2.4 Verankerung im Regierungsprogramm
Auf Basis der Tätigkeiten des Menschenrechtsbüros der letzten Jahre wurden 2020 wesentliche Punkte in das Regierungsprogramm der Stadtregierung aufgenommen, um den Weg für die nächsten Jahre vorzuzeichnen. Ein Auszug aus dem Regierungsprogramm1 zeigt dies:
-
Nach fünf Jahren erfolgreicher Arbeit als Koordinationsstelle wird das Wiener Menschenrechtsbüro einer umfassenden Evaluierung unterzogen. Diese Standortbestimmung dient dazu, die organisatorische Verankerung und die inhaltliche Arbeit zu bewerten. Die Ergebnisse dieser Evaluierung sollen Orientierung bieten, in welchen Themenbereichen das Büro künftig seine Schwerpunkte setzen wird.
-
Das Wiener Menschenrechtsbüro kann bei Gemeinderatsbeschlüssen mit menschenrechtlichem Kontext zur Begutachtung beigezogen werden.
-
Es werden geeignete Monitoring-Mechanismen über die Wirksamkeit der erarbeiteten Maßnahmenvorschläge des Wiener Menschenrechtsbüros umgesetzt.
-
Um die Aufgaben des Menschenrechtsbüros entsprechend den Zielsetzungen durchführen zu können, bedarf es adäquater Ressourcen. Eine objektive Personalbedarfsanalyse wird durchgeführt, um den Bedarf an zusätzlichen Mitteln zu prüfen und sicherzustellen, dass das Büro seine Aufgaben effektiv erfüllen kann.
-
Das Wiener Menschenrechtsbüro wird auch weiterhin aktuelle gesellschaftliche Themen wie Menschenhandel, die Situation von Sexarbeiter*innen und das Betteln im öffentlichen Raum mit seiner Expertise begleiten. Diese Themen erfordern kontinuierliche Aufmerksamkeit und Fachwissen, um angemessene und menschenrechtskonforme Lösungen zu finden und umzusetzen.
Diese Verankerung zeigt das Bekenntnis der Stadtregierung zur Menschenrechtsstadt. Durch diese Maßnahmen und Evaluierungen wird sichergestellt, dass das Wiener Menschenrechtsbüro auch in Zukunft eine zentrale Rolle bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte in Wien spielt.
Fußnoten
Siehe unter: https://www.wien.gv.at/regierungsabkommen2020/ files/Koalitionsabkommen_Master_FINAL.pdf
↩