Naturschutzbericht 2023 Startseite wien.gv.at

2.3 Naturschutz auf Landesebene

2. Naturschutz mit Recht

Strenge Prüfung von Vorhaben im Rahmen naturschutzbehördlicher Verfahren

Die nachfolgend aufgelisteten Vorhaben liegen nicht in einem Schutzgebiet nach dem Wiener Naturschutzgesetz, wurden aber im Hinblick auf die Auswirkungen auf streng geschützte und geschützte Tier- und Pflanzenarten geprüft.

Wenn Beeinträchtigungen dieser Arten zu befürchten sind, sind nach den Bestimmungen des Wiener Naturschutzgesetzes im naturschutzbehördlichen Verfahren auch zumutbare Alternativen für das jeweilige Vorhaben zu prüfen.

Bei jenen Vorhaben, bei denen durch die Bauarbeiten oder den Betrieb des Vorhabens Beeinträchtigungen von Tier- oder Pflanzenarten – trotz Alternativenprüfung - nicht ausgeschlossen werden können, werden von der Naturschutzbehörde zahlreiche Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise das Abfangen der Tiere, die Schaffung von Ausgleichsflächen als Ersatzlebensräume, die Begrünung von Dächern oder die Anbringung von Ersatznistkästen für Vögel oder Fledermäuse vorgeschrieben. Zur Überwachung der Ausführung der Vorhaben werden im Rahmen des naturschutzbehördlichen Verfahrens in der Regel auch die Bestellung einer ökologischen Aufsicht und ein Monitoring zur Beobachtung der weiteren Entwicklung der Tier- oder Pflanzenarten über mehrere Jahre vorgeschrieben.

Neben zahlreichen anderen Verfahren wurden beispielsweise folgende Großbauvorhaben naturschutzbehördlich geprüft:

Genehmigungsverfahren

  • die Sanierung der Stammstrecke der S-Bahn in Wien (Meidling – Floridsdorf) hat mehrere Naturschutzverfahren erforderlich gemacht,
  • 10., Kundratstraße, Ausbau der Klinik Favoriten, wo ebenfalls mehrere Naturschutzverfahren durchgeführt wurden,
  • 14., Errichtung eines Rückhaltebeckens am Kräuterbach,
  • 20., Errichtung eines Warenversorgungslagers der ÖBB am Brigittenauer Sporn,
  • 21., Errichtung eines Wasserwerkes auf der Donauinsel,
  • 22., Errichtung eines ÖFB Trainingszentrums im Bereich der Seestadt Aspern,
  • 23., Meischlgasse, Errichtung einer Wohnhausanlage für ca. 4.700 Personen.

Im Rahmen von teilkonzentrierten Verfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP- G 2000) und dem Wiener Naturschutzgesetz wurden u. a. folgende Verfahren für die Wiener Landesregierung durchgeführt:

  • 1120 Wien, Zweigleisiger Ausbau der Hochleistungsstrecke Pottendorfer Linie - Abschnitt Meidling,
  • Attraktivierung der Verbindungsbahn Wien Hütteldorf – Wien Meidling.

Folgende Naturdenkmäler wurden beispielsweise 2023 unter Schutz gestellt:

Eine Böschung mit jahrmillionenalten, versteinerten Bäumen mit der Bezeichnung „Wald von Nachod“ (Naturdenkmal Nr. 862) im Burggarten

1. Bezirk, eine Böschung mit jahrmillionenalten, versteinerten Bäumen mit der Bezeichnung „Wald von Nachod“ (Naturdenkmal Nr. 862) im Burggarten, © Franz David Eschner/Stadt Wien - Umweltschutz

Rosskastanie (Naturdenkmal Nr. 865) im Prater

2. Bezirk, eine Rosskastanie (Naturdenkmal Nr. 865) im Prater, © Franz David Eschner/Stadt Wien-Umweltschutz

wilder Wein an der Fassade des Gebäudekomplexes in Wien Landstraße

3. Bezirk, ein wilder Wein an der Fassade des Gebäudekomplexes in Wien Landstraße, Schützengasse 30/Boerhaavegasse/Rennweg 63, (Naturdenkmal Nr. 863), © Franz David Eschner/Stadt Wien-Umweltschutz

Wiederherstellungsverfahren bei illegalen Eingriffen

Auch 2023 wurden bei illegalen Eingriffen in die Natur Anzeigen auf Grundlage des Wiener Naturschutzgesetzes erstattet und entsprechende Wiederherstellungsverfahren eingeleitet, beispielweise betreffend:

  • 14., Folientunneln im Landschaftsschutzgebiet Penzing,
  • 19., einem Schotterweg, einer Gerätehütte, einer Einzäunung sowie einer Geländeveränderung im Landschaftsschutzgebiet Döbling,
  • 19., einem Container im Landschaftsschutzgebiet Döbling,
  • 19., einem Flugdach im Landschaftsschutzgebiet Döbling,
  • 21., Parkplätzen im Landschaftsschutzgebiet Floridsdorf,
  • 21., Gehölzpflanzungen, einer Einzäunung und einer Holzhütte im Landschaftsschutzgebiet Floridsdorf,
  • 21., einem Anhänger im Europaschutzgebiet Bisamberg und im Landschaftsschutzgebiet Floridsdorf,
  • 21., Rodungen im Europa- und Landschaftsschutzgebiet Floridsdorf,
  • 23., einer kleingärtnerischen Nutzung im Europa- und Landschaftsschutzgebiet Liesing.

Hamsterverträgliche Rattenbekämpfung

Das Thema der Gefährdung von streng geschützten Feldhamstern durch die Rattenbekämpfung mittels Giftködern war auch 2023 im Fokus.

Um Klarheit über die Möglichkeiten einer naturschutzkonformen Rattenbekämpfung zu schaffen, wurde ein Informationsblatt zu diesem Thema erstellt, das erläutert, wann bei der Auslegung von Giftködern eine Gefahr für Feldhamster besteht. Dieses Informationsblatt wurde an die Innung der Schädlingsbekämpfungsunternehmen übermittelt und wird auch laufend bei Unklarheiten an einzelne Betriebe weitergegeben.

Gleichzeitig erfolgte die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Wien sowie den Magistratischen Bezirksämtern in mehreren Ermittlungsverfahren bzw. Verwaltungsstrafverfahren aufgrund von potentiellen Verstößen gegen artenschutzrechtliche Vorschriften des Strafgesetzbuches bzw. des Wiener Naturschutzgesetzes.