2.7 Einkommenshöhe nach Einkommensart
Beziehende GESAMT
Beziehende MÄNNER
Beziehende FRAUEN
Erläuterungen
Die Familienbeihilfe gilt in der WMS als nicht anrechenbares Einkommen und wird bei der Einkommensberechnung der Bedarfsgemeinschaft nicht berücksichtigt.
Alle Einkommen: Durchschnittliche Einkommenshöhe gerechnet über alle Personen, die über ein Einkommen verfügen.
AMS-Leistung: Alle Leistungen des Arbeitsmarktservice, als wichtigste Arbeitslosengeld und Notstandshilfe.
Familienbezogene Einkommen: Umfasst Einkommen wie Unterhalt oder Kinderbetreuungsgeld.
Erwerbseinkommen: Alle Einkommen aus Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügiger Beschäftigung sowie der Lehrlingsentschädigung.
Sonstige Einkommen: Enthält beispielsweise die Grundversorgung für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, das Krankengeld, das Rehabilitationsgeld, Stipendien u. ä.
Pensionseinkommen: Umfasst alle Arten von Pensionsbezug, darunter Alters-, Berufsunfähigkeits-, Witwen- und Waisenpensionen. Die Spitzen im Mai und November stellen die Sonderzahlungen durch die pensionsauszahlenden Stellen dar.