2.2 Multiple Krisen erforderten schnelle Hilfe abseits der Wiener Mindestsicherung
Die Teuerung und die stark steigenden Energie- und Wohnkosten haben die Wiener Bevölkerung seit Beginn des Krieges in der Ukraine stark belastet. Als Reaktion darauf hat die Stadt Wien, wie auch bereits im Vorjahr, eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um eine schnelle und unkomplizierte Hilfe zu gewährleisten. Viele dieser Leistungen wurden automatisch angewiesen oder per Online-Ansuchen rasch abgewickelt. Im Jahr 2023 konnten folgende Maßnahmen zur Unterstützung der Wiener*innen umgesetzt werden:
Wiener Energieunterstützung Plus
Zusätzlich zur bestehenden Energieunterstützung im Rahmen der Hilfen in besonderen Lebenslagen wurde 2022 die Energieunterstützung Plus ins Leben gerufen: Wiener*innen erhalten Hilfe und Beratung, wenn sie Strom, Gas, Fernwärme oder Heizöl nicht bezahlen können. Die Energieunterstützung Plus ist eine zusätzliche finanzielle Hilfe bei Energiekosten-Rückständen und nicht leistbaren Jahresabrechnungen. Pro Haushalt werden bis zu 500 Euro übernommen und direkt an das jeweilige Energieunternehmen überwiesen. Ist die Fördersumme zur Begleichung der Rückstände nicht ausreichend, kann sozialarbeiterische Beratung in Anspruch genommen werden. Nach einer umfassenden Beurteilung der Notlage können weitere Förderungen zugesagt werden, die ebenfalls direkt an das Energielieferunternehmen angewiesen werden. 2023 gab es rund 25.500 positive Förderzusagen der Wiener Energieunterstützung Plus, mehr als 10,7 Mio. Euro wurden ausbezahlt.
Wiener Energiebonus '23
Der Wiener Energiebonus '23 unterstützte Wiener*innen dabei, die gestiegenen Energiekosten und die damit verbundene Teuerung zu bewältigen. Der Energiebonus '23 wurde automatisch an all jene Haushalte ausbezahlt, die bereits im Jahr davor den Wiener Energiebonus '22 erhalten hatten und bei denen sich zum Stichtag 25. März 2023 keine förderrelevanten Änderungen ergeben haben.
Haushalte, die den Energiebonus '23 nicht automatisch erhielten, konnten von 17. April bis 30. Juni 2023 ein Online-Ansuchen stellen. Pro Wiener Adresse wurden 200 Euro ausbezahlt. Die Anweisung erfolgte in der Regel innerhalb weniger Werktage, nachdem das Ansuchen gestellt wurde. 2023 konnten rund 692.370 Auszahlungen positiv erledigt werden.
Wiener Wohnungssicherung Plus
Seit August 2023 kann die Wiener Wohnungssicherung Plus beantragt werden. Diese Förderung der Stadt Wien ermöglicht eine rasche und unbürokratische Hilfe bei Rückständen der Miete, des Nutzungsentgelts oder der Betriebskosten, unabhängig von der jeweiligen Wohnsituation (Wiener Wohnen, geförderter oder privater Wohnbau). Bei Rückständen von mehr als 400 Euro werden bis zu 70% der Rückstände übernommen, die übrigen 30% werden von den Mieter*innen selbst beglichen, entweder auf einmal oder in Raten. Bei höheren Rückständen ist die Inanspruchnahme einer sozialarbeiterischen Beratung Voraussetzung für die Übernahme. Somit kann mit finanzieller Unterstützung und mit sozialarbeiterischer Betreuung ein Anstieg der Rückstände oder gar ein Wohnungsverlust verhindert werden. Von August 2023 bis Dezember 2023 konnte bereits rund 5.570 Haushalten geholfen werden. Die durchschnittliche Rückstandsübernahme lag bei rund 1.450 Euro.
Wiener Wohnbonus '23
Das Ansuchen für den Wiener Wohnbonus '23 konnte online von 17. Juli bis 30. September 2023 gestellt werden. Diese Förderung der Stadt Wien unterstützte die Wiener*innen bei der Bewältigung der gestiegenen Wohnkosten. Pro Adresse wurden 200 Euro ausbezahlt. Der Wiener Wohnbonus '23 wurde insgesamt an 638.370 Haushalte ausbezahlt, 99% der Auszahlungen erfolgten bereits bis Ende September 2023.
Wohnunterstützungspauschale
Ab September 2023 erhielten anspruchsberechtigte Personen in Wien weitere 200 Euro im Rahmen der Wiener Wohnunterstützungspauschale 23. Diese Einmalzahlung zur Unterstützung bei Wohnkosten wurde an Wiener Mindestsicherungsbeziehende, Beziehende von Leistungen aus dem Arbeitslosen-Versicherungsgesetz, Wohnbeihilfenbeziehende und Ausgleichszulagenbeziehende überwiesen. Eine Antragstellung war dafür nicht erforderlich, die Überweisung erfolgte automatisch.
Die aufgezählten Unterstützungsleistungen zur Abfederung der steigenden Energie- und Wohnkosten richteten sich nicht nur an Beziehende der Wiener Mindestsicherung, sondern an einen größeren Personenkreis. Da diese Hilfen zudem privatwirtschaftlicher Art sind und nicht – wie die Wiener Mindestsicherung – zur Hoheitsverwaltung zählen, werden diese Leistungen in diesem Bericht nicht näher dargestellt.