Wiener Mindestsicherung 2023 Startseite wien.gv.at

3.1 Aktuelle Entwicklungen in der Wiener Mindestsicherung

3. Alle Wiener*innen

Definition: Unter Beziehenden einer Mindestsicherung werden alle Personen verstanden, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, in der zumindest eine Person eine Leistung aus der Mindestsicherung bezieht. Eine Bedarfsgemeinschaft besteht aus Personen, zwischen denen eine Unterhaltsverpflichtung besteht.

Anzahl der Mindestsicherungsbeziehenden steigt fast parallel zum Bevölkerungswachstum

Im Jahr 2023 beträgt die Wiener Mindestsicherungsquote 7%. Das bedeutet, dass 7% (142.001 Personen) der in Wien lebenden Bevölkerung die Mindestsicherung in Anspruch nehmen. Frauen und Männer sind mit einer Mindestsicherungsquote von rund 7% gleichermaßen betroffen. Obwohl sich die Zahl der Beziehenden im Vorjahresvergleich erhöht hat, ist die Quote gegenüber dem Vorjahr um lediglich 0,2 Prozentpunkte gestiegen, da die Wiener Bevölkerung ebenfalls gewachsen ist.

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Zahl der Beziehenden steigt nach fünf Jahren erstmals wieder

Nach fünf Jahren rückläufiger bzw. stagnierender Zahlen steigt die Anzahl der Mindestsicherungsbeziehenden erstmals wieder und liegt bei 142.001 Beziehenden. Das sind um 5,7% bzw. 7.698 Personen mehr als im Vorjahr und entspricht dem Niveau von 2016, als die Beziehendenzahlen bedingt durch die Flüchtlingsbewegung stark zunahmen. Der Höchststand wurde 2017 mit über 150.000 Beziehenden erreicht.

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Höhere Steigerungsraten bei Männern

Die Zahl der Beziehenden ist bei beiden Geschlechtern gestiegen, allerdings ist die Zuwachsrate bei den Männern mit rund 8% doppelt so hoch wie bei den Frauen (4%). Insgesamt sind 51% der Beziehenden männlich (72.208) und 49% weiblich (69.793).

Der höchste Anstieg ist bei den Drittstaatsangehörigen zu sehen, in dieser Gruppe erhöht sich die Anzahl um 10% (+7.048 Personen), gefolgt von den Beziehenden aus den EU-Ländern; hier steigt die Zahl um 6,3% (+602 Personen).

Mehr als die Hälfte der Beziehenden steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung

Rund 79.500 (56%) der Mindestsicherungsbeziehenden stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, davon sind 52% (41.340 Personen) im Kleinkind- bzw. Vorschulalter oder Schüler*innen. Der Rest hat das Pensionsalter überschritten (18%), ist dauerhaft arbeitsunfähig (11%) oder steht dem Arbeitsmarkt aufgrund von Betreuungspflichten oder dergleichen nicht zur Verfügung (19%).

Nicht alle Beziehenden der Wiener Mindestsicherung sind auch persönlich leistungsbeziehend. Im Regelfall erhalten alle Personen einer Bedarfsgemeinschaft eine Leistung der Wiener Mindestsicherung. Ausnahmen bilden hier häufig minderjährige Kinder, die aufgrund von Alimentationszahlungen ein Einkommen über dem Mindeststandard erreichen. Sie sind zwar Teil der Bedarfsgemeinschaft, erhalten aber keine Leistung. In sehr wenigen Fällen finden sich auch erwachsene Personen unter den Nichtleistungsbeziehenden, wenn etwa der Partner bzw. die Partnerin aufgrund eines Studiums oder eines fehlenden Aufenthaltstitels nicht anspruchsberechtigt ist. 94% der Beziehenden stehen selbst im Leistungsbezug und sind somit nicht nur Teil einer Bedarfsgemeinschaft, in der Mindestsicherung bezogen wird. Von den 142.001 Beziehenden leben 8.865 Personen (6%) zwar in Bedarfsgemeinschaften mit Mindestsicherungsbeziehenden, haben selbst jedoch keinen Anspruch auf Leistungen aus der Mindestsicherung.

70% der Beziehenden sind nicht auf die Krankenversicherung der Mindestsicherung angewiesen und können sich durch ihr Einkommen oder eine Mitversicherung selbst krankenversichern.

Stärkeres Wachstum bei Beziehenden mit Einkommen

Differenziert man bei den Bezieher*innen zwischen Personen mit bzw. ohne Einkommen, so ist bei beiden Gruppen ein Zuwachs zu beobachten. Bei den Beziehenden mit Einkommen fällt das Wachstum jedoch höher aus (+5%) als bei jenen ohne Einkommen (+4%).

Die durchschnittliche Einkommenshöhe aller Personen in der Mindestsicherung (unabhängig davon, ob sie selbst ein Einkommen aufweisen oder nicht) erhöht sich um 6%, von 287 Euro auf 304 Euro. Im Gegensatz zum Vorjahr sind die Einkommenshöhen in allen Einkommensarten gestiegen, sowohl bei Erwerbseinkommen (+6%), AMS-Einkommen (+4%) als auch bei sonstigen Einkommensarten (+6%).

Zuwachsrate bei Männern doppelt so hoch wie bei Frauen

Die Zahl der Männer in der Wiener Mindestsicherung steigt doppelt so stark wie jene der Frauen. Während der Zuwachs bei den Männern in allen Einkommensarten (Erwerbseinkommen, AMS-Einkommen, sonstige Einkommen) ungefähr gleich ausgeprägt ist, zeigt sich bei den Frauen ein anderes Bild. Eine rückläufige Entwicklung gibt es bei Frauen mit AMS-Einkommen (–2%), während die Zahl der Frauen mit Erwerbseinkommen geringfügig steigt (+1,5%). Frauen mit einem sonstigen Einkommen sind jedoch wesentlich häufiger in der Wiener Mindestsicherung. Ihre Zahl hat um 8% zugenommen, von 19.231 auf 20.795 Personen. Zu dieser Gruppe zählen nicht nur asyl- und subsidiär schutzberechtigte Frauen, die Grundversorgung beziehen, sondern auch viele Ausgleichszulagenbezieherinnen.

Mehr Informationen

Siehe Kapitel 3.3 – Zur Lage der Wiener Bevölkerung

Siehe Tabellenteil – Alle Beziehenden