Wiener Mindestsicherung 2023 Startseite wien.gv.at

1.3 Methodische Vorbemerkungen

1. Vorbemerkungen

Die Statistik zur Wiener Mindestsicherung ist seit Jahren ein detailliertes Nachschlagewerk zu den Entwicklungen der Mindestsicherung und ihren Beziehenden. Wie auch im Vorjahr wird der Bericht im Online-Format aufbereitet. Dies erleichtert die zielgerichtete Suche und bietet die Möglichkeit, Inhalte übersichtlich und teilweise interaktiv darzustellen. Der Bericht soll einen raschen Überblick über die Entwicklungen der zentralen Zielgruppen der Wiener Mindestsicherung geben, deren Einordnung in gesamtgesellschaftliche Entwicklungen ermöglichen und zusätzlich tiefergehende Analysen zur Verfügung stellen.

Analyse nach Personengruppen

Um dem zuvor erwähnten Anspruch Rechnung tragen zu können, wird der Bericht in acht Personengruppen gegliedert. Vier davon entsprechen jenen, die seit 2019 regelmäßig in den Monats- und Quartalsberichten der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht dargestellt werden. Diese werden nicht ausschließlich anhand der Altersgrenzen definiert, sondern entlang ihrer Bedarfe und Leistungen, mit der die Wiener Mindestsicherung sie unterstützt. Eine Vergleichbarkeit zu den im Jahresbericht analysierten Gruppen (z.B. Minderjährige) ist daher nur annähernd gegeben.

Die vier Personengruppen werden wie folgt definiert:

  • Minderjährige: alle Minderjährigen (= unter 18 Jahren) sowie Volljährige, die noch zu Hause wohnen und noch eine bereits begonnene Schulausbildung abschließen (aber kein Studium)
  • Junge Erwachsene: alle Personen, die zwischen 18 und 24 Jahre alt sind, außer sie gelten als Minderjährige oder Stadtpensionist*innen
  • Erwachsene ab 25: alle Personen, die zwischen 25 Jahren und dem Regelpensionsalter sind, außer sie gelten als Stadtpensionist*innen
  • Stadtpensionist*innen: alle Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben, sowie alle dauerhaft arbeitsunfähigen Volljährigen. Darunter fallen alle Dauerleistungs- und Mietbeihilfenbeziehenden.

Jede Person, die in einer Mindestsicherung beziehenden Bedarfsgemeinschaft lebt, wird einer dieser Gruppen zugeordnet.

Zusätzlich werden in diesem Bericht noch vier weitere Personengruppen definiert:

  • Nichtösterreicher*innen: alle Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft
  • Personen mit Erwerbseinkommen: alle Personen mit einem Einkommen aus Erwerbstätigkeit inkl. Lehre
  • Personen mit einem AMS-Einkommen: alle Personen mit Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder einer Leistung zur Deckung des Lebensunterhalts. Dazu zählen auch Personen, die neben dem AMS-Einkommen ein anderes Einkommen (z.B. Erwerbseinkommen) beziehen.
  • Alleinerziehende: alle Ein-Eltern-Haushalte mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern, wobei hier nur die Zahl der Alleinerziehenden (ohne die Zahl ihrer Kinder) dargestellt wird.

Jedes Kapitel der acht Personengruppen ist in folgende Bereiche gegliedert:

  • Zentrale Entwicklungen der Personengruppe in der Wiener Mindestsicherung im Jahr 2023
  • Bevölkerungsentwicklung und Armutslage zur Personengruppe in Wien oder Österreich 2023

Der Tabellenband zu den Entwicklungen der Personengruppe in der Wiener Mindestsicherung ist analog zu den Kapiteln strukturiert und steht als Nachschlagewerk ebenfalls online zum Download zur Verfügung.

Dritte Geschlechtsoption wird noch nicht dargestellt

Um allen Menschen – hier konkret den Beziehenden der Wiener Mindestsicherung – gleichwertig und mit Respekt zu begegnen, ist es uns wichtig, alle Geschlechteridentitäten anzuerkennen und dies in unserer Sprache zum Ausdruck zu bringen. Der vorliegende Bericht verwendet hierzu neutrale Formulierungen, den Genderstern* und versucht, Rollenzuschreibungen zu vermeiden, die geschlechtsspezifische Eigenschaften ausdrücken.

In den Auswertungen des Jahresberichts 2023 ist die dritte Geschlechtsoption zwar bereits berücksichtigt, kann aber aufgrund der geringen Fallzahlen nicht dargestellt werden. Da es sich um durchschnittliche Monatswerte des Jahres 2023 und nicht um eine kumulierte Einmalzählung handelt, ist die Zahl der Personen mit einer dritten Geschlechtsoption kleiner als 0,5 und wird somit abgerundet.