5. Staatliche Behörden in Wien
5.3 Universitäten
Die Einrichtung und die Führung von Universitäten und Hochschulen ist eine Bundesangelegenheit. Sie fällt damit nicht in die Zuständigkeit der Länder oder Gemeinden.
Die Einrichtung und die Führung von Universitäten und Hochschulen ist eine Bundesangelegenheit. Sie fällt damit nicht in die Zuständigkeit der Länder oder Gemeinden.