Wiener Mindestsicherung 2023 Startseite wien.gv.at

6.1 Aktuelle Entwicklungen in der Wiener Mindestsicherung

6. Arbeitsfähige Erwachsene ab 25 Jahren

Definition: Als arbeitsfähige Erwachsene ab 25 Jahren gelten alle Personen, die zwischen 25 Jahren und dem Regelpensionsalter sind, außer sie gelten als Stadtpensionist*innen.

Mindestsicherungsquote auf stabilem Niveau

Im Jahr 2023 beträgt die Mindestsicherungsquote der arbeitsfähigen Erwachsenen ab 25 Jahren 5%. Das bedeutet, dass 5% (57.779 Personen) der in Wien lebenden arbeitsfähigen Erwachsenen zwischen 25 Jahren und dem Regelpensionsalter die Mindestsicherung in Anspruch nehmen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Anteil kaum verändert (+0,2%).

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Anzahl der arbeitsfähigen Erwachsenen ab 25 nimmt leicht zu

2023 sind 57.779 arbeitsfähige Erwachsene ab 25 Jahren im Mindestsicherungsbezug, sie repräsentieren die größte Gruppe in der Mindestsicherung. Nach dem rückläufigen Trend der Vorjahre ist erstmals wieder ein Anstieg von 5,6% (+3.085 Personen) zu verzeichnen. Der aktuelle Stand nähert sich den bisherigen Höchstwerten der Jahre 2016 bis 2018 an.

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Männeranteil steigt deutlich stärker als Frauenanteil

Die Zahl der arbeitsfähigen Bezieher*innen ab 25 Jahren ist um 5,6% gestiegen, die sich bereits im Vorjahr abzeichnenden starken geschlechtsspezifischen Unterschiede verfestigen sich. Die Zahl der Frauen ist um 2,3% auf 27.581 Personen gestiegen, jene der Männer hingegen um 8,9% auf 30.198 Personen. Die Zahl der Männer übersteigt damit die Zahl der Frauen in einem höheren Ausmaß als bisher; die Frauenquote liegt bei 47,7%.

Der Hauptgrund für den Zuwachs an Männern in dieser Zielgruppe ist wie im Vorjahr die starke Zunahme an drittstaatsangehörigen Männern (+16,2% bzw. +2.500 Personen). Bei allen anderen Staatsbürgerschaftsgruppen ist die Anzahl der Männer stagnierend oder rückläufig.

Abgänge gehen zurück, Zugänge und Wiederanfälle nehmen zu

Mit 13,1% gab es einen merklichen Rückgang bei jenen arbeitsfähigen Erwachsenen aus dem Vorjahr, die sich aktuell nicht mehr im Leistungsbezug befinden. Diese Tendenz ist generell feststellbar, unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Besonders österreichische Staatsbürger sind mit einem Wert von 20% weniger aus dem Leistungsbezug abgegangen als im davorliegenden Betrachtungszeitraum.

Sowohl bei erstmaligen Zugängen als auch bei Wiederanfällen gab es merkliche Anstiege von 18,5% bzw. 32,8%. Insgesamt sind 4.704 arbeitsfähige Erwachsene erstmals im Leistungsbezug der Wiener Mindestsicherung. Mit 37,6% weisen Österreicher*innen den höchsten Prozentsatz bei den Neuzugängen auf. Bei den Drittstaatsangehörigen beträgt der Anstieg 14,3%, in absoluten Zahlen repräsentieren sie jedoch die größte Personengruppe, insbesondere bei den weiblichen Beziehenden. Österreicher*innen und Drittstaatsangehörige weisen aktuell prozentual eine gleich große Anzahl an Wiederanfällen auf, in ganzen Zahlen sind diesjährig aber beinahe doppelt so viele Österreicher*innen wie Drittstaatsangehörige erneut im Leistungsbezug.

Mehr Informationen

Siehe Kapitel 6.2 – Zur Lage der Erwachsenen ab 25 Jahren in Wien

Siehe Tabellenband – Erwachsene ab 25 Jahren