3.8 Bürger*innenanliegen
Das Menschenrechtsbüro fungiert als Clearing-Stelle für Bürger*innenanliegen. Nach einer Prüfung des vorgebrachten Anliegens wird entschieden, an welche Stellen man es zur weiteren Abklärung und Unterstützung weiterleiten kann. Das Menschenrechtsbüro übernimmt dabei die Rolle eines Vermittlers und Koordinators zwischen den Bürger*innen und anderen Fachabteilungen, Behörden oder zivilgesellschaftlichen Organisationen. Das Case-Management des Menschenrechtsbüros hilft dabei, effiziente, zielgerichtete und nachhaltige Lösungen für die Anliegen der Bürger*innen zu finden. Die statistische Erfassung der Bürger*innenanliegen ermöglicht es, der Öffentlichkeit, den Behörden und anderen Interessensgruppen zu zeigen, welche Themen die Bürger*innen beschäftigen.
Die Analyse der vorgebrachten Themen ermöglicht es außerdem, Trends und Veränderungen in den Anliegen der Bürger*innen zu identifizieren. Wenn etwa zunehmend Fragen zu einem bestimmten Bereich auftauchen, kann das Büro spezifische Maßnahmen oder Projekte entwickeln, um diese Bedürfnisse gezielt zu adressieren. Die Daten helfen auch, langfristige Entwicklungen und Problembereiche in der Bevölkerung zu erkennen.
Anzahl und Art der Kontaktaufnahmen
Im Berichtszeitraum 2020 - 2023 (siehe Tabelle 1) ist ein deutlicher Anstieg der Anzahl der Anfragen zu erkennen. Waren es 2020 noch 117 Anliegen, die an das Menschenrechtsbüro herangetragen wurden, stieg die Zahl 2023 auf 291 an. Außerdem ist eine deutliche Zunahme von schriftlichen Anliegen zu verzeichnen. Im Jahr 2023 wurden 202 davon registriert. Andere Arten der Kontaktaufnahmen blieben hingegen geringer – so gingen im Jahr 2023 69 telefonische und 20 persönliche Anfragen ein (siehe Abbildung 1).
Thematische Verteilung der Anliegen (exemplarisch für 2023):
Exemplarisch wird im Folgenden das breite Themenspektrum für das Jahr 2023 abgebildet (siehe Abbildung 2). Diese Verteilung verdeutlicht die thematische Vielfalt der Anfragen, wobei psychosoziale Anliegen, Anfragen im Bereich Asyl- und Fremdenrecht sowie allgemeine Anfragen zu Menschenrechten besonders häufig behandelt wurden.
Verteilung der Anliegen nach Geschlecht (exemplarisch für 2023)
Eine Analyse der Geschlechterverteilung aus dem Jahr 2023 zeigt, dass Männer in allen Kontaktformen (schriftlich, telefonisch, persönlich) häufiger Anliegen an das Menschenrechtsbüro herangetragen haben als Frauen (siehe Abbildung 3). Die schriftliche Kontaktaufnahme war hierbei insgesamt am häufigsten, gefolgt von telefonischen Anfragen, während persönliche Anfragen die am wenigsten häufige Kontaktaufnahme darstellten.
Tabelle 1: Anzahl und Art der Kontaktaufnahme
Anzahl | Themen |
---|---|
108 | Psychosoziale Anliegen |
43 | Asyl- und Fremdenrecht |
35 | Allgemeine Anliegen zu Menschenrechten |
28 | Fragen an andere Abteilungen der Stadt |
16 | Allgemeine Rechtsfragen |
14 | Hilfe im Ausland |
12 | Beschwerden betreffend die Polizei |
10 | Fragen zu Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe |
8 | Fragen zum Thema Behinderung |
8 | Fragen zum Thema Wohnen |
5 | LGBTIQ-Themen |
4 | Beschwerden über bestimmte Personen |



