Wiener Mindestsicherung 2023 Startseite wien.gv.at

11.1 Aktuelle Entwicklungen in der Wiener Mindestsicherung

11. Alleinerziehende

Definition: Unter Alleinerziehende werden alle Elternteile bzw. Obsorgeberechtigten subsumiert, die mit minderjährigen Kindern alleine in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Die Minderjährigen selbst werden hier nicht gezählt (siehe Kapitel Minderjährige).

[Anm. zur Definition minderjähriger Kinder]

Mindestsicherungsquote der Alleinerziehenden ist rückläufig

Im Jahr 2023 beträgt die Mindestsicherungsquote der Alleinerziehenden 12%. Das bedeutet, dass 12% (9.728 Personen) der in Wien lebenden Alleinerziehenden die Mindestsicherung in Anspruch nehmen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Anteil um 1,9% (184 Personen) verringert.

In den letzten zehn Jahren schwankte die Mindestsicherungsquote zumeist zwischen 12% und 14%. Nur im Jahr 2018 betrug die Quote 11%; dies ist der niedrigste Wert in diesem Zeitraum.

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Fast 95% der Alleinerziehenden sind Frauen

Die Anzahl der Alleinerziehenden in der Mindestsicherung ist im Vergleich zum Vorjahr um 184 Personen (+1,9%) gestiegen, von 9.544 auf 9.728 Personen. Mit einem Anteil von 94,5% ist der überwiegende Teil der Beziehenden weiblich, nur 5,5% sind männlich. Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl der Frauen um 152 Personen (+1,7%) gestiegen, während sich bei den Männern die Anzahl um 32 Personen erhöht hat (+6,3%).

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Anstieg bei den Erstanfällen

Nicht nur die Gesamtzahl der alleinerziehenden Bezieher*innen ist gestiegen. Mit insgesamt 371 Erstanfällen gab es auch einen Zuwachs bei jenen Personen, die zum ersten Mal Mindestsicherung in Anspruch nehmen. Das Plus beträgt 8,6% gegenüber dem Vorjahr. Bei den Männern sind die Erstanfälle von 45 auf 40 Personen (–11%) gesunken, bei den Frauen gab es einen Anstieg von 297 auf 331 Personen (+11,7%).

Keine Veränderung bei Alleinerziehenden mit Erwerbseinkommen

50% (4.835 Personen) der alleinerziehenden Erwachsenen in der Mindestsicherung beziehen ein AMS- bzw. Erwerbseinkommen. Gegenüber dem Vorjahr gab es weder bei den Personen mit Erwerbseinkommen noch bei den Alleinerziehenden mit AMS-Einkommen eine relevante Veränderung. Das bedeutet, dass die im Vorjahr beobachtete Verschiebung der Einkommensarten bei Alleinerziehenden – vom AMS-Einkommen in die Erwerbstätigkeit – weiterhin besteht.

36% sind durch die Mindestsicherung krankenversichert

Von den 9.728 alleinerziehenden Erwachsenen nehmen 3.500 (36%) die Krankenversicherung der Mindestsicherung in Anspruch. In diesen Fällen ist es den Alleinerziehenden nicht möglich, sich und die im Haushalt lebenden Kinder durch Beschäftigung, Mitversicherung oder andere Träger zu versichern.

Mehr Informationen

Siehe Kapitel 11.2 – Zur Lage der Alleinerziehenden in Wien

Siehe Tabellenband – Alleinerziehende