2.8 WMS-Beziehende nach Arbeitsfähigkeit
Beziehende GESAMT
Beziehende MÄNNER
Beziehende FRAUEN
Erläuterungen
Arbeitsfähig ohne Ausnahme: Zur Vermittlung beim AMS zur Verfügung stehende Personen sowie Personen mit Erwerbseinkommen.
Außerhalb Erwerbsalter: Minderjährige bzw. Personen im Regelpensionsalter. Aufgrund der neuen Zuständigkeiten für Mietunterstützungen (Wohnbeihilfe) ab März 2024 geht ein Teil der Personen im Regelpensionsalter sukzessive in die Betreuung durch die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten über. Eine Vergleichbarkeit dieser Beziehendenzahlen mit den Vorjahren ist nur mehr bedingt möglich.
Arbeitsfähig temporäre Ausnahme: Grundsätzlich beim AMS vermittelbare Personen mit einer vorübergehenden Ausnahme wie Kinderbetreuung oder Schulbesuch.