7.2 Neupensionierungen
Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der Beamt*innen, die im jeweiligen Kalenderjahr in den Ruhestand versetzt wurden, sowie deren durchschnittliches Pensionsantrittsalter.
Neupensionierungen
2021 |
2022 |
2023 |
|
---|---|---|---|
Insgesamt |
1.042 |
1.134 |
1.160 |
Mag. i. e. S. |
558 |
642 |
644 |
WiGev |
446 |
444 |
471 |
WW |
17 |
21 |
13 |
WK |
21 |
17 |
16 |
Sonstige Bereiche |
0 |
10 |
16 |
2021 |
2022 |
2023 |
|
---|---|---|---|
Insgesamt |
60,33 |
60,62 |
60,85 |
Mag. i. e. S. |
60,17 |
60,16 |
60,44 |
WiGev |
60,56 |
61,28 |
61,44 |
WW |
61,13 |
59,98 |
61,76 |
WK |
58,95 |
61,69 |
60,06 |
Sonstige Bereiche |
0,00 |
61,37 |
59,84 |
Arten der Ruhestandsversetzung
Das Regelpensionsalter für Beamt*innen der Stadt Wien liegt bei 65 Jahren. Beamt*innen treten mit Ablauf des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, kraft Gesetz in den Ruhestand.
Längerer Verbleib im Dienststand
Wenn am Verbleiben einer Beamtin oder eines Beamten im Dienststand ein besonders wichtiges dienstliches Interesse besteht, kann der Übertritt in den Ruhestand auch noch längstens bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres hinausgeschoben werden, sofern die Beamtin oder der Beamte zustimmt.
Vorzeitige Pension mit Abschlägen
Bei Vorliegen bestimmter zusätzlicher Anspruchsvoraussetzungen bestehen folgende Möglichkeiten, eine vorzeitige Pension mit Abschlägen anzutreten:
- (Nacht-) Schwerarbeitspension: Die Ruhestandsversetzung nach der (Nacht-) Schwerarbeitsregelung ist von der Anzahl der geleisteten Schwerarbeits- bzw. Nachtschwerarbeitsmonate abhängig und auf Antrag der Beamtin oder des Beamten unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Schwerarbeitspension: Voraussetzung sind eine ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 42 Jahren (nach Vollendung des 18. Lebensjahres) und die Leistung von mindestens 120 Schwerarbeitsmonaten innerhalb der letzten 240 Kalendermonate vor der Ruhestandsversetzung. Die Versetzung in den Ruhestand kann frühestens mit dem der Vollendung des 60. Lebensjahres folgenden Monatsletzten erfolgen.
- Nachtschwerarbeitspension: Voraussetzung ist die Leistung von mindestens 180 Nachtschwerarbeitsmonaten in den letzten 360 Kalendermonaten vor der Ruhestandsversetzung oder die Leistung von insgesamt mindestens 240 Nachtschwerarbeitsmonaten. Die Versetzung in den Ruhestand kann frühestens mit dem der Vollendung des 57. Lebensjahres folgenden Monatsletzten erfolgen.
- Pension wegen Erreichen des Mindestpensionsalters: Diese kann bei Vorliegen einer ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit von 45 Jahren beantragt werden.
- Vorzeitige Pension mit Erreichen des 60. Lebensjahres: Jene Beamt*innen, die die Voraussetzungen für eine der oben genannten Pensionsarten nicht erfüllen, können auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben und keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen. Diese Pensionsart ist mit den höchsten Abschlägen verbunden.
Vorzeitiger Ruhestand von Amts wegen
Daneben gibt es zwei Fälle, in denen Beamt*innen von Amts wegen vorzeitig in den Ruhestand zu versetzen sind:
- Dauernde Dienstunfähigkeit: Ist eine Beamtin oder ein Beamter aufgrund schwerer Erkrankung und den damit verbundenen gesundheitlichen Einschränkungen dauernd dienstunfähig, ist sie oder er von Amts wegen in den Ruhestand zu versetzen. Diese Pensionsart ist unabhängig vom Lebensalter und mit Abschlägen verbunden. Sie entspricht der Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension in der gesetzlichen Pensionsversicherung. Eine Ruhestandsversetzung wegen dauernder Dienstunfähigkeit ist auch auf Antrag möglich.
- Organisationsänderungen innerhalb der Stadt Wien können unter Umständen auch zu vorzeitigen Ruhestandsversetzungen führen, nämlich dann, wenn die Einsetzbarkeit einer Beamtin oder eines Beamten durch eine Veränderung der Geschäfte nicht mehr gegeben ist und diese bzw. dieser auch nicht durch ihr oder ihm zumutbare Aus-, Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen anderweitig angemessen beschäftigt werden kann. Eine Ruhestandsversetzung wegen Organisationsänderung setzt die Vollendung des 55. Lebensjahres voraus.
Arten der Ruhestandsversetzung
2021 |
2022 |
2023 |
|
---|---|---|---|
65. Lebensjahr vollendet |
86 |
114 |
122 |
Aufschub über das 65. Lebensjahr hinaus |
9 |
9 |
11 |
Antrag: (Nacht-)Schwerarbeit |
54 |
50 |
75 |
Antrag: ruhegenussfähige Dienstzeit erreicht |
220 |
262 |
278 |
Antrag: 60. Lebensjahr vollendet |
301 |
330 |
364 |
Dauernde Dienstunfähigkeit |
371 |
352 |
292 |
Organisationsänderung |
≤ 5 |
17 |
18 |
2021 |
2022 |
2023 |
|
---|---|---|---|
65. Lebensjahr vollendet |
65,04 |
65,04 |
65,04 |
Aufschub über das 65. Lebensjahr hinaus |
66,17 |
66,17 |
66,53 |
Antrag: (Nacht-)Schwerarbeit |
60,74 |
60,55 |
60,31 |
Antrag: ruhegenussfähige Dienstzeit erreicht |
62,54 |
62,57 |
62,49 |
Antrag: 60. Lebensjahr vollendet |
61,62 |
61,59 |
61,62 |
Dauernde Dienstunfähigkeit |
56,69 |
56,73 |
56,60 |
Organisationsänderung |
≤ 5 |
59,96 |
59,72 |