13.3 Rückforderungen
Mindestsicherungsbeziehende sind verpflichtet, jede Änderung der für die Bemessung der Leistung maßgeblichen Umstände unverzüglich bekannt zu geben. Darunter fallen beispielsweise Änderungen der Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse oder die Aufnahme bzw. der Abbruch eines Beschäftigungsverhältnisses oder einer Schulungsmaßnahme.
Bei zu viel bezogenen Leistungen erfolgt eine Rückforderung gemäß § 21 WMG mittels Bescheid. Rückforderungen gemäß § 21 WMG erfolgen aufgrund der Nachverrechnung von Einkommen. Bedingt durch die Tatsache, dass die Leistung der Mindestsicherung immer Anfang des Monats zur Auszahlung gelangt und die Einkommensnachweise erst am Ende des Monats vorgelegt werden, können sich neben Rückforderungen auch Guthaben ergeben.
Mehr als 4.400 Rückforderungen pro Monat
Im Jahr 2023 wurden 53.173 Rückforderungen nach § 21 WMG erstellt. Das sind mehr als 4.400 Rückforderungen pro Monat. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Zahl der Rückforderungen um 8% reduziert.
Die Rückforderungen führten 2023 zu Zahlungseingängen in Höhe von 41,6 Mio. Euro, deutlich mehr als im Jahr 2022 (+10%), als die Rückforderungen rund 37,9 Mio. Euro betrugen.
Tabelle:
Frauen erhalten öfters Rückforderungsbescheide
Obwohl weniger als die Hälfte der Beziehenden in der Wiener Mindestsicherung Frauen sind, ist der Anteil der Rückforderungen bei weiblichen Beziehenden mit 54% deutlich höher als bei Männern (46%). Dies ist damit zu erklären, dass sich bei Frauen durch Geburten häufiger Änderungen im Familienstand und in der Einkommenssituation ergeben, welche zu Rückforderungen führen. Seit 2018 ist der Frauenanteil bei den Rückforderungen konstant höher als der Männeranteil.
Rückforderungen betreffen häufig Personen im Erwerbsalter ab 25 Jahren
Die Tatsache, dass geänderte Lebens- und Einkommenssituationen kausal für Rückforderungen sind und dadurch Frauen aufgrund von Geburten und Kinderbetreuung häufiger Rückforderungsbescheide erhalten, zeigt sich auch in einer zielgruppenspezifischen Analyse: 12% der Rückforderungen betreffen junge Erwachsene unter 25 Jahren. Dieser Wert entspricht auch in etwa dem Anteil der jungen Erwachsenen an allen volljährigen Mindestsicherungsbeziehenden (13%). Bei arbeitsfähigen Erwachsenen ab 25 Jahren ist der Anteil der Rückforderungen überdurchschnittlich hoch. Er liegt bei 79%, im Vergleich dazu beträgt der Anteil dieser Zielgruppe an allen volljährigen Mindestsicherungsbeziehenden nur 62%. Typisch für diese Zielgruppe ist, dass sie sich in der Phase der Familiengründung befindet, wodurch sich Änderungen der Lebensumstände und der Einkommenssituationen ergeben. Beziehende im Regelpensionsalter, die knapp ein Viertel aller volljährigen Beziehenden ausmachen, erhalten hingegen mit einem Anteil von 9% unterdurchschnittlich oft einen Rückforderungsbescheid, da sich die Lebensumstände kaum verändern.
Veränderungen in Familien- und Arbeitsverhältnissen führen zu mehr Rückforderungen bei Nichtösterreicher*innen
Bei einer Differenzierung nach Staatsbürgerschaft zeigt sich, dass nicht österreichische Staatsangehörige deutlich häufiger Rückforderungen erhalten als österreichische Staatsangehörige. Dies ist auf die höhere Kinderzahl der nicht österreichischen Beziehenden zurückzuführen, aber auch der Tatsache geschuldet, dass diese Personengruppe häufiger Arbeitswechsel bzw. Schulungsteilnahmen aufweist und dies zu Rückforderungen aufgrund geänderter Einkommensverhältnisse führt.