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8.2 Neupensionierungen

8. Ruhestandsversetzungen

Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der Beamt*innen, die im jeweiligen Kalenderjahr in den Ruhestand versetzt wurden, sowie deren durchschnittliches Pensionsantrittsalter.

Neupensionierungen

Neupensionierungen 2022-2024 Personen

2022

2023

2024

Insgesamt

1.134

1.160

1.098

Mag. i. e. S.

642

644

654

WiGev

444

471

405

WW

21

13

21

WK

17

16

10

Sonstige Bereiche

10

16

8

Neupensionierungen 2022-2024 Personen
Neupensionierungen 2022-2024 Durchschnittsalter

2022

2023

2024

Insgesamt

60,62

60,85

60,99

Mag. i. e. S.

60,16

60,44

60,55

WiGev

61,28

61,44

61,56

WW

59,98

61,76

62,58

WK

61,69

60,06

61,64

Sonstige Bereiche

61,37

59,84

62,34

Neupensionierungen 2022-2024 Durchschnittsalter

Arten der Ruhestandsversetzung

Das Regelpensionsalter für Beamt*innen der Stadt Wien liegt bei 65 Jahren. Beamt*innen treten mit Ablauf des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, kraft Gesetzes in den Ruhestand.

Längerer Verbleib im Dienststand

Wenn am Verbleiben einer Beamtin oder eines Beamten im Dienststand ein besonders wichtiges dienstliches Interesse besteht, kann der Übertritt in den Ruhestand auch noch längstens bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres hinausgeschoben werden, sofern die Beamtin oder der Beamte zustimmt.

Vorzeitige Pension mit Abschlägen

Bei Vorliegen bestimmter zusätzlicher Anspruchsvoraussetzungen bestehen folgende Möglichkeiten, eine vorzeitige Pension mit Abschlägen anzutreten:

  • (Nacht-) Schwerarbeitspension: Die Ruhestandsversetzung nach der (Nacht-) Schwerarbeitsregelung ist von der Anzahl der geleisteten Schwerarbeits- bzw. Nachtschwerarbeitsmonate abhängig und auf Antrag der Beamtin oder des Beamten unter folgenden Voraussetzungen möglich:
    • Schwerarbeitspension: Voraussetzung sind eine ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 42 Jahren (nach Vollendung des 18. Lebensjahres) und die Leistung von mindestens 120 Schwerarbeitsmonaten innerhalb der letzten 240 Kalendermonate vor der Ruhestandsversetzung. Die Versetzung in den Ruhestand kann frühestens mit dem der Vollendung des 60. Lebensjahres folgenden Monatsletzten erfolgen.
    • Nachtschwerarbeitspension: Voraussetzung ist die Leistung von mindestens 180 Nachtschwerarbeitsmonaten in den letzten 360 Kalendermonaten vor der Ruhestandsversetzung oder die Leistung von insgesamt mindestens 240 Nachtschwerarbeitsmonaten. Die Versetzung in den Ruhestand kann frühestens mit dem der Vollendung des 57. Lebensjahres folgenden Monatsletzten erfolgen.
  • Pension wegen Erreichen des Mindestpensionsalters: Diese kann bei Vorliegen einer ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit von 45 Jahren beantragt werden.
  • Vorzeitige Pension mit Erreichen des 60. Lebensjahres: Jene Beamt*innen, die die Voraussetzungen für eine der oben genannten Pensionsarten nicht erfüllen, können auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben und keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen. Diese Pensionsart ist mit den höchsten Abschlägen verbunden.

Vorzeitige Pensionierung von Amts wegen

Daneben gibt es zwei Fälle, in denen Beamt*innen von Amts wegen vorzeitig in den Ruhestand zu versetzen sind:

  • Ist eine Beamtin oder ein Beamter aufgrund ihrer oder seiner gesundheitlichen Verfassung und den damit verbundenen Einschränkungen dauernd dienstunfähig, ist sie oder er von Amts wegen in den Ruhestand zu versetzen. Diese Pensionsart ist unabhängig vom Lebensalter und mit Abschlägen verbunden. Sie entspricht der Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension in der gesetzlichen Pensionsversicherung. Eine Ruhestandsversetzung wegen dauernder Dienstunfähigkeit ist auch auf Antrag möglich.
  • Organisationsänderungen innerhalb der Stadt Wien können unter Umständen auch zu vorzeitigen Ruhestandsversetzungen führen, nämlich dann, wenn die Einsetzbarkeit einer Beamtin oder eines Beamten durch Veränderung der Organisation des Dienstes oder durch bleibende Verringerung der Geschäfte nicht mehr gegeben ist und diese bzw. dieser auch nicht durch ihr oder ihm zumutbare Aus-, Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen anderweitig angemessen beschäftigt werden kann. Eine Ruhestandsversetzung wegen Organisationsänderung setzt die Vollendung des 55. Lebensjahres voraus.

Arten der Ruhestandsversetzung

2022

2023

2024

65. Lebensjahr vollendet

114

122

90

Aufschub über das 65. Lebensjahr hinaus

9

11

8

Antrag: (Nacht-)Schwerarbeit

50

75

92

Antrag: ruhegenussfähige Dienstzeit erreicht

262

278

300

Antrag: 60. Lebensjahr vollendet

330

364

345

Dauernde Dienstunfähigkeit

352

292

263

Organisationsänderung

17

18

0

Arten der Ruhestandsversetzung 2022-2024 Personen

2022

2023

2024

65. Lebensjahr vollendet

65,04

65,04

65,04

Aufschub über das 65. Lebensjahr hinaus

66,17

66,53

66,35

Antrag: (Nacht-)Schwerarbeit

60,55

60,31

60,56

Antrag: ruhegenussfähige Dienstzeit erreicht

62,57

62,49

62,67

Antrag: 60. Lebensjahr vollendet

61,59

61,62

61,68

Dauernde Dienstunfähigkeit

56,73

56,60

56,79

Organisationsänderung

59,96

59,72

0

Arten der Ruhestandsversetzung 2022-2024 Durchschnittsalter