3.2 Bedarfsgemeinschaften in der Wiener Mindestsicherung
Definition: Jede leistungsbeziehende Person der Wiener Mindestsicherung befindet sich in einer Bedarfsgemeinschaft, wobei auch alleinstehende Personen eine Bedarfsgemeinschaft (bestehend aus nur einer Person) bilden. Eine Bedarfsgemeinschaft können außerdem Paare mit und ohne Kinder sowie Alleinerziehende sein. In den meisten Fällen entspricht eine Bedarfsgemeinschaft einem Haushalt. Ausnahmen bilden beispielsweise volljährige Kinder, die bei ihren Eltern wohnen, oder Wohngemeinschaften erwachsener Personen. Der Haushalt setzt sich dann aus mehreren Bedarfsgemeinschaften zusammen.
Deutlicher Anstieg bei Bedarfsgemeinschaften
2023 gibt es 79.193 Bedarfsgemeinschaften in der Wiener Mindestsicherung, das sind 5.068 Bedarfsgemeinschaften mehr als im Vorjahr (+7%). Dies ist der dritthöchste Wert in der Mindestsicherung und der höchste Wert seit 2018. Nur in den Jahren 2016 und 2017 war die Zahl der Bedarfsgemeinschaften – bedingt durch die Flüchtlingsbewegung – mit über 80.000 noch höher. In diesen Jahren war auch die Zahl der Bezieher*innen am höchsten.
Die Zahl der Beziehenden ist gegenüber dem Vorjahr mit 5,7% weniger stark gestiegen als die Zahl der Bedarfsgemeinschaften. Diese unterschiedliche Entwicklung ist hauptsächlich auf den Anstieg der Alleinunterstützten in der Wiener Mindestsicherung zurückzuführen.
Sieben von zehn Bedarfsgemeinschaften sind Alleinunterstützte
In allen Konstellationen der Bedarfsgemeinschaft sind Zuwachsraten zu verzeichnen, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß.
Die größte Gruppe unter den Bedarfsgemeinschaften bilden die Alleinunterstützten mit einem Anteil von 70%. Gegenüber dem Vorjahr ist ihre Anzahl um 4.287 auf insgesamt 55.281 Bedarfsgemeinschaften gestiegen. Mit einem Plus von 8% ist die Steigerung bei den Alleinunterstützten die höchste unter allen Bedarfsgemeinschaftskonstellationen.
13% der Bedarfsgemeinschaften bestehen aus Paaren mit Kindern, ihr Anteil hat sich um 5% erhöht; dies entspricht einem Zuwachs von 461 Bedarfsgemeinschaften. Der Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit Alleinerziehenden beträgt 12%. Diese Gruppe verzeichnet einen Zuwachs von 184 Bedarfsgemeinschaften (+2%). Auch die Bedarfsgemeinschaften mit Paaren ohne Kinder sind gestiegen, ihre Anzahl hat sich um 122 erhöht (+4%).
Drei Viertel der Bedarfsgemeinschaften sind trotz Einkommen auf die Mindestsicherung angewiesen
Trotz anderer Einkommen sind 74% der Bedarfsgemeinschaften auf die Mindestsicherung angewiesen. Das bedeutet, dass 74% (58.935 Bedarfsgemeinschaften) zwar eine Einkommensquelle haben. Die Höhe des Einkommens ist jedoch so gering, dass das Einkommen durch Leistungen der Mindestsicherung ergänzt werden muss, um den gesetzlichen Mindeststandard der Bedarfsgemeinschaft zu erreichen.
Mehr Informationen
Siehe Kapitel 3.3 – Zur Lage der Wiener Bevölkerung
Siehe Tabellenteil – Bedarfsgemeinschaften