5. Staatliche Behörden in Wien
5.7 Sozialversicherungsträger
Die Sozialversicherungsträger - Krankenkassen, Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Pensionsversicherungen - sind als Selbstverwaltungskörper eingerichtet. Diese werden aus Vertretern der unmittelbar betroffenen Personengruppen gebildet und unterliegen - im selbständigen Wirkungsbereich - keinem Weisungsrecht, aber einem Aufsichtsrecht der staatlichen Behörden.