5. Staatliche Behörden in Wien
5.8 Kammern
Bestimmte (staatliche) Aufgaben werden auch durch Kammern besorgt. Das sind zum Beispiel: Kammer für Arbeiter und Angestellte, Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer, Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer, Apothekerkammer. Den Kammern obliegt unter anderem auch das Disziplinarrecht gegenüber ihren Mitgliedern.
Die Kammern sind Selbstverwaltungseinrichtungen, auf die der Stadt Wien kein direkter Einfluss zukommt. Es bestehen aber gewisse Mitwirkungsrechte, zum Beispiel bei Wahlen zu den Kammern.