2.6 WMS-Beziehende nach Einkommensart
Beziehende GESAMT
Beziehende MÄNNER
Beziehende FRAUEN
Erläuterungen
Beziehende können über mehrere Einkommen verfügen. Zur besseren Lesbarkeit dieser Darstellung werden die Einkommen priorisiert, sodass den Beziehenden in der Reihenfolge Erwerbseinkommen vor AMS-Leistungen vor Familieneinkommen vor Pensionseinkommen vor sonstigen Einkommen jeweils nur eine Einkommensart zugeordnet wird.
Die Familienbeihilfe gilt in der WMS als nicht anrechenbares Einkommen und wird bei der Einkommensberechnung der Bedarfsgemeinschaft nicht berücksichtigt.
AMS-Leistung: Alle Leistungen des Arbeitsmarktservice, als wichtigste Arbeitslosengeld und Notstandshilfe.
Familienbezogene Einkommen: Umfassen Einkommen wie Unterhalt oder Kinderbetreuungsgeld.
Erwerbseinkommen: Alle Einkommen aus Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügiger Beschäftigung sowie der Lehrlingsentschädigung.
Sonstige Einkommen: Enthält beispielsweise die Grundversorgung für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, das Krankengeld, das Rehabilitationsgeld, Stipendien u. ä.
Pensionseinkommen: Umfasst alle Arten von Pensionsbezug, darunter Alters-, Berufsunfähigkeits-, Witwen- und Waisenpension. Aufgrund der neuen Zuständigkeiten für Mietunterstützungen (Wohnbeihilfe) ab März 2024 gehen alle Personen, die bisher ausschließlich Mietbeihilfe zusätzlich zu einer Alterspension in Höhe der Ausgleichszulage erhielten, sukzessive in die Betreuung durch die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten über. Eine Vergleichbarkeit dieser Beziehendenzahlen mit den Vorjahren ist nur mehr bedingt möglich.