3.2 WMS-Leistungshöhe nach Leistungsart
Bedarfsgemeinschaften
Erläuterungen
Ergänzungsleistung: Diese BG erhalten eine Leistung der WMS zusätzlich zu einem anderen Einkommen. Das Vorhandensein eines Einkommens bezieht sich auf die Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dass nicht alle Mitglieder der BG ein persönliches Einkommen haben müssen.
Vollbezugsleistung: Diese BG erhalten eine Leistung der WMS als einziges Einkommen.
Dauerleistung: BG mitErgänzungsleistung oder Vollbezug für dauerhaft arbeitsunfähige Personen bzw. Personen im gesetzlichen Pensionsalter. Die starken Ausschläge im April und Oktober ergeben sich aus den Sonderzahlungen, die Beziehenden dieser Leistungsart zweimal jährlich zustehen.
Mietbeihilfe für Pensionsbeziehende: BG, die eine Mietbeihilfe zusätzlich zu einer Alterspension in Höhe der Ausgleichszulage erhielten. Aufgrund der neuen Zuständigkeiten für Mietunterstützungen (Wohnbeihilfe) ab März 2024 gingen Personen in diesen BG sukzessive in die Betreuung durch die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten über. Dieser Prozess war mit Dezember 2024 abgeschlossen.