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5.7 Sozialversicherungsträger

5. Staatliche Behörden in Wien

Die Sozialversicherungsträger - Krankenkassen, Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Pensionsversicherungen - sind als Selbstverwaltungskörper eingerichtet. Diese werden aus Vertretern der unmittelbar betroffenen Personengruppen gebildet und unterliegen - im selbständigen Wirkungsbereich - keinem Weisungsrecht, aber einem Aufsichtsrecht der staatlichen Behörden.