3.1 WMS-Bedarfsgemeinschaften nach Leistungsart
Bedarfsgemeinschaften
Erläuterungen
Neben der Entwicklung der Personen in der WMS wird im Monatsbericht auch die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften (BG) mit WMS-Bezug dargestellt.
Ergänzungsleistung: Diese BG erhalten eine Leistung der WMS zusätzlich zu einem anderen Einkommen. Das Vorhandensein eines Einkommens bezieht sich auf die Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dass nicht alle Mitglieder der BG ein persönliches Einkommen haben müssen.
Vollbezugsleistung: Diese BG erhalten eine Leistung der WMS als einziges Einkommen.
Dauerleistung: BG mit Ergänzungsleistung oder Vollbezug für dauerhaft arbeitsunfähige Personen bzw. Personen im gesetzlichen Pensionsalter.
Mietbeihilfe für Pensionsbeziehende: Aufgrund der neuen Zuständigkeiten für Mietunterstützungen (Wohnbeihilfe) ab März 2024 gehen Personen in diesen BG sukzessive in die Betreuung durch die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten über. Eine Vergleichbarkeit dieser Zahl mit den Vorjahren ist nur mehr bedingt möglich.