10.1 Aktuelle Entwicklungen in der Wiener Mindestsicherung
Definition: Unter Personen mit AMS-Einkommen werden alle Personen subsumiert, die eine Leistung des Arbeitsmarktservice (AMS) erhalten. Dabei kann es sich neben dem Arbeitslosengeld, dem Pensionsvorschuss und der Notstandshilfe auch um Schulungsbeihilfen handeln.
Zwei von zehn Arbeitslosen beziehen Mindestsicherung
Im Jahr 2023 beträgt die Mindestsicherungsquote der Personen mit AMS-Einkommen 22%. Das bedeutet, dass 22% (32.936 Personen) der in Wien lebenden Arbeitslosen die Mindestsicherung in Anspruch nehmen.
Die Zahl der Arbeitslosen ist 2023 gegenüber dem Vorjahr um 3,1% (+4.418 Personen) gestiegen. Die Zahl der Mindestsicherungsbeziehenden mit AMS-Einkommen ist ebenfalls nur leicht angestiegen. Somit stagniert auch die Mindestsicherungsquote für Arbeitslose.
Die Mindestsicherungsquote für Personen mit AMS-Leistung entspricht in etwa der Quote des Jahres 2018. Der höchste Werte in den letzten zehn Jahren wurde 2017 erreicht. In den Jahren 2020 und 2021 war die Arbeitslosigkeit pandemiebedingt stark angestiegen, die Zahl der Mindestsicherungsbeziehenden jedoch nicht. Dies führte zu geringeren Mindestsicherungsquoten in diesen Jahren.
Anzahl der Beziehenden mit AMS-Leistung steigt
32.936 Personen in der Wiener Mindestsicherung beziehen eine AMS-Leistung. Dieser Wert ist gegenüber dem Vorjahr um 5,6% (+1.749 Personen) gestiegen. 2023 sind insgesamt 61% Männer (20.030) und 39% Frauen (12.906) mit AMS-Leistung in der Mindestsicherung. Ähnlich viele Personen mit einer AMS-Leistung waren bereits 2018 in der Mindestsicherung. Die bisherigen Höchstwerte wurden in den Jahren 2016 und 2017 verzeichnet.
Weniger Abgänge aus der Mindestsicherung
3.703 Personen mit AMS-Leistung sind aus dem Leistungsbezug der Mindestsicherung ausgeschieden. Das entspricht einem Rückgang von 15,4%, wobei die Entwicklung bei Männern und Frauen gleich hoch ist. Bei den österreichischen Staatsangehörigen sind die Abgänge besonders stark zurückgegangen, und zwar um 24,7% (von 2.369 auf 1.783 Personen). Gleichzeitig sind in dieser Gruppe die Erstanfälle deutlich gestiegen (+37,0%). Demgegenüber weisen Asylberechtigte einen Anstieg bei den Abgängen (+12,6%) sowie einen Rückgang bei den Erstanfällen (–12,1%) auf.
Wiederanfälle (Personen, die vor 2022 schon einmal in Leistungsbezug waren, jedoch nicht im Jahr 2022, und 2023 wieder angefallen sind) sind um 41,2% bzw. 587 Personen gestiegen. 2.013 Personen mit einer AMS-Leistung sind nach einer mindestens 12-monatigen Unterbrechung wieder im Mindestsicherungsbezug. Dieser starke Anstieg verteilt sich prozentual gesehen zu relativ gleichen Teilen auf österreichische und nicht österreichische Staatsangehörige, auch im Geschlechtervergleich zeigen sich keine gravierenden Unterschiede.
Unterschiedliche Entwicklungen bei weiblichen und männlichen Beziehenden
Insbesondere in der Altersgruppe der 15- bis 45-Jährigen ist die Anzahl der Beziehenden mit AMS-Leistung stark gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr beträgt das Plus 8% (+1.718 Personen); dies erklärt auch großteils die aktuellen Zunahmen bei den Beziehenden mit AMS-Leistungen. Auffällig ist, dass diese Veränderung vor allem auf männliche Beziehende zurückzuführen ist (+15,1% bzw. +1.895 Personen), während weibliche Beziehende einen geringfügigen Rückgang verzeichnen. Besonders deutlich zeigen sich diese geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Gruppe der jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren. Hier gibt es bei den Männern einen signifikanten Anstieg von 23%, bei den Frauen hat sich hingegen der Wert gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. In der Altersgruppe der über 45-Jährigen gibt es hingegen kaum Veränderungen hinsichtlich der Gesamtzahl oder der Geschlechterrelation.
Mehr Informationen
Siehe Kapitel 10.2 – Zur Lage der Arbeitslosen in Wien
Siehe Tabellenband – Personen mit Erwerbseinkommen