12.6 Gleichstellung zwischen Mann und Frau als durchgängiges Prinzip verfolgen
Die geschlechtsspezifische Entwicklung in der Wiener Mindestsicherung wird aufmerksam beobachtet, um bei Bedarf zielgerichtete Maßnahmen zu ergreifen. Da sich die Zahl der Bezieher*innen in der Wiener Mindestsicherung verändern, kommt es auch zu Veränderungen der Geschlechterrelation. Während zwischen 2019 und 2021 die Mindestsicherungsquote bei beiden Geschlechtern annähernd gleich hoch bei 7% lag, zeigt die Entwicklung der letzten zwei Jahre, dass Männer zunehmend stärker betroffen sind. 2022 lag der Unterschied noch bei 0,3 Prozentpunkten, 2023 beträgt die Differenz bereits 0,5 Prozentpunkte. Die Mindestsicherungsquote von Frauen liegt 2023 bei 6,8% und von Männern bei 7,3%.