arbeitnehmer*innen in der Privatwirtschaft pensionsversichert. Pensionsversicherungsbeiträge werden sowohl von den Bediensteten als auch von der Stadt Wien als Dienstgeberin geleistet. Es gelten die allgemeinen sozialversicherungsrechtlichen Regelungen wie für Beschäftigte in der Privatwirtschaft.