6.2 Diensterleichterungen nach längeren Krankenständen
Bediensteten, die nach einem längeren Krankenstand ihren Dienst wieder antreten, können auf Empfehlung eines*r Arbeitsmediziner*in Diensterleichterungen gewährt werden, sofern dem keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen. Zu den Diensterleichterungen zählen: leichtere Arbeiten, keine oder reduzierte Dienste im Parteienverkehr, andere Arbeitszeiten und zusätzliche Ruhepausen. Weiters kann auch eine Reduktion der Arbeitszeit auf die Dauer von längstens drei Monaten erfolgen. Diensterleichterungen können nach einer Krankenstandsdauer von mehr als 50 Kalendertagen gewährt werden.
Diensterleichterungen – Anzahl der Personen nach Jahren
Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der Personen, denen im jeweiligen Jahr nach einem längeren Krankenstand Erleichterungen bei der Dienstverrichtung gewährt wurden.
2021 |
2022 |
2023 |
|
---|---|---|---|
Gesamt |
413 |
497 |
501 |
Frauen |
315 |
389 |
407 |
Männer |
98 |
108 |
94 |