2. Wien als Gebietskörperschaft

2.1 Wien als Bundeshauptstadt

Die Stadt Wien nimmt innerhalb Österreichs eine Sonderstellung ein. Wien ist

  • Bundeshauptstadt und damit Sitz der obersten Organe der Republik,

  • Bundesland der Republik Österreich und

  • Gemeinde - in der besonderen Rechtsform der "Statutarstadt".

Wien ist Sitz der obersten Organe der Republik (Parlament, Staatsoberhaupt, Bundesregierung, Höchstgerichte) und damit wirtschaftliches und politisches Zentrum der Republik. Als Bundeshauptstadt hat Wien keine besonderen Vorrechte.