2. Wien als Gebietskörperschaft

2.2 Wien als Bundesland

Seit 1. Jänner 1922 ist Wien ein selbstständiges Bundesland der Republik Österreich.

Wien entsendet 10 Vertreterinnen und Vertreter in die zweite Kammer der Bundesgesetzgebung, in den so genannten Bundesrat. Der Bundesrat wird auch als "Länderkammer" bezeichnet.

Als Bundesland hat Wien das Recht einer eigenen Gesetzgebung und einer eigenen Landesvollziehung.

Der Wiener Landtag übt die Gesetzgebung in Wien aus. Die Wiener Landesregierung ist oberstes Organ der Vollziehung des Landes. An ihrer Spitze steht die Landeshauptfrau beziehungsweise der Landeshauptmann. Der Landtag besteht aus 100 Abgeordneten. Die Landesregierung wird aus der Landeshauptfrau beziehungsweise dem Landeshauptmann und derzeit 12 Regierungsmitgliedern gebildet. Diese führen den Titel "Stadträtin" beziehungsweise "Stadtrat".

Die Verwaltungsaufgaben besorgt das Amt der Wiener Landesregierung. An dessen Spitze steht die Landesamtsdirektorin oder der Landesamtsdirektor.

(Näheres siehe Punkt 2.4.)