5.5 Ordentliche Gerichte
Einer der fundamentalen Grundsätze der österreichischen Bundesverfassung ordnet die ordentliche Gerichtsbarkeit dem Bund zu (Art. 82 Abs. 1 B-VG: "Die ordentliche Gerichtsbarkeit geht vom Bund aus.").
Wien ist Sitz des Obersten Gerichtshofes (sowie auch der anderen Höchstgerichte Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof). Für den Bereich des Bundeslandes (zum Teil auch darüber hinaus) sind das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, das Landesgericht für Strafsachen Wien, das Handelsgericht Wien und das Arbeits- und Sozialgericht Wien eingerichtet. Daneben sind in Wien auch noch das Oberlandesgericht Wien (zuständig für die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland) sowie mehrere Bezirksgerichte situiert. Mitwirkungsfunktionen hat Wien bei der Auswahl der Geschworenen und Schöffen.