Wiener Mindestsicherung 2023 Startseite wien.gv.at

1.2 Management Summary

1. Vorbemerkungen

Stabile Mindestsicherungsquote trotz steigender Anzahl der Beziehenden

Nach fünf Jahren rückläufiger oder stagnierender Zahlen steigt die Anzahl der Mindestsicherungsbeziehenden erstmalig wieder und liegt bei 142.001 Beziehenden. Das sind um 5,7% bzw. 7.698 Personen mehr als im Vorjahr. Der höchste Anstieg ist bei den Drittstaatsangehörigen zu verzeichnen, ihre Anzahl erhöht sich um 10% (+7.048 Personen), gefolgt von den Beziehenden aus den EU-Ländern; hier steigt die Zahl um 6,3% (+602 Personen).

Da auch die Anzahl der Wiener Bevölkerung steigt – im Jahr 2023 leben mehr als 2 Mio. Menschen in Wien –, bleibt die Wiener Mindestsicherungsquote stabil. Seit dem Jahr 2019 nehmen rund 7% der Wiener Bevölkerung die Mindestsicherung in Anspruch.

Höchster Wert an Bedarfsgemeinschaften seit 2018

2023 gibt es 79.193 Bedarfsgemeinschaften in der Wiener Mindestsicherung, das sind um 5.068 Bedarfsgemeinschaften mehr als im Vorjahr (+7%). Dies ist der dritthöchste Wert in der Mindestsicherung und der höchste Wert seit 2018. Nur in den Jahren 2016 und 2017 war die Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit über 80.000 noch höher. Damals war auch der Stand der Bezieher*innen aufgrund der Flüchtlingsbewegung am höchsten.

Familiennachzug auch in der Wiener Mindestsicherung sichtbar

Die gestiegene Anzahl der Mindestsicherungsbeziehenden erklärt sich vor allem mit dem Zuzug von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten, auch aufgrund des Familiennachzuges. In dieser Gruppe waren um 6.142 Personen mehr im Mindestsicherungsbezug, eine Steigerung von 11%. Bei den Asylberechtigten ist der Anstieg vor allem auf die Entwicklung bei den Minderjährigen zurückzuführen: Die Zahl der unter 18-Jährigen stieg um 9,2% (+1.960 Personen), wobei das Plus bei den Mädchen 9% (+879 Personen) und bei den Buben 9,8% beträgt (+1.081 Personen).

In Wien ist die gestiegene Anzahl der Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten vor allem mit der bundesweiten Zunahme der positiv beschiedenen Asylanträge zu begründen. Die rechtskräftig positiven Entscheidungen für subsidiären Schutz sind im Vergleich zum Vorjahr um 45% gestiegen (von 5.675 auf 8.222), jene der Asylberechtigten um 26% (von 13.779 auf 17.293). Dabei handelt es sich um den höchsten Stand seit dem Jahr 2017.

Um den Herausforderungen der Integration gerecht zu werden, hat das Land Wien (MA 40 und FSW) sowie das AMS Wien neue Integrationsmaßnahmen für Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Asylwerbende mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit in Wien geschaffen. Mit der Ausweitung des Jugendcollege Wien wird das Bildungsangebot deutlich ausgebaut und bietet rund 3.000 zusätzliche Plätze. Außerdem werden weitere rund 1.000 Ausbildungsplätze im College 25+ geschaffen. Ziel der Maßnahmen ist die frühzeitige und nachhaltige Integration zugewanderter Asylberechtigter, subsidiär Schutzberechtigter und Asylwerbender mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit sowie die rasche Heranführung potenzieller Arbeitskräfte an den Wiener Arbeitsmarkt. Die einzelnen Maßnahmen werden im Kapitel 8.2 („Zur Lage der Nichtösterreicher*innen in Wien“) näher dargestellt.

Mehrheit der Beziehenden steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung

Rund 79.500 (56%) der Mindestsicherungsbeziehenden stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, davon sind 52% (41.340 Personen) im Kleinkind- bzw. Vorschulalter oder Schüler*innen. Der Rest hat das gesetzliche Pensionsalter bereits erreicht (18%), ist dauerhaft arbeitsunfähig (11%) oder steht dem Arbeitsmarkt aufgrund von Betreuungspflichten oder dergleichen nicht zur Verfügung (19%).

Anzahl der Beziehenden mit Erwerbseinkommen nimmt weiter zu

Im Vorjahresvergleich steigt die Anzahl der Beziehenden mit Erwerbseinkommen erneut, von 11.429 auf 12.161 Personen. Der Anstieg fällt zwar mit 6,4% im Vergleich zum Vorjahr um die Hälfte geringer aus – im Jahr 2022 betrug er 13,5% –, dennoch zeigt die Entwicklung, dass immer mehr Erwerbstätige auf die Mindestsicherung angewiesen sind. 2023 sind es 7.956 erwerbstätige Männer und 4.205 erwerbstätige Frauen, die ihr Erwerbseinkommen mit Leistungen der Mindestsicherung aufstocken.

Insgesamt sind 71% (8.657 Personen) der Erwerbstätigen in der Mindestsicherung Nichtösterreicher*innen, davon sind 70% männlich (6.071) und 30% weiblich (2.586). Erwerbstätige in der Mindestsicherung gehen größtenteils bereits einer Vollzeitbeschäftigung nach, sind aber im Niedriglohnsektor oder in prekärer Beschäftigung tätig. Es ist ihnen nicht möglich, am Arbeitsmarkt ein ausreichendes Einkommen zu erwirtschaften.

73% der jungen Erwachsenen unter 25 beziehen ein Einkommen

Von den 12.485 jungen Erwachsenen in der Wiener Mindestsicherung beziehen 73% ein Einkommen, die meisten von ihnen (38%) eine AMS-Leistung. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Zahl der jungen Beziehenden mit AMS-Einkommen um 15,4% (von 4.058 auf 4.683 Personen) erhöht. Das durchschnittliche AMS-Einkommen beträgt 287 Euro pro Monat.

21% der jungen Erwachsenen, die Mindestsicherung beziehen, haben ein Erwerbseinkommen; sie sind die zweitgrößte Gruppe der jungen Erwachsenen mit Einkommen. Im Vergleich zum Vorjahr ist in dieser Gruppe ein Zuwachs von 6% zu beobachten (von 2.445 auf 2.591 Personen). Das durchschnittliche Erwerbseinkommen pro Monat beläuft sich auf 467 Euro.

14% der jungen Erwachsenen beziehen sonstige Einkommen, dazu zählen etwa Unterhaltszahlungen und Kinderbetreuungsgeld. In dieser Gruppe steigt die Anzahl von 1.618 auf 1.780 Personen (+10%).

Wiener*innen im Regelpensionsalter stärker von Armut betroffen

Im Jahr 2023 steigt die Summe der Stadtpensionist*innen um 5% auf insgesamt 22.738 Personen. Damit ist ein neuer Höchstwert erreicht, mit einem Zuwachs von 1.075 Personen. Diese Entwicklung unterscheidet sich deutlich von den beiden Vorjahren, in denen es einen Rückgang um jeweils 1% gab. Die aktuelle Zuwachsrate geht vor allem auf Personen im Regelpensionsalter zurück, die aufgrund ihres niedrigen Pensionseinkommens eine Mietbeihilfe für Pensionsbeziehende erhalten. Diese Teilgruppe wächst im Jahr 2023 mit 7,8% bzw. 563 Personen am stärksten.

Frauen sind stärker betroffen als Männer. Dies zeigt sich auch bei den Stadtpensionist*innen. Der Frauenanteil beträgt 60%. Der Zuwachs von 1.075 Personen entfällt zu zwei Drittel ebenfalls überwiegend auf Frauen (702 Frauen zu 373 Männern).

Mehr als ein Drittel aller Beziehenden ist minderjährig

48.999 Minderjährige leben 2023 in Bedarfsgemeinschaften, die Mindestsicherung in Anspruch nehmen. Die Anzahl der Minderjährigen in der Mindestsicherung ist seit 2017 gesunken oder stagniert, 2023 steigt sie mit 4,3% erstmals wieder.

Der größte Anteil der Beziehenden entfällt auf Minderjährige bis zum 14. Lebensjahr. Von den 48.999 minderjährigen Personen befinden sich 40.353 in der Altersgruppe der 0- bis 14-Jährigen, somit befinden sich 82% der Kinder im Vorschulalter oder sind schulpflichtig.