7.1 Aktuelle Entwicklungen in der Wiener Mindestsicherung
Definition: Als Stadtpensionist*innen gelten Personen im Regelpensionsalter sowie jene Personen, die dem Arbeitsmarkt dauerhaft nicht mehr zur Verfügung stehen.
Bei den Stadtpensionist*innen sind drei Gruppen zu unterscheiden:
Ausgleichszulagenbeziehende
Diese Gruppe umfasst Personen, die im Regelpensionsalter sind und eine Ausgleichszulage bzw. eine geringe Pension erhalten. Diese Personen erhalten durch die Mindestsicherung nur eine Mietbeihilfe für Pensionsbeziehende.*
Personen im Regelpensionsalter ohne Ausgleichszulagenbezug
Bei der zweiten Gruppe handelt es sich um Personen, die sich ebenfalls im Regelpensionsalter befinden, aber aufgrund fehlender Pensionsansprüche keine Pension erhalten und daher (oft in vollem Umfang) durch die Wiener Mindestsicherung (Dauerleistung) unterstützt werden.
Arbeitsunfähige Personen
Die dritte Gruppe sind Personen, die sich noch im Erwerbsalter befinden, aber dem Arbeitsmarkt dauerhaft nicht mehr zur Verfügung stehen (beispielsweise durch gesundheitliche Einschränkungen oder Behinderungen). Auch diese Personen werden oft gänzlich durch die Mindestsicherung (Dauerleistung) unterstützt.
[Anm. zu Pensionsbeziehenden ]
Mindestsicherungsquote aufgrund der Heterogenität der Gruppe nicht aussagekräftig
Für den Jahresbericht werden, wie in der Definition beschrieben, drei ähnliche Personengruppen zu einer Zielgruppe zusammengefasst. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, einen zielgruppenorientierten Ansatz zu verfolgen und Leistungen miteinander zu vergleichen.
Trotz gleicher Wesensmerkmale (Pensionsalter und Arbeitsmarktverfügbarkeit) sind die Teilgruppen sehr heterogen. Für die Berechnung der Wiener Mindestsicherungsquote müsste eine gemeinsame Datengrundlage gefunden werden, welche die Zahlen zur Wiener Bevölkerung, zur Arbeitsfähigkeit und zu den Pensionseinkommen der Wiener*innen verknüpft. Da eine solche Datengrundlage nicht existiert, ist die Berechnung der Mindestsicherungsquote für Stadtpensionist*innen nicht sinnvoll.
Anzahl der Stadtpensionist*innen auf neuem Höchststand
Im Jahr 2023 steigt die Summe der Stadtpensionist*innen um 5% auf insgesamt 22.738 Personen. Damit ist ein neuer Höchststand erreicht. Der Zuwachs um 1.075 Personen ist auch insofern bemerkenswert, als die Anzahl der Stadtpensionist*innen in den Jahren 2021 und 2022 um jeweils ein Prozent zurückgegangen ist.
Der Anstieg zeigt sich in allen drei Teilgruppen, allerdings in unterschiedlichem Ausmaß: Bei den arbeitsunfähigen Beziehenden beträgt das Plus 2% (+162 Personen), bei den Beziehenden ohne Ausgleichszulage 5,7% (+350 Personen) und bei den Mietbeihilfenbeziehenden 7,8% (+ 563 Personen).
Die Anzahl der Frauen unter den Stadtpensionist*innen steigt mit 5,5% (+702 Personen) stärker als jene der Männer (+4,2% bzw. +373 Personen). Dennoch bleibt das Geschlechterverhältnis prozentuell gesehen gleich und der Anteil der weiblichen Beziehenden (13.536 Personen) macht nach wie vor rund 60% der Stadtpensionist*innen aus. Lediglich in der Teilgruppe der dauerhaft arbeitsunfähigen Beziehenden sind mehr Männer (5.004 Personen) als Frauen (3.419 Personen) vertreten. Auch fällt in dieser Teilgruppe der Anstieg des Männeranteils mit insgesamt 2,6% höher aus als in der gesamten Gruppe der Stadtpensionist*innen (+1%).
Höchster Zuwachs bei Bezieher*innen von Mietbeihilfe
16% aller Beziehenden sind Stadtpensionist*innen. Sie setzen sich aus drei Teilgruppen zusammen, die unterschiedliche Entwicklungen aufweisen:
Mit einem Anteil von 37% sind dauerhaft arbeitsunfähige Personen die größte Gruppe unter den Stadtpensionist*innen: 8.423 Personen stehen den Arbeitsmarkt aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen dauerhaft nicht zur Verfügung.
Die zweitgrößte Gruppe sind Ausgleichzulagenbeziehende, ihr Anteil beträgt 34,4%. 7.820 Wiener*innen im Regelpensionsalter beziehen aufgrund ihres niedrigen Pensionseinkommens eine Mietbeihilfe für Pensionsbeziehende. Diese Gruppe wächst im Jahr 2023 mit 7,8% (+563 Personen) am stärksten.
Unter die dritte Gruppe fallen 6.495 Personen, die zwar ebenfalls im Regelpensionsalter sind, aber keinerlei Pensionsansprüche erworben haben. Sie beziehen die Wiener Mindestsicherung als Dauerleistung zur Deckung ihrer Lebensunterhaltskosten. Anteilsmäßig repräsentieren sie mit 28,6% die kleinste Gruppe unter den Stadtpensionist*innen.
Großteil der Beziehenden sind österreichische Staatsangehörige
66% der Stadtpensionist*innen bzw. 15.022 Personen haben eine österreichische Staatsbürgerschaft. 6,8% der Stadtpensionist*innen bzw. 1.536 Personen kommen aus dem europäischen Raum, 27,2% bzw. 6.180 Personen aus Drittstaaten. Die Anzahl der Österreicher*innen steigt um 3,2% (+462 Personen), EU-Bürger*innen (samt EWR-Raum und Schweiz) verzeichnen mit 10,6% bzw. 147 Personen den größten Zuwachs.
Während sich die Summe der EU-Bürger*innen ungefähr gleichmäßig auf die drei Teilgruppen verteilt, zeigt sich bei den Österreicher*innen und Drittstaatsangehörigen ein anderes Bild: Die Mehrheit der Österreicher*innen (83,5% bzw. 12.538 Personen) befinden sich in der Wiener Mindestsicherung, weil sie entweder dauerhaft arbeitsunfähig sind (6.507) oder eine Mietbeihilfe benötigen, um damit ihr Pensionseinkommen aufzustocken (6.031). Demgegenüber sind 56,3% bzw. 3.482 Personen der drittstaatsangehörigen Stadtpensionist*innen in der Mindestsicherung, weil sie keinerlei Pensionsansprüche erworben haben.
Mehr Informationen
Siehe Kapitel 7.2 – Zur Lage der Stadtpensionist*innen in Wien
Siehe Tabellenband – Stadtpensionist*innen