4.1 Aktuelle Entwicklungen in der Wiener Mindestsicherung
Definition: Alle Minderjährigen (= unter 18 Jahren) sowie Volljährigen (bis 21 Jahre), die noch im gemeinsamen Haushalt mit zumindest einem Eltern- bzw. Großelternteil wohnen und eine Schulausbildung abschließen (aber kein Studium).
Grundsätzlich befinden sich minderjährige Personen immer in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einer erwachsenen Person. Wenn Minderjährige über ein eigenes Einkommen verfügen (Unterhaltsvorschuss, Alimente, Lehrlingsentschädigung etc.) und dieses höher ist als der vorgesehene Mindeststandard, wird das Kind bei der Berechnung des Gesamtanspruches nicht mitberücksichtigt und befindet sich somit nicht im direkten Leistungsbezug. Da diese Kinder allerdings in einer unterstützten Bedarfsgemeinschaft leben, werden sie in die Betrachtung der Minderjährigen in der Wiener Mindestsicherung miteinbezogen.
Mindestsicherungsquote bleibt stabil
Im Jahr 2023 beträgt die Mindestsicherungsquote der Minderjährigen 14%. Das bedeutet, dass 14% (48.999 Personen) der in Wien lebenden Minderjährigen die Mindestsicherung in Anspruch nehmen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Anteil nicht verändert. Somit lebt jedes siebte Kind in Wien in einer Bedarfsgemeinschaft, welche Mindestsicherung bezieht.
Die Anzahl der Minderjährigen ist in Wien in den letzten zehn Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Mindestsicherungsquote erhöhte sich bis auf 15% im Jahr 2018. Seither bewegt sich die Mindestsicherungsquote konstant zwischen 14% und 15%.
35% aller Mindestsicherungsbeziehenden sind minderjährig
48.999 Minderjährige leben 2023 in Bedarfsgemeinschaften, welche die Mindestsicherung in Anspruch nehmen. Das sind 4,3% mehr als im Vorjahr (+2.010 Personen). Der Zuwachs betrifft Mädchen (+943) und Buben (+1.067) gleichermaßen mit rund 4%. Nachdem die Anzahl der Minderjährigen in der Mindestsicherung seit 2017 sank oder stagnierte, steigt sie 2023 erstmals wieder. Allerdings erhöhte sich die Anzahl der Mindestsicherungsbeziehenden insgesamt, somit bleibt der Anteil der Minderjährigen wie im Vorjahr mit 35% unverändert.
Nicht alle Minderjährigen befinden sich im direkten Mindestsicherungsbezug. Von den 48.999 Minderjährigen haben 8.270 keinen direkten Leistungsbezug, da ihr Einkommen (meist Alimentationszahlungen) über dem Mindeststandard für Kinder von 284,48 Euro liegt. Sie leben jedoch in Bedarfsgemeinschaften, die auf die Mindestsicherung angewiesen sind.
82% der minderjährigen Beziehenden sind unter 14 Jahre alt
Den größten Anteil der Beziehenden stellen Minderjährige bis zum 14. Lebensjahr dar. Von den 48.999 minderjährigen Personen befinden sich 40.353 in der Altersgruppe der 0- bis 14-Jährigen. Somit befinden sich 82% der minderjährigen Bezieher*innen im Vorschulalter oder sind schulpflichtig. Lediglich 16% (7.878 Personen) befinden sich in der Altersgruppe der 15- bis 18-Jährigen, nur 2% (768 Personen) sind zwischen 19 und 21 Jahre alt und befinden sich noch in der Gruppe der Minderjährigen, da sie eine Schulausbildung (kein Studium) vor dem 18. Lebensjahr begonnen haben.
Gegenüber dem Vorjahr ist bei den Minderjährigen ein starker Anstieg bei den Erstanfällen zu verzeichnen, die Steigerung beträgt 29%. Bei den Mädchen ist das Plus etwas niedriger als bei den Buben (27% gegenüber 31%). Die Abgänge aus der Mindestsicherung sind rückläufig, sie sind gegenüber 2022 um 9% gesunken.
Anzahl der österreichischen Minderjährigen weiter rückläufig
Die Zahl der minderjährigen Beziehenden mit österreichischer Staatsbürgerschaft geht 2023 um 2,6% zurück. Der Rückgang entspricht 390 Personen (178 Mädchen und 212 Buben). Anders verhält es sich bei den minderjährigen Drittstaatsangehörigen, bei denen ein Anstieg von rund 8% zu verzeichnen ist. Das sind um 2.122 Personen mehr als im Vorjahr (1.002 Mädchen und 1.120 Buben). Mit insgesamt 29.750 Personen sind sie in der Gruppe der Minderjährigen am stärksten vertreten. Innerhalb der Gruppe hat vor allem die Anzahl der asylberechtigten Minderjährigen von 21.231 auf 23.076 Personen (+8,7%) sowie die Anzahl der subsidiär schutzberechtigten Minderjährigen von 2.649 auf 2.742 Personen (+3,5%) zugenommen. Auch die Zahl der Minderjährigen aus EU-Ländern ist im Vergleich zum Vorjahr um 8,6% gestiegen (von 3.592 auf 3.901 Personen).
24% der Kinder sind auf die Krankenversicherung der Mindestsicherung angewiesen
24% der beziehenden Minderjährigen sind durch die Mindestsicherung krankenversichert (11.826 Personen). Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Erhöhung von 4% (424 Personen). Bei den Mädchen gibt es einen Zuwachs von 177 Personen (+3%) und bei den Buben einen Zuwachs von 247 Personen (+4%).
Mehr Informationen
Siehe Kapitel 4.2 – Zur Lage der Minderjährigen in Wien
Siehe Tabellenteil – Minderjährige